Sicherer Umgang mit Sil­ves­ter­feu­er­werk

Brennender Silvester-Böller.

© Canva

Morgen startet in Deutschland der diesjährige Verkauf von Sil­ves­ter­feu­er­werk. Durch leicht­fer­ti­gen Umgang kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, mit teils schweren Verletzungen. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringen, sondern auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerk.

 

Darauf sollten Sie beim Kauf von Feu­er­werks­kör­pern achten

Um sicher zu gehen, in Deutschland zugelassene und damit geprüfte und sichere Böller zu erhalten, sollten Sie diese aus­schlie­ß­lich in regulären Geschäften, z. B. Supermärkten, erwerben. Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Re­gis­trie­rungs­num­mer.

Feu­er­werks­kör­per aus dem Ausland sollten gemieden werden, da diese mög­li­cher­wei­se ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Aus gutem Grund: denn ungeprüfte Böller können le­bens­ge­fähr­lich sein. Illegale Feu­er­werks­kör­per zeichnen immer wieder für schwere Verletzungen, wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden ver­ant­wort­lich.

Für das Internet gilt: Feu­er­werks­kör­per nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen.

 

Böller und Raketen: Was ist erlaubt?

Der Einsatz und der Verkauf von Feu­er­werks­kör­pern ist streng geregelt: Sil­ves­ter­feu­er­werk darf in Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden; und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2. Nach Silvester ist es verboten privates Feuerwerk zu zünden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Ausnahmen gelten für Kleinst­feu­er­werk (Feuerwerk der Kategorie F1). Das sind z.B. Tisch­feu­er­werk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. Dieses darf schon von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden und auch das ganze Jahr über.

Wer sich nicht an diese Gebote hält, macht sich strafbar: Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Spreng­stoff­ge­setz. Bei Zu­wi­der­hand­lun­gen drohen Geld- oder Frei­heits­stra­fen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feu­er­werks­kör­per verboten.

 

Tipps der Polizei zur sicheren Nutzung von Feu­er­werks­kör­pern

  • Zugelassene Böller sind bei ord­nungs­ge­mä­ßem Gebrauch hand­ha­bungs­si­cher, deshalb: Ge­brauchs­an­lei­tung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
  • Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Re­gis­trie­rungs­num­mer.
  • Nur Feu­er­werks­kör­per verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feu­er­werks­kör­per und Blindgänger auf keinen Fall wieder anzünden, sondern sachgerecht entsorgen.
  • Beachten Sie auch eventuell bestehende örtliche Verbote und Ein­schrän­kun­gen.

 

Le­bens­ge­fähr­lich: Selbst­ge­bas­tel­te Böller

Auf keinen Fall sollte man Sil­ves­ter­knal­ler selbst basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch le­bens­ge­fähr­lich! Denn bei selbst hergestellten Feu­er­werks­kör­pern (sogenannte Selbst­la­bo­ra­te) können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sach­be­schä­di­gun­gen, aber auch schwer­wie­gen­de Kör­per­ver­let­zun­gen können die Folge sein.

    Diese und weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern finden Sie in unserem In­for­ma­ti­ons­blatt „Sil­ves­ter­feu­er­werk“, welches Sie kostenlos als PDF herunterladen oder als Printversion bestellen können. Dieses gibt es auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung.

    Infoblatt Sil­ves­ter­feu­er­werk

     

    So entsorgen Sie Böller und Feuerwerk richtig

    Auf vielen Straßen und Wegen liegen an Neujahr noch die Reste vom Sil­ves­ter­feu­er­werk, denn viele Menschen räumen ihre leeren Feu­er­werks­bat­te­ri­en und Raken- und Böllerreste nicht gleich am nächsten Tag nicht weg. Das kann gefährlich werden, jedes Jahr gibt es durch nachträglich gezündete Blindgänger viele Verletzungen zu beklagen, gerade bei Kindern.

    Sollte ein Feu­er­werks­kör­per nicht richtig gezündet haben, dann sollte man auf keinen Fall versuchen, ihn erneut anzuzünden. Es kann immer auch eine verspätete Zündung stattfinden. Halten Sie daher Abstand zu bereits abgefeuerten, aber nicht explodierten Böllern und Raketen. Besonders gefährlich sind Knallkörper, die von Kindern häufig auch an den Tagen nach der Sil­ves­ter­nacht aufgesammelt werden. Hier kommt es jedes Jahr zu schweren Verletzungen, wenn gefundene Knaller noch mal angezündet werden.

     

    Feu­er­werks­müll richtig entsorgen

    Bevor Sie die Sil­ves­ter­res­te von der Straße wegräumen, sichern Sie sich ab, dass die Feu­er­werks­res­te nicht mehr gefährlich sind. Sind Sie bei Blindgängern unsicher, legen Sie das nicht gezündete Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer. Entsorgen Sie dieses Material anschließend im Hausmüll.

    • Niemals Feuerwerk erneut anzünden.
    • Räumen Sie Feu­er­werks­res­te erst weg, wenn diese richtig abgekühlt sind.
    • Bevor Sie Böller und Raketenreste in den Hausmüll werfen, stellen Sie sicher, dass diese sich nicht mehr entzünden können.
    • Im Zweifelsfall Feu­er­werks­müll mit Wasser unschädlich machen.
    • Feuerwerk immer sicher lagern. Wenn das nicht möglich ist, bitte fachgerecht entsorgen.

    Wenn Sie ganz sichergehen wollen, überschütten Sie solche Reste zusätzlich mit feuchtem Sand. Danach kann sich kein Knallkörper mehr entzünden und auch Kinder sind vor dem Versuch geschützt, herumliegende Knaller erneut anzuzünden.

    Falls Sie nicht alle ihre Raketen und Feu­er­werks­bat­te­ri­en an Silvester gezündet haben, bringen Sie diese zu ihrem örtlichen Ent­sor­gungs­un­ter­neh­men.

     

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