EC- und Kre­dit­kar­ten­be­trug

EC- und Kreditkarten sind eine gängige Alternative zum Bargeld und besitzen als Zah­lungs­mit­tel eine recht hohe Akzeptanz - auch international. Diesen Umstand machen sich auch Kriminelle zu Nutze und entwickeln immer neue Vor­ge­hens­wei­sen, um an sensible Daten, wie PINs oder Kar­ten­prüf­num­mern zu kommen. Skimming und Phishing zum Beispiel.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über den sicheren Umgang mit unbaren Zah­lungs­mit­teln und Möglichkeiten, wie Sie sich vor EC- und Kre­dit­kar­ten­be­trug schützen. So besteht bei Diebstahl oder Verlust einer Debikarte die Möglichkeit über den zentralen Sperr-Notruf 116 116 oder durch die Polizei eine Debitkarte unverzüglich für weitere Zahlungen sperren zu lassen.

Vorsicht beim bargeldlosen Bezahlen

EC- und Kreditkarten spielen beim bargeldlosen Bezahlen in den ver­schie­dens­ten Bereichen eine Rolle: Sie können als Alternative zum Bargeld bequem als Zah­lungs­mit­tel eingesetzt werden. Hinzu kommt die weltweite Akzeptanz von Kreditkarten im Handel sowie die Möglichkeit, an über 1,7 Millionen Geld­aus­ga­be­au­to­ma­ten (ca. 60.000 in Deutschland) Bargeld mittels EC-Karte/Bankkarte bzw. Kreditkarte abzuheben.

Die starke Verbreitung und vor allem die hohe Akzeptanz des "Plastikgeldes" üben auf Straftäter eine un­wi­der­steh­li­che Anziehung aus - der EC- und Kre­dit­kar­ten­be­trug floriert. Dabei wird es Kriminellen oft leicht gemacht: Daten wie die Kre­dit­kar­ten­num­mer, die Gül­tig­keits­dau­er der Karte und die Unterschrift gibt ein Kre­dit­kar­ten­nut­zer überall dort preis, wo er per Karte zahlt. Alle Daten sind Bestandteil der Quittung. So kommen mit jeder Zahlung mehr und mehr Menschen in den Besitz höchst vertraulicher Informationen.

Des Weiteren entwickeln Täter neue Vor­ge­hens­wei­sen, um betrügerisch an Kartendaten und persönliche Geheimzahl zu gelangen - wie z.B. das so genannte Skimming.

 

Betrug mit Zah­lungs­kar­ten

Beim Betrug mit Zah­lungs­kar­ten (z.B. Girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) mit PIN steigen die Zahlen 2023 mit 26.734 Fällen gegenüber 2022 mit 25.351 Fällen an. Betrugsfälle mit rechtswidrig erlangten Zah­lungs­kar­ten ohne PIN sanken, von 17.457 Fällen auf 16.241 Fälle (2021: 12.331 Fälle). Mehr Informationen zu den Fallzahlen finden Sie im Infotext zu Zah­lungs­kar­ten­be­trug.

 

Bezahlen mit Kreditkarten Internet

Bei dieser Be­zahl­mög­lich­keit werden Waren oder Leistungen per Schreiben, Telefon, Fax bzw. hauptsächlich über das Internet bestellt. Die Bezahlung erfolgt unter Angabe der Kre­dit­kar­ten­num­mer und des Verfalldatums, ge­ge­be­nen­falls zusätzlich mittels der dreistelligen Kar­ten­prüf­num­mer (CVC/CVV; auf der Kar­ten­rück­sei­te).

Aktuell nutzen in Deutschland ca. 80 Prozent aller Personen ab 10 Jahren das Internet zu Hause, am Arbeitsplatz oder anderswo. Die starke Verbreitung des Internets machen sich auch Kriminelle zu Nutze, um an Daten von Zah­lungs­kar­ten zu kommen: So geben unseriöse Händler beim Einsatz von Kreditkarten(-daten) im Internet nach Abschluss des Geschäfts die Kartendaten weiter oder nutzen sie illegal. Ebenso können Dritte bei einer un­ver­schlüs­sel­ten In­ter­net­ver­bin­dung Kartendaten von Pri­vat­per­so­nen oder Firmen abgreifen.

Auch durch gefälschte Internetmails oder mittels Viren und Trojaner Schad­pro­gram­men (Trojaner) versuchen Betrüger an Zah­lungs­kar­ten­da­ten, Passwörter oder persönliche Daten zu gelangen (Phishing).

Worauf Sie beim On­line­shop­ping achten sollten, haben wir in unseren Tipps für einen sicheren Online-Kauf zu­sam­men­ge­fasst.

Tipps zum sicheren Umgang mit Zah­lungs­kar­ten

Umgang mit der PIN

  • Die PIN darf nie an Dritte weitergegeben werden, nicht einmal Geldinstitute oder Kre­dit­kar­ten­un­ter­neh­men kennen die PIN; weder Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geld­in­sti­tu­ten werden deshalb legal nach der PIN fragen.
  • Lernen Sie am besten Ihre PIN auswendig und vernichten Sie den PIN-Brief.
  • Auf keinen Fall sollte die PIN irgendwo notiert werden - schon gar nicht auf der Zahlungskarte! Auch nicht im Adressbuch getarnt als Telefonnummer o.ä.
  • Achten Sie bei der Eingabe der PIN am Geld­aus­ga­be­au­to­ma­ten oder im Handel am Kas­sen­au­to­ma­ten darauf, dass niemand den Vorgang beobachten kann; bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt auf Distanz zu bleiben.
  • Verdecken Sie die PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspähen erheblich.
  • Geben Sie die PIN niemals an Türöffnern, auch nicht bei Banken, ein. Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei.
  • Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern.
  • Geben Sie beim Bezahlen nicht die PIN bekannt und achten Sie auf die Rückgabe der eigenen Zahlungskarte.
     

Allgemeine Empfehlungen

  • Lassen Sie Zah­lungs­kar­ten niemals in Büro-/Arbeitsräumen, Schwimmbädern, Kran­ken­häu­sern, Hotelzimmern, Kraft­fahr­zeu­gen etc. liegen - weder offen noch versteckt; auch nicht für nur kurze Zeit.
  • Behandeln Sie EC- und Kreditkarten vielmehr sorgfältig wie Bargeld und tragen Sie sie in ver­schlos­se­nen Innentaschen der Kleidung verteilt dicht am Körper.
  • Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen.
  • Beobachten Sie bereits vor dem Geldabheben am Automaten Ihr Umfeld genau. Achten Sie auf die äußere Be­schaf­fen­heit des Geldautomaten, melden Sie auffällige Veränderungen am Geldautomaten sofort der Polizei. Begeben Sie sich niemals gedankenlos zum Geldabheben an den Automaten.
  • Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geld- oder Kre­dit­in­sti­tut vertraglich mit Ihnen vereinbart hat. Lesen Sie auch das Klein­ge­druck­te im Vertrag – vor allem die Abschnitte über die Haftung; sie legen fest, welche Sorg­falts­pflich­ten Sie im Umgang mit Ihrer Zahlungskarte zu erfüllen haben.
  • Bewahren Sie Kreditkarten-/Bank­kar­ten­be­le­ge sorgfältig auf und kontrollieren Sie Ihren Kontoauszug zeitnah. Vernichten Sie verschriebene Belege, unter Umständen auch das Durch­schreibe­pa­pier.
  • Behalten Sie Ihre Karte stets im Auge.

Zah­lungs­kar­ten im Internet

  • Bei In­ter­net-Trans­ak­tio­nen ist generell die In­ter­net-Si­cher­heit beachten, d.h. verwenden Sie immer ein aktuelles Vi­ren­schutz­pro­gramm und eine aktuelle Firewall, überprüfen Sie Brow­ser­ein­stel­lun­gen, insbesondere hinsichtlich aktiver Inhalte. Öffnen Sie keine E-Mails von unbekannten Absendern. Führen Sie die Transaktion möglichst am eigenen Rechner aus. Mehr Infos unter Si­cher­heits­kom­pass.
  • Geben Sie Ihre Kre­dit­kar­ten­num­mer nur über Verbindungen weiter, die eine Ver­schlüs­se­lung zwischen Ihrem Rechner und dem Empfänger gewährleisten (z.B. SSL-Standard).
  • Zudem kann zusätzlich die Angabe der Kar­ten­prüf­num­mer (bei VISA heißt sie CVV2= Card Verification Value 2, bei Mastercard CVC2=Card Verification Code 2) gefordert werden, die auf der Kreditkarte selbst aufgedruckt ist, aber nicht im Ma­gnet­strei­fen gespeichert ist.
  • Allgemein gilt: Versichern Sie sich, mit wem Sie es zu tun haben. Drucken Sie die Allgemeinen Ge­schäfts­be­din­gun­gen und das Impressum (Adres­sen­an­ga­be, Telefonnummer) aus. Überprüfen Sie anhand der Angaben die Existenz des In­ter­net-Un­ter­neh­mens. Drucken Sie den kompletten Ge­schäfts­vor­gang aus. Beachten Sie bei In­ter­net-Händ­lern mit Sitz im Ausland, insbesondere in Nicht-EU-Staa­ten, dass unser Rechtssystem mög­li­cher­wei­se keinen Zugriff hat. Wählen Sie ggf. andere Zah­lungs­mög­lich­kei­ten aus (per Nachnahme, per Lastschrift, per Überweisung).

 

Weitere nützliche Informationen finden Sie im Faltblatt "Vorsicht Karten-Tricks" oder auf den Seiten von www.​kartensicherheit.​de. So kann man dort unter anderem einen so genannten SOS-Infopass herunterladen.

Die Karte ist weg - was tun?

Den weit verbreiteten Einsatz des „Plastikgeldes“ machen sich viele Täter zu eigen. Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust deshalb sofort für den weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nach­voll­zieh­ba­ren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird.

Bei Verdacht auf eine Straftat sollte ebenfalls sofort Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

KUNO - Debit-Karten für Last­schrift­ver­fah­ren sperren

Mehr Sicherheit im unbaren Zah­lungs­ver­kehr wird durch ein com­pu­ter­ge­stütz­tes System der Polizei gegen den Missbrauch von gestohlenen ec-Karten erreicht.

KUNO (Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung im unbaren Zah­lungs­ver­kehr unter Nutzung nicht­po­li­zei­li­cher Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren) ist ein freiwilliges System der Po­li­zei­be­hör­den und der Wirtschaft. Ziel ist, Betrugsfälle im kar­ten­ge­stütz­ten Zah­lungs­ver­kehr zu reduzieren.

Nach dem Verlust Ihrer Debitkarte (z.B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) sollten Sie diese nicht nur bei Ihrer Bank sperren lassen, sondern auch bei der Polizei als gestohlen melden! Die Polizei meldet dann die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer und Kar­ten­fol­ge­num­mer) dem Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KU­NO-Sperr­sys­tem an­ge­schlos­se­nen Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te wei­ter­ge­lei­tet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Last­schrift­ver­fah­ren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt!

Um das Kas­sen­per­so­nal und Ge­wer­be­trei­ben­de umfassend über das neue System zu informieren, hat die Polizeiliche Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on in Zu­sam­men­ar­beit mit dem Hauptverband des Einzelhandels (HDE) ein In­for­ma­ti­ons­blatt erarbeitet, das hier kostenlos her­un­ter­ge­la­den werden kann.

Weitere Informationen zum KU­NO-Sperr­sys­tem...

Sperr-Notruf 116 116

Aufgrund der steigenden Zahl von kar­ten­ba­sier­ten Zahlungen und der daraus re­sul­tie­ren­den Un­über­sicht­lich­keit von Sperr-Hot­lines wurde auf Empfehlung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern und als Projekt der Initiative D21 am 01. Juli 2005 der Sperr-Notruf 116 116 eingeführt.

Unterstützt wird die Kampagne vom Han­dels­ver­band Deutschland - Der Einzelhandel (HDE). Mit der Kampagne informieren die Ak­ti­ons­part­ner den Verbraucher durch verstärkte Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men und gezielte Tipps über das richtige Verhalten bei Kartenverlust, um so finanzielle Schäden zu verhindern.

Um den Missbrauch Ihrer Karten wirksam zu verhindern, sollten Sie Ihre gestohlenen oder verlorenen Karten sofort sperren lassen.

Debitkarten (z.B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) können bundesweit über die einheitliche zentrale Telefonnummer 116 116 * (Sperr-Notruf) oder die 01805-021021 ** gesperrt werden.

Die Notrufnummer ist die weltweit erste zentrale und einheitliche Rufnummer, um Karten und elektronische Be­rech­ti­gun­gen sperren zu lassen. Dem Bürger wird im Fall eines Kar­ten­ver­lus­tes sicher, schnell und unkompliziert geholfen und darüber hinaus ist der Sperr-Notruf auch für sprach- und hör­ge­schä­dig­te Menschen unter der Nummer 116 116 per Telefax erreichbar.

Seit dem 1. November 2010 besteht für Inhaber eines neuen Per­so­nal­aus­wei­ses oder elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tels die Möglichkeit, die Sperrung der On­line-Aus­weis­funk­ti­on telefonisch zu veranlassen

Aus dem Ausland erreichen Sie den Sperr-Notruf mit der jeweiligen Landesvorwohl für Deutschland, in der Regel unter +49 116 116. Zur zusätzlichen Sicherheit, insbesondere für die Er­reich­bar­keit aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0)30 40 50 40 50 zu erreichen.

 

Sperrnummern für Kreditkarten:

 

* Kostenlos aus dem deutschen Festnetz und aus dem Mobilfunknetz innerhalb Deutschlands, abweichende Gebühren aus dem Ausland

** 14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, 42 Ct./Min. Mo­bil­funk­höchst­preis, abweichende Gebühren aus dem Ausland

Bei einem Verlust empfehlen wir zudem, unverzüglich das kontoführende Institut zu be­nach­rich­ti­gen. Manche Institute bieten hierzu einen eigenen Not­ruf-Ser­vice an.

 

Was wird zur Sperrung benötigt?

Der Karteninhaber muss sich nicht für eine Nutzung des Sperr-Notrufs registrieren. Zur Sperrung der verlorenen Karten sollten dennoch folgende Daten bereit gehalten werden:

  • EC- und Bankkarten: die Kontonummer wird unbedingt benötigt; die Bankleitzahl ist für die schnellere Abwicklung hilfreich
  • Kreditkarten: der Name der Bank oder alternativ die Bankleitzahl

 

Welche Karten können gesperrt werden?

Der Sperr-Notruf 116 116 gilt für Kunden mit Karten oder Medien, deren Herausgeber sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Mittlerweile können über 116 116 mehr als 90 Prozent aller Bank- und Zah­lungs­kar­ten, diverse Mit­ar­bei­ter­aus­wei­se von Firmen und sogar Handy-Karten gesperrt werden. Die Konzeption des Sperr-Notruf sieht vor, Teilnehmer aus anderen Branchen und mit anderen Medien, z.B. aus dem Ge­sund­heits­we­sen, sowie Unternehmen mit Mit­ar­bei­ter­aus­wei­sen oder Zu­gangs­be­rech­ti­gun­gen einzubinden. Der dis­kri­mi­nie­rungs­freie Zugang ermöglicht es, dass sich alle Herausgeber von Karten und elek­tro­ni­schen Be­rech­ti­gun­gen dem Sperr-Notruf anschließen können -  unabhängig von der Anzahl der im Umlauf befindlichen Karten.

Wei­ter­füh­ren­de Links zum Sperr-Notruf 116 116

Linkbanner zur Aktion "Sicher mit Karte unterwegs"

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Das Faltblatt "Vorsicht! Karten-Tricks!" weist unter anderem auf Gefahren hin, die das bargeldlose Bezahlen mit Kreditkarte, ec-Karte oder per Lastschrift sowie der elektronische Zah­lungs­ver­kehr und die Nutzung von Zah­lungs­kar­ten im Internet mit sich bringen. Mit der Infografik "Zah­lungs­kar­ten­be­trug in Deutschland" haben Sie schnell alle wichtigen Daten und Fakten der Polizeilichen Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on im Blick. Unser Medienangebot beinhaltet viele weitere Produkte, wie z.B. Faltblätter, Broschüren, und In­for­ma­ti­ons­blät­ter zum Thema Betrug.

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