Stalking

Das Phänomen Stalking

Stalking bezeichnet wiederholtes wi­der­recht­li­ches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt.

In der Regel handelt es sich beim Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sach­be­schä­di­gung, Nötigung, Kör­per­ver­let­zung sowie Nachstellung bestehen können. Mobbing ähnelt zwar dem Stalking, zählt aber nicht dazu. Manchmal geschehen Sachverhalte, bei denen sich Betroffene gestalkt fühlen, die Grenze zur Strafbarkeit jedoch noch nicht überschritten ist.

Viele Sachverhalte aus dem Bereich Stalking entwickeln sich aus (Ex-)Beziehungen. Häufige Motive sind das Ausüben von Macht, Dominanz und Kontrolle sowie das übersteigerte Bedürfnis, von der/m Betroffenen wahrgenommen zu werden, Kontakt zu diesem aufzunehmen oder zu halten. Einige Stalkende leiden unter psychischen Erkrankungen oder Per­sön­lich­keits­stö­run­gen.

Stalking ist ein dynamischer Prozess, der auch durch das Verhalten der Betroffenen mitbestimmt wird. Es kann in Hand­lungs­wei­sen und Frequenz stabil bleiben, sich mit der Zeit aber auch qualitativ und quantitativ verändern. In seltenen Einzelfällen eskaliert der Sachverhalt bis hin zu schweren Gewalt- und Tö­tungs­de­lik­ten.

Viele Betroffene von Stalking möchten gar nicht, dass der Stalker/die Stalkerin straf­recht­lich verfolgt wird, insbesondere, wenn es sich um ihren Ex-Partner oder ihre Ex-Partnerin handelt. Sie möchten einfach nur, dass es endlich aufhört. Dazu kann zunächst der Rat einer Fach­be­ra­tungs­stel­le für Stal­king-Be­trof­fe­ne gesucht werden, um gemeinsam das eigene Verhalten anzupassen und die eigenen Schritte zu planen.

Verwirklicht der Stalker/die Stalkerin einen Straf­tat­be­stand und/oder schafft er/sie eine Ge­fah­ren­si­tua­ti­on für die Betroffenen, sollte in jedem Fall die Polizei eingeschaltet werden. Diese setzt dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein, um neben effektiver Ge­fah­ren­ab­wehr und Straf­ver­fol­gung auch angemessenen Opferschutz zu gewährleisten.

 

Wer wird gestalkt?

Stalking kann Jedem widerfahren. Betroffen sind Menschen jeden Alters, jeden Berufs und Einkommens, jeder Religion und Nationalität. Frauen sowie Männer können damit konfrontiert werden, wobei Frauen über­durch­schnitt­lich betroffen sind.

In 75% der Fälle kennen die Betroffenen die stalkende Person.

 

Wer stalkt?

Die größte Gruppe der Stalker bilden ehemalige Be­zie­hungs­part­ner, aber auch Freunde, Ar­beits­kol­le­gen, Fa­mi­li­en­mit­glie­der oder flüchtige Bekannte. Nur selten ist die stalkende Person den Betroffenen völlig unbekannt.

Die von dem Stalker/der Stalkerin den Betroffenen ent­ge­gen­ge­brach­ten "Gefühle" können "positiv" (Bewunderung, Zuneigung, Liebe) oder "negativ" (Rachegefühle, Hass) sein. "Positive" Gefühle können ins Negative umschlagen.

 

Sie sind betroffen?

  • Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
  • Nehmen Sie die Situation ernst! Häufig haben die Betroffenen von Stalking ein ungutes Gefühl, sind sich jedoch nicht sicher, ob es sich wirklich um Stalking handelt.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Dies können Sie bei jeder Po­li­zei­dienst­stel­le tun. Dabei können Sie sich in der Regel von einer verwandten oder bekannten Person sowie von einem Rechts­bei­stand begleiten lassen. Erfüllt die stalkende Person einen Straf­tat­be­stand oder schafft sie eine Ge­fah­ren­si­tua­ti­on für das Opfer, sollte die Polizei eingeschaltet werden. Diese setzt dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein, um neben effektiver Ge­fah­ren­ab­wehr und Straf­ver­fol­gung auch angemessenen Opferschutz zu gewährleisten.
  • Es hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalkende Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Viele Betroffene von Stalking möchten einfach nur, dass es endlich aufhört. Hierbei kann auch der Rat einer Fach­be­ra­tungs­stel­le für Stal­king-Op­fer eingeholt werden, um gemeinsam das eigene Verhalten anzupassen und die weiteren Schritte zu planen.
  • Machen Sie dem Stalker oder der Stalkerin sofort und un­miss­ver­ständ­lich klar, dass Sie jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt wünschen, am besten in Gegenwart von Zeugen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen oder ein "letztes klärendes Gespräch" ein. Bleiben Sie konsequent!
  • Falls Sie von der stalkenden Person verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren! Sie sollten sich von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt, einer Fachärztin/einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Straf­ver­fah­ren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmer­zens­geld, Ver­dienst­aus­fall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Kran­ken­ver­si­che­rung.
  • Auch wenn es schwerfällt: Dokumentieren Sie alle Anrufe, Nachrichten oder Briefe. Führen Sie Tagebuch, notieren Sie jeden (versuchten) Kontakt und die für Sie daraus entstandenen Auswirkungen.
  • Nehmen Sie keine Wa­ren­sen­dun­gen an, die Sie nicht bestellt haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Ka­ta­logs­en­dun­gen, Wer­be­bro­schü­ren, Zeit­schrif­ten-Abon­ne­ments).
  • Informieren Sie Ihr Umfeld! Haben Sie keine Angst, Ihrer Familie, Ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Sie werden dann besonders aufmerksam sein und können Sie warnen. Denken Sie daran: Öf­fent­lich­keit kann schützen!
  • Findet Stalking an Ihrem Arbeitsplatz statt oder hat es dort Auswirkungen, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.
  • Schützen Sie sich! Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stal­king-Hand­lun­gen, z. B. via Smartphone, PC etc. (sog. Cy­ber-Stal­king), über technische Schutz­mög­lich­kei­ten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, An­ruf­be­ant­wor­ter, Handy, Zweit­an­schlüs­se, E-Mail-Adres­se etc.) beraten. Mit technischen Maßnahmen, wie z. B. An­ruf­be­ant­wor­tern, können Sie sich zumindest teilweise abgrenzen und Beweise sammeln. Lassen Sie sich eine Geheimnummer geben und ändern Sie ihre E-Mail-Adres­se.

Wenn Sie bedroht oder unter Druck gesetzt werden, melden Sie dies unbedingt der Polizei. Nur so kann die Polizei schnell geeignete Maßnahmen zu Ihrem Schutz einleiten.

 

Rechte und Ansprüche

  • Oft ist es sinnvoll, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht und darf bei Ihrer Vernehmung durch das Gericht oder der Staats­an­walt­schaft anwesend sein. Allerdings ist meistens schon das erste Be­ra­tungs­ge­spräch kos­ten­pflich­tig. Der Verein WEISSER RING bietet Opfern von Gewalt einen Be­ra­tungs­scheck für das rechts­an­walt­li­che Erstgespräch an.
  • Falls Sie rechts­schutz­ver­si­chert sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach einer Kos­ten­über­nah­me. Sind Sie nicht recht­schutz­ver­si­chert, lesen Sie die Hinweise zur möglichen Kos­ten­über­nah­me.
  • In manchen Fällen können Sie beantragen, vom Gericht einen eigenen "Opferanwalt" bestellt zu bekommen. Der Opferanwalt oder die Opferanwältin vertritt dann Ihre Interessen im Straf­ver­fah­ren und vor Gericht. Folgt das Gericht Ihrem Antrag, ist die op­fer­an­walt­li­che Tätigkeit für Sie kostenfrei.
  • Auf Antrag können sie als "Nebenkläger" im Straf­ver­fah­ren auftreten. Das erweitert Ihre Rechte.
  • Eventuell haben Sie auch Anspruch auf psychosoziale Pro­zess­be­glei­tung.
  • Wer durch eine Gewalttat einen ge­sund­heit­li­chen Schaden erlitten hat, kann nach dem neuen Sozialen Ent­schä­di­gungs­recht (SER) Versorgung erhalten (z.B. Heil - und Kran­ken­be­hand­lung, Hilfen zur beruflichen Re­ha­bi­li­ta­ti­on, Be­schä­dig­ten­ren­te). Bei psychischer Gewalt (z. B. schweres Stalking) kann eine Entschädigung in Betracht kommen, wenn die Tat ab dem 01.01.2024 verübt wurde. Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist an das für den Wohnort der/des Geschädigten zuständigen Ver­sor­gungs­amt zu stellen. Weitere Informationen lesen Sie zu Recht auf Entschädigung. Diese Form der Entschädigung ist nicht mit Schadenersatz oder Schmer­zens­geld zu verwechseln.
  • Sind die Angriffe geeignet, Ihr Per­sön­lich­keits­recht zu verletzen, so kommen Un­ter­las­sungs-, Auskunfts- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che nach § 823, § 1004 BGB, Art. 1 GG und Art. 2 GG in Betracht. Je nach Intensität der Nachstellung sind auch Schmer­zens­geld­zah­lun­gen möglich.
  • Bei Stalking am Arbeitsplatz: Arbeitgeber sind für den Arbeits- und Ge­sund­heits­schutz ver­ant­wort­lich und haben insofern auch eine Für­sor­ge­pflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern. Nach § 12 AGG (Allgemeines Gleich­be­hand­lungs­ge­setz) ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter/innen präventiv sowie im konkret auftretenden Fall vor Belästigungen und Be­nach­tei­li­gun­gen zu schützen. Hat er Kenntnis von einer Belästigung oder Be­nach­tei­li­gung, muss der Arbeitgeber dem nachgehen und die geeigneten, er­for­der­li­chen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergreifen.
  • Op­fer­hil­fe­ein­rich­tun­gen stehen Ihnen während des gesamten (Straf-) Verfahrens und darüber hinaus zur Seite und unterstützen Sie in allen Bereichen

Gegen Stalking kann auch zi­vil­recht­lich vorgegangen werden, zum Beispiel mit einem Antrag nach dem Ge­walt­schutz­ge­setz beim Fa­mi­li­en­ge­richt. Damit kann der stalkenden Person gerichtlich die Kon­takt­auf­nah­me untersagt und ein Nä­he­rungs­ver­bot erteilt werden.

 

Hilfe und Unterstützung

  • Die persönlichen Strategien, mit denen Menschen ihre Opferwerdung verarbeiten, sind un­ter­schied­lich. Es gibt dafür keine Patentrezepte.
  • Sollten Sie unter Schuld­ge­füh­len leiden, seien Sie versichert: Die Verantwortung für die Tat trägt allein die Täterin bzw. der Täter!
  • Scheuen Sie sich nicht, pro­fes­sio­nel­le Hilfe zur Bewältigung des Erlebten zu suchen.
  • Stalking versetzt viele Betroffene in eine Aus­nah­me­si­tua­ti­on und kann psychisch stark belastend sein. Die Polizei vermittelt Ihnen Kontakte zu Hil­fe­ein­rich­tun­gen und Be­ra­tungs­stel­len, wenn Sie dies wünschen.
  • Teilen Sie einer Person Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Ge­sund­heits­pro­ble­men ärztliche bzw. psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Hilfe in Anspruch zu nehmen.