Einbruch in die eigenen vier Wände
Entgegen landläufiger Meinung erfolgen Einbrüche häufig zur Tageszeit, zum Beispiel während einer kurzen Abwesenheit des Bewohners, so etwa zur Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit, am frühen Abend oder an den Wochenenden.
Bei fast jeder zweiten Straftat, die in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst wird, handelt es sich um ein Diebstahlsdelikt. Zu diesen zählt auch der Einbruch. Für die meisten Betroffenen ist vor allem ein Wohnungseinbruch ein einschneidendes Erlebnis. Ganz abgesehen von den dadurch entstehenden immensen Schadenssummen wird angesichts der Häufigkeit und der Anzahl der Betroffenen das allgemeine Sicherheitsgefühl nachhaltig beeinträchtigt. Denn neben dem materiellen Verlust verbindet sich damit zumeist auch ein Eingriff in die Privatsphäre – also in die vermeintliche Geborgenheit der eigenen vier Wände. Opfer können noch lange nach der Tat unter dem Geschehenen leiden.
Einbruch - was nun?
- Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
- Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Dies sollten Sie auch tun, wenn die Täter oder Täterinnen keinen Erfolg hatten oder nichts gestohlen wurde!
- Räumen Sie nicht auf, lassen Sie alles so, wie Sie es vorgefunden haben und fassen Sie möglichst nichts an, bis die Polizei die Spuren sichern konnte. Spuren sind sehr wichtig, um die Einbrecher ermitteln zu können.
- Stellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände zusammen! Beschreiben Sie diese möglichst genau. Vielleicht haben Sie auch schon eine Wertgegenstandsliste, auf die Sie zurückgreifen können. Kaufbelege, Gerätenummern etc. sind für eine spätere Zuordnung hilfreich, falls die Gegenstände durch polizeiliche Ermittlungen wiedergefunden werden.
- Falls Schlüssel gestohlen wurden, lassen Sie die entsprechenden Schließzylinder vorsichtshalber ersetzen.
Smartphone weg?
Lassen Sie gestohlene SIM-Karten und Smartphones sperren. Nutzen Sie dafür den zentralen Sperrnotruf 116 116 oder besuchen Sie die Homepage für den Sperrnotruf:
- Melden Sie den Raub oder Diebstahl der Hotline Ihres Mobilfunk-Anbieters.
- Halten Sie neben Ihrer Mobiltelefonnummer auch die Kartennummer sowie Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit.
- Sie können die Sperrung jedoch auch schriftlich, z. B. per Fax, veranlassen.
Falls Sie Ihr Smartphone als Zugang zu passwortgeschützten Diensten (z.B. Paypal, Email-Account, etc.) verwenden, ändern Sie unbedingt die betroffenen Passwörter. Wenn Sie E-Mailadressen auf dem Mobiltelefon gespeichert haben, ändern Sie das dazugehörige Passwort.
Beachten Sie auch Ihre Zugänge zu Social Media. Sämtliche Passwörter, die mit anderen Konten verbunden sind, sollten ebenfalls geändert werden.
Für die Fahndung nach Ihrem gestohlenen Smartphone benötigt die Polizei die 15-stellige Seriennummer (IMEI-Nummer). Diese Nummer steht generell auf der Verpackung des Gerätes. Darüber hinaus können Sie jederzeit durch Eingabe der Tastenkombination *#06# die IMEI-Nummer abrufen und in Ihren Unterlagen notieren.
Hinweise zum sicheren Umgang mit Smartphones finden Sie auch unter www.mobilsicher.de
Karten sperren lassen
Eine gestohlene Zahlungskarte sollten Sie unverzüglich sperren lassen. Nutzen Sie dafür den zentralen Sperrnotruf 116 116 oder besuchen Sie die Homepage für den Sperrnotruf:
- Melden Sie den Diebstahl Ihrem Bankinstitut.
Kreditkarten können Sie am einfachsten durch Angabe der Kreditkartennummer sperren lassen. Steht Ihnen diese nicht zur Verfügung, reichen meist auch Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Adresse sowie der Name Ihrer Bank. Teilweise ist auch eine nur vorübergehende Sperrung möglich. Zur Sperrung von EC- oder anderen Zahlungskarten benötigen Sie Ihre Kontonummer. Sind Sparbücher oder Anlagedokumente abhandengekommen, so melden Sie dies bitte unverzüglich bei Ihrem Geldinstitut.
Ausweis weg?
Melden Sie gestohlene Ausweise bei den örtlich zuständigen, ausstellenden Behörden.
Wenn ein Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion gestohlen wurde oder abhandengekommen ist, muss die Online-Ausweisfunktion so schnell wie möglich gesperrt werden.
Das geht im Bürgeramt oder über den zentralen 24-Stunden-Sperrnotruf 116116.
Zum Sperren der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf werden der Familienname, der erste Vorname, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort telefonisch abgefragt. Diese Angaben sind im PIN-Brief notiert. Weitere Informationen sind unter www.personalausweisportal.de nachzulesen.
Bitte beachten
Der Ausweisinhaber ist zusätzlich verpflichtet, den Verlust seines Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden.
Sperren der Unterschriftsfunktion
Für den Fall, dass der Personalausweis auch für die elektronische Signatur genutzt wurde, muss das Signaturzertifikat über den jeweiligen Anbieter gesondert gesperrt werden.
Beachten Sie die Sonderregelungen bei Online-Ausweisen: personalausweisportal.de
Rechte und Ansprüche
- Haben Sie eine Hausratversicherung? Dann melden Sie dieser den Einbruch! In der Regel haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Eine Liste mit den gestohlenen Gegenständen kann Ihnen hierbei nützlich sein. Rufen Sie die Hotline Ihrer Versicherung an.
- Bei schwerwiegenden Tatfolgen können Sie auf Antrag als „Nebenkläger“ im Strafverfahren auftreten. Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
- Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen während des gesamten (Straf-) Verfahrens und darüber hinaus zur Seite und unterstützen Sie in allen Bereichen.
Hilfe und Unterstützung
- Ein Einbruch hinterlässt nicht nur sichtbare Spuren. Menschen, bei denen eingebrochen wurde, leiden häufig langfristig unter dem verloren gegangenen Sicherheitsgefühl. Ein Einbruch kann auch zu psychischen Belastungen führen.
- Gefühle der Verunsicherung („Ich habe Angst, allein in der Wohnung zu bleiben“) oder gar Selbstvorwürfe („Wie konnte ausgerechnet mir so etwas passieren?“) können die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig einschränken. Scheuen Sie sich nicht, Personen zu Rate zu ziehen, denen Sie sich anvertrauen können und die Ihre Ängste verstehen.
- Wir vermitteln Ihnen gern Kontakt zu Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen. Fragen Sie bei uns nach. Wenden Sie sich an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle oder informieren Sie sich hier.
- Wenn Sie nach einem Einbruch beschädigte Türen oder Fenster wieder in Stand setzen, können Sie den kostenlosen Service einer sicherungstechnischen Beratung in einer von bundesweit rund 300 Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bzw. beim Präventionsbeamten Ihrer Polizei in Anspruch nehmen. So vermeiden Sie unnötige oder unsinnige Anschaffungen, die möglicherweise nur ein trügerisches Gefühl von Sicherheit vermitteln.
- Ihre Aufmerksamkeit und die Ihrer Nachbarn können weitere Einbrüche verhindern. Ratschläge, wie Sie sich und Ihr Eigentum wirkungsvoll schützen können, finden Sie zudem in der Broschüre „Sicher wohnen – Einbruchschutz“ und auf www.k-einbruch.de.