Immer wieder werden in Chatgruppen von Schülerinnen und Schülern leichtfertig Videos und Bilder mit kinderpornografischen Inhalten geteilt. Dabei werden die Kinder und Jugendlichen selbst zu Tätern:
Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik waren ein Drittel der 2019 erfassten Tatverdächtigen jünger als 18 Jahre (546 Kinder und 820 Jugendliche).
Kinderpornografie immer melden!
Jedem Menschen muss dabei klar sein, dass nicht nur der sexuelle Missbrauch an sich eine Straftat ist, sondern auch das Teilen und Verbreiten von Kinderpornografischem Material. Wer solche Handlungen mitbekommt oder Material besitzt und verbreitet, macht sich ebenso strafbar.
Informieren Sie Kinder und Jugendliche
Es ist dabei als Erwachsene wichtig, auch Kinder und Jugendliche diesbezüglich zu sensibilisieren. Aufnahmen von sexuellem Kindesmissbrauch werden auch von Kindern und Jugendlichen unbedacht über WhatsApp, Messenger oder soziale Netzwerke verbreitet – und dabei Straftaten begangen sowie Opfer zusätzlich traumatisiert. Es ist immens wichtig, die Verbreitung solcher Inhalte sofort zu stoppen und diese zu melden.
Die Polizei hat ein umfängliches FAQ (frequently asked questions – häufig gestellte Fragen) erarbeitet und dort viele häufig gestellten Fragen zum Thema Kinderpornografie zusammengetragen und beantwortet, z.B. Fragen über die Strafbarkeit, Grauzonen und Meldewege.