Autofahrer aufgepasst: Mitfahrer genau prüfen

Schleuser missbrauchen On­line-Mit­fahr­zen­tra­len für ihre Zwecke

Um günstig von A nach B zu kommen, nutzen immer mehr Menschen den Service von Mit­fahr­zen­tra­len. Mitfahrer haben so eine günstige Rei­se­mög­lich­keit und Fahrer können durch die Umlage des Benzinpreises auf mehrere Personen kos­ten­spa­ren­der unterwegs sein. Doch wer Fremde mitnimmt, sollte vorsichtig sein. Denn Kriminelle nutzen auch Mit­fahr­zen­tra­len, um Menschen illegal in Länder der Europäischen Union zu schleusen. Wer als unbedarfter Autofahrer eine geschleuste Person mitnimmt, gerät schnell in den Verdacht, Mitglied einer Schleu­ser­ban­de zu sein. Festnahmen, Vernehmungen und Straf­ver­fah­ren können die Folge sein.

Deutschland gilt als ein Hauptzielland der sogenannten irregulären Migration in Europa. Im Jahr 2013 wurden seit dem Jahr 2000 erstmals wieder mehr als 30.000 unerlaubt einreisende Personen festgestellt. Verstärkte Grenz­über­wa­chungs­maß­nah­men führten dazu, dass sich viele Ein­rei­se­wil­li­ge an Schleu­ser­or­ga­ni­sa­tio­nen wandten, um nach Europa zu gelangen. Für diese Dienste müssen die Geschleusten meist hohe Geldbeträge entrichten und werden oft unter un­mensch­li­chen und zumeist le­bens­ge­fähr­li­chen Bedingungen nach Europa gebracht. Eine Art und Weise für die Durch­schleu­sung durch die Europäische Union ist die Nutzung von On­line-Mit­fahr­zen­tra­len.

"Um sich nicht selbst zu gefährden", so Gerhard Klotter, Vorsitzender der Po­li­zei­li-chen Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Länder und des Bundes (ProPK), "sollten Autofahrer, die grenz­über­schrei­tend fahren, sich ihre Mitfahrer bzw. Kon­takt­per­so­nen genau vorher ansehen". Denn Anbieter von solchen Mit­fahr­ge­le­gen­hei­ten sind besonders gefährdet, von Schleusern missbraucht zu werden. "Haben Autofahrer den Verdacht, dass es sich um eine geplante Schleusung handeln könnte, sollten sie darauf bestehen, dass sich potenzielle Mitfahrer vor Fahrtantritt ausweisen", sagte Klotter.

Doch wie erkennt man einen möglichen Schleusungs­ver­such?

  • Die Kon­takt­auf­nah­me zum Fahrer erfolgt nicht durch die Mitfahrer selbst, sondern durch eine dritte Person, den Vermittler.
  • Nicht der Mitfahrer, sondern eine andere Person bezahlt die Fahrtkosten zu Beginn der Reise bzw. am Zielort.
  • Mitfahrer sind häufig sprachlich nicht in der Lage, sich mit dem Fahrer zu verständigen.


Was tun bei verdächtigen Mitfahrern?

  • Haben Sie den Verdacht, dass eine Schleusung geplant sein könnte, sollten Sie darauf bestehen, dass sich die Mitfahrer vor Fahrtantritt mit einem Pass bzw. Per­so­nal­aus­weis ausweisen. Teilen Sie dies dem Vermittler möglichst bereits bei der telefonischen Kon­takt­auf­nah­me mit.
  • Können die Mitfahrer keine Pässe vorweisen, nehmen Sie Abstand von einer Mitnahme dieser Personen und informieren Sie die Polizei.
  • Haben Sie trotz Vorlage von Pässen aufgrund der Ge­samt­um­stän­de erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Ein- oder Ausreise sowie dem Aufenthalt der Mitfahrer, sollten Sie ebenfalls von einer Mitnahme der Personen absehen und die Polizei be­nach­rich­ti­gen.
  • Verständigen Sie die Polizei in Deutschland über den polizeilichen Notruf 110 oder die Bun­des­po­li­zei­hot­line 0800 / 6 888 000.
  • Wenden Sie sich im Ausland an den dortigen Polizeinotruf oder die nächst­ge­le­ge­ne Po­li­zei­dienst­stel­le.


Weitere Informationen finden Sie hier und im In­for­ma­ti­ons­blatt der Polizei.