Falschgeld im Umlauf
Hinweis: Zur Wiedergabe der Vorlesen-Funktion wird der Dienst von LinguaTec GmbH verwendet. Mit Aktivierung des Vorlesen-Buttons erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass LinguaTec möglicherweise Ihre Nutzerdaten erhebt, nutzt und weiterverarbeitet.
Immer wieder gelingt es Geldfälschern, falsche Geldscheine in Umlauf zu bringen, die echten Banknoten auf den ersten Blick täuschend ähnlich sehen.
Die Deutsche Bundesbank hat im Jahr 2023 rund 56.600 falsche Euro-Banknoten im Nennwert von 5,1 Millionen Euro im deutschen Zahlungsverkehr registriert und aus dem Verkehr gezogen. Damit stieg die Anzahl der Fälschungen gegenüber dem Vorjahr um 28,2 Prozent.
Vor allem 50-Euro-Banknoten wurden gefälscht (38%). Der Anteil der 10- und 20-Euro-Fälschungen am Gesamtaufkommen betrug zusammen 28 Prozent, während es im Vorjahr 37 Prozent waren.
Deutliche Steigerungen wurden bei den 200- und 500-Euro-Fälschungen mit +266 Prozent bzw. +167 Prozent verzeichnet. In wenigen größeren Betrugsfällen mit Luxuswaren vor allem mit gefälschten 200- und 500-Euro-Banknoten liegt auch der Ansteig der Falschgeldzahlen begründet.
Ein Großteil der Fälschungen waren leicht erkennbar, ohne Sicherheitsmerkmale wie z. B. dem Wasserzeichen oder dem Sicherheitsfaden.
Quelle: Bundesbank
Sicherheitsmerkmale der ersten Serie der Euro-Banknoten und der Europa-Serie
Seit Einführung der ersten Serie von Euro-Banknoten wurden die Sicherheitsmerkmale der Euro-Geldscheine stetig verbessert und in der zweiten Serie, der Europa-Serie, umgesetzt. Die Banknoten der Europa-Serie mit verbessertem Fälschungsschutz ersetzten schrittweise die erste Serie der Euro-Banknoten bis auf den 500 €-Schein. Dessen Produktion wurde auf Beschluss der EZB eingestellt. Seit Einführung der Europa-Serie mit verbessertem Fälschungsschutz ist ein Rückgang der Falschgeldzahlen festzustellen.
Quelle: Deutsche Bundesbank
Euro-Banknoten (Scheine) im Schnelltest prüfen
Fühlen
Lassen Sie beim Entgegennehmen der Banknoten der Europa-Serie die große Wertzahl zwischen Daumen und Zeigefinger einer Hand durchgleiten, bei den Scheinen der ersten Serie die EZB-Kürzel im Trapezfeld. Sie sollten ein Relief spüren.
Achten Sie auf Griffigkeit und Festigkeit des Papiers, auf der Vorderseite der Banknoten finden sich folgende fühlbare Elemente: Druckbild als Relief, Schriftzug „BCE ECB …“, Schraffuren am Rand.
Sehen
Wenn Sie Banknoten gegen das Licht halten, werden das Wasserzeichen als Schattenbild, das Porträt-Hologramm (bei der 2. Euro-Serie ab 20-Euro-Note mit transparentem Fenster) sowie der Sicherheitsfaden sichtbar.
Kippen
Mit einer Kippbewegung aus dem Handgelenk können Sie weitere Sicherheitsmerkmale überprüfen:
- Im Hologramm auf der Vorderseite der Banknoten der Europa-Serie wandern beim Kippen Regenbogenfarben auf- und abwärts, bzw. kreisen ganz oben im Hologrammstreifen €-Symbole um die Wertzahl (100- und 200-Euro-Schein).
- Im Hologramm-Patch der ersten Serie bewegen sich konzentrische Kreise einwärts bzw. auswärts.
- In der Wertzahl links unten auf den Scheinen der Europa-Serie wandert ein Lichtbalken auf- und abwärts. Je nach Blickwinkel wechselt die Farbe der Zahl. Auf 100- und 200-Euro-Scheinen sind hier zusätzlich €-Symbole zu sehen.
- Auf der Rückseite der Banknoten der Europa-Serie wird der Glanzstreifen sichtbar.
- Auf der Rückseite der 50- bis 500-Euro-Scheine der ersten Serie ändert die Wertzahl rechts unten ihre Farbe.
Die Europäische Zentralbank informiert auf ihrer Homepage über die Sicherheitsmerkmale von Euro-Banknoten. Hier können Sie alle Scheine der ersten und der Europa-Serie miteinander vergleichen.
Falschgeld der Polizei übergeben
- Geben Sie das Falschgeld keinesfalls an denjenigen zurück, von dem Sie es bekommen haben, beziehungsweise an andere Personen weiter. Sie setzen sich damit dem Risiko aus, wegen Falschgeldverbreitung bestraft zu werden.
- Übergeben Sie das Falschgeld der Polizei.
- Stecken Sie die Scheine in einen Briefumschlag oder in eine Papiertüte. Das Falschgeld sollte von so wenigen Personen wie möglich angefasst werden, damit die Fingerabdrücke des Täters nicht vernichtet werden.