Darauf sollten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten
Um sicher zu gehen, in Deutschland zugelassene und damit geprüfte und sichere Böller zu erhalten, sollten Sie diese ausschließlich in regulären Geschäften, z. B. Supermärkten, erwerben. Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer.
Feuerwerkskörper aus dem Ausland sollten gemieden werden, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Aus gutem Grund: denn ungeprüfte Böller können lebensgefährlich sein. Illegale Feuerwerkskörper zeichnen immer wieder für schwere Verletzungen, wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden verantwortlich.
Für das Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen.
Böller und Raketen: Was ist erlaubt?
Der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf in Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden; und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2. Nach Silvester ist es verboten privates Feuerwerk zu zünden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Ausnahmen gelten für Kleinstfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F1). Das sind z.B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. Dieses darf schon von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden und auch das ganze Jahr über.
Wer sich nicht an diese Gebote hält, macht sich strafbar: Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.
Tipps der Polizei zur sicheren Nutzung von Feuerwerkskörpern
- Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
- Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer.
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger auf keinen Fall wieder anzünden, sondern sachgerecht entsorgen.
- Beachten Sie auch eventuell bestehende örtliche Verbote und Einschränkungen.
Lebensgefährlich: Selbstgebastelte Böller
Auf keinen Fall sollte man Silvesterknaller selbst basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern (sogenannte Selbstlaborate) können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein.
Diese und weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern finden Sie in unserem Informationsblatt „Silvesterfeuerwerk“, welches Sie kostenlos als PDF herunterladen oder als Printversion bestellen können. Dieses gibt es auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung.
Infoblatt Silvesterfeuerwerk