Kinderpornografie ist eine Straftat

Kinderpornografie ist wie Jugendpornografie weltweit geächtet. Denn sie zeigt sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Deswegen sollten Darstellungen, die einem im Internet begegnen, konsequent gemeldet werden. 

Erwachsene, aber immer mehr auch Kinder und Jugendliche werden in der digitalen Welt mit Kinderpornografie konfrontiert. Solche Bilder und Videos zeigen realen sexuellen Kindesmissbrauch und werden in sozialen Netzwerken oder über Messenger wie WhatsApp verbreitet.

Kinderpornografische Darstellungen sind weltweit strafbar. Darunter werden Bilder, Videos, auch Schriften oder Zeichnungen verstanden, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen. Auch Manga-Bilder mit entsprechenden Darstellungen oder Erzählungen mit entsprechendem Inhalt können unter Umständen kinderpornografisch sein. Unter Strafte steht der Besitz, Erwerb oder die Verbreitung solcher Inhalte. Als Jugendpornografie werden pornografische Darstellungen bezeichnet, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren zeigen (§ StGB 184c). Auch bei Sexting unter Minderjährigen kann es sich um die Herstellung und Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie handeln. Näheres dazu finden Sie in den FAQ zum Thema. 

Strafbar sind auch sogenannte Posing-Darstellungen. Gemeint sind damit aufreizende Bilder von nackten oder teilweise bekleideten Kindern mit einem sexuellen Bezug. Tatsache ist: Herstellung, Besitz, Erwerb oder Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie sind strafbar (§ StGB 184b).

Im Internet kann jede Nutzerin und jeder Nutzer unaufgefordert kinderpornografisches Material erhalten oder zufällig Seiten mit solchen Inhalten ansurfen. In einem solchen Fall ist es entscheidend, Inhalte und Seiten zu melden. Meldewege zeigt die Kampagne der Polizei SOUNDS WRONG.

Melden Sie kinderpornografische Inhalte der Polizei oder Beschwerdestelle

Bei einem Verdacht auf Kinder- oder Jugendpornografie sollte sich jeder frühzeitig an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Dabei kann erfragt werden, wie mögliche Beweise (z.B. auch mit Screenshots von Internetseiten) gesichert werden können. Denn bei der Beweissicherung von kinder- oder jugendpornografischen Darstellungen könnte sich jeder selbst strafbar machen, da bereits der Besitz solcher Inhalte unter Strafe steht. Häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang beantworten die FAQ. Grundsätzlich gilt:

  • Wenn Sie kinderpornografische Inhalte im Internet entdecken, teilen Sie die Adresse dieser Seite unmittelbar der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder der Internet-Beschwerdestelle (www.internet-beschwerdestelle.de) mit. Dafür kopieren Sie sich die genaue Internetadresse im oberen Teil Ihres Browsers.
  • Haben Sie Kinderpornografie in einem sozialen Netzwerk entdeckt, kopieren Sie sich den Link zur besuchten Profilseite und notieren Sie sich gegebenenfalls den Profilnamen des Nutzers, der die Inhalte verbreitet hat. Geben Sie diese Informationen Ihrer zuständigen Polizeidienststelle, dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder der Internet-Beschwerdestelle weiter.
  • Wenn Ihnen in einem Chat kinderpornografische Bilder oder Videodateien zugesandt wurden, zeigen Sie diese ebenfalls an. Dafür sollten Sie eine sogenannte WHOIS-Abfrage über den Absender einholen (über Tastatur eingeben: "/whois" bzw. "/dns") und diese Informationen sowie das Chat-Protokoll mit den Inhalten unverzüglich Ihrer örtlichen Polizeidienststelle, dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder der Internet-Beschwerdestelle weiterleiten. Über die IP-Nummer ist der Verbreiter im Regelfall dann zu identifizieren.
  • Sie haben bei der Nutzung eines FileSharing-Programms irrtümlich kinderpornografische Bild- oder Videodateien heruntergeladen und möchten dies anzeigen. Benachrichtigen Sie unverzüglich die örtliche Polizeibehörde, damit von dort die Beweissicherung erfolgen kann. Um sich in Zukunft vor solchen Inhalten zu schützen, kann es helfen, die gewünschten Dateitypen vor der Suche einzuschränken.
  • Ihnen wurde unaufgefordert Kinderpornografie per E-Mail zugesandt? Erfragen Sie bei Ihrer Polizeidienststelle vor Ort, wie Sie die übersandten Daten sichern können - ohne sich selbst strafbar zu machen. Sie können die E-Mail mit allen Daten auch an die Internet-Beschwerdestelle weiterleiten. Löschen Sie die Nachricht erst nach der Beweissicherung von Ihrer Festplatte oder aus ihrem E-Mail-Postfach.  

 

Beachten Sie:

Zeigen Sie Ihren Verdacht nur bei einer Polizeidienststelle oder der Internet-Beschwerdestelle an. Verzichten Sie darauf, andere User zur Anzeige aufzufordern. Die Internet-Beschwerdestelle leitet Ihre Hinweise ebenfalls an eine zuständige Polizeidienststelle weiter. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie sich direkt an Ihre örtliche Polizeidienststelle, an das für Sie zuständige Landeskriminalamt oder die Internet-Beschwerdestelle wenden.

Verzichten Sie auf eigene Recherchen! Alle Daten z.B. einer Homepage werden beim Lesen oder Betrachten zumindest in den temporären Speicher des PCs des Internetnutzers geladen. Diese gelangen also in diesem Moment in deren Besitz. Falls es sich bei den Bildern um kinderpornografische Schriften oder Abbildungen handelt, kann der Anwender sich also hierdurch bereits strafbar machen. Jeder Internetnutzer sollte zum Schutz vor drohender Strafverfolgung grundsätzlich bereits vom Aufruf und erst recht von der Speicherung kinderpornografischer Darstellungen absehen.

Polizeiliches Einschreiten gegen Kinderpornografie

Regelmäßig machen sich Täter beim Umgang mit Kinderpornografie die vermeintliche Anonymität des Internets zunutze. Grundsätzlich jedoch kann die Polizei beteiligte Personen identifizieren - und das strafbare Handeln ahnden. Dabei gelingen auch immer wieder aufsehenerregende Ermittlungserfolge.

Die Polizei führt regelmäßig eigene Recherchen im Internet durch. Diese erfolgen anlassunabhängig als polizeiliche Fahndungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr. Bei konkreten Hinweisen der Bevölkerung oder anderer Dienststellen sowie bei Anzeigen nimmt die Polizei Ermittlungen auf. Die Polizei geht bei ihren Ermittlungen nach kriminalistischen Gesichtspunkten vor und beachtet rechtliche Vorgaben, damit die so erlangten Informationen national wie auch international als Beweismittel vor Gericht Bestand haben.

Die Landeskriminalämter in Baden-Württemberg (Arbeitsbereich Internet-Recherchen, AIR), Bayern (Sachgebiet 524, Netzwerkfahndung), Rheinland-Pfalz (Zentralstelle für Internetkriminalität, ZFI), Niedersachsen (Anlassunabhängige Recherche in Datennetzen, AuR), Nordrhein-Westfalen (SG 42.1 – Cyber-Recherche- und Fahndungszentrum) und Hessen (SG 323 IUK/Task Force Internet, TFI) sowie das  Bundeskriminalamt (Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen, ZaRD) verfügen über spezielle Rechercheeinheiten, die im Internet gezielt nach strafbaren Inhalten suchen.

Wie die Polizei bei der Bekämpfung von Kinderpornografie vorgeht, wird in Kurzclips des Bundeskriminalamts deutlich. 

Hilfe für Menschen, die Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern konsumieren, gibt es auf Youtube bei KeinTaeterWerden.

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Mehr Fragen rund um das Thema sexualisierte Inhalte im Netz beantwortet die Jugendseite der Polizei unter www.polizeifürdich.de. Eltern stehen umfassende Informationen zum Thema in der Broschüre „Onlinetipps für Groß und Klein“ zur Verfügung. Lehrerinnen und Lehrer erhalten in der neuen Handreichung „Schule fragt. Polizei antwortet.“ Antworten auf die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang.

Unsere bundesweite Kampagne "Missbrauch verhindern!" informiert über die Straftat sexueller Kindermissbrauch, die durch Kinderpornografie dokumentiert wird. "Missbrauch verhindern!" gibt Erwachsenen Hinweise an die Hand, um Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen. Die Broschüre zur Kampagne "Missbrauch verhindern!" können sie direkt herunterladen oder kostenlos bestellen und bekommen sie dann frei Haus geliefert. Mehrfachbestellungen sind auch möglich.

Broschüre Missbrauch verhindern!
A5, 56 Seiten

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Handreichung Schule fragt. Polizei antwortet
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Website Polizei für Dich

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Broschüre Onlinetipps für Groß und Klein
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Kampagne Missbrauch verhindern!

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