Betrugsmasche mit Ge­winn­ver­spre­chen

„Sie haben gewonnen!“ Wer freut sich nicht, das zu hören. Wer aber eine solche Nachricht bekommt, per Telefon, E-Mail oder Post, sollte vorsichtig sein. Denn dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit Ge­winn­ver­spre­chen handeln. So ist bei­spiels­wei­se die Zahl der Strafanzeigen wegen telefonischer Ge­winnof­fer­ten seit 2010 bundesweit kon­ti­nu­ier­lich gestiegen. In Einzelfällen sind Scha­dens­sum­men im fünfstelligen Eurobereich entstanden.

Abzocke mit Methode: Falsche Ge­winn­ver­spre­chen

Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den un­ter­schied­lichs­ten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Ge­winn­über­ga­be werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, kos­ten­pflich­ti­ge Te­le­fon­num­mern anzurufen oder an Ver­an­stal­tun­gen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.

Die vor­ge­täusch­ten Szenarien werden von den Gaunern laufend verändert. Mehr zu diesen Be­trugs­ma­schen – beispielhaft dargestellt – erfahren Sie hier:

 

Gewinn nur gegen eine „Be­ar­bei­tungs­ge­bühr“

Sie melden sich zumeist per Telefon - manchmal auch per E-Mail - bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer „Be­ar­bei­tungs­ge­bühr“ übergeben werden.

 

Anrufer geben sich u.a. als Rechtsanwälte aus

Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus der Türkei agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Ge­sprächs­füh­rung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von Rechts­an­wäl­ten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Ge­winn­ab­wick­lung mit.

Melden sich die „Gewinner“ daraufhin bei den „Notaren“ oder „Rechts­an­wäl­ten“, werden sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn ent­ge­gen­neh­men können, zum Beispiel Rechts­an­walts-, Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren, Transport- oder Ver­si­che­rungs­kos­ten.

 

Täter täuschen seriöse Rufnummern vor

Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es ermöglicht, auf der Ruf­num­mern­an­zei­ge der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.

 

Täter geben klare Zah­lungs­an­wei­sun­gen

Die Täter geben klare Zah­lungs­an­wei­sun­gen: Sie schicken ihre Opfer bei­spiels­wei­se zur Post, um die angeblichen Kosten – häufig eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro – zu überweisen, zum Beispiel per Bar­geld­trans­fer. Empfänger sind überwiegend Personen in der Türkei (Istanbul).

Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Pre­paid-Kar­ten für Online-Käufe, wie zum Beispiel paysafecard zu erwerben. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten. Mit dem pa­y­safecard-Gut­schein erhält der Käufer eine individuelle Nummer (PIN). Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gut­schein-Num­mer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.

 

Drohung mit einer Strafanzeige

Ist der Angerufene kritisch und nicht so leicht zu überzeugen, üben die Täter massiv Druck aus und drohen nicht selten mit „Konsequenzen“ wie zum Beispiel einer Strafanzeige, wenn das Opfer nicht zahlen will.

Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter immer wieder erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu fordern. Den versprochenen Gewinn allerdings bekommen die Opfer nie zu Gesicht. Und das Geld, das sie überwiesen haben, ist weg.

 

Vorgetäuschte Szenarien sind vielfältig

Mit immer neuen vor­ge­täusch­ten Szenarien versuchen die Täter an das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich bei­spiels­wei­se auch als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten, die Angerufenen spielten in einem Er­mitt­lungs­ver­fah­ren der Polizei eine wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen, sollten sie  Geld überweisen.

Oder die Betrüger kontaktieren im Namen der Staats­an­walt­schaft ihre Opfer, um sie darauf hinzuweisen, dass angeblich ein Straf­ver­fah­ren wegen einer Be­trugs­an­zei­ge gegen sie laufe, weil sie ein Gewinnspiel abgeschlossen, aber nicht bezahlt hätten. Damit die Anklage noch zurückgezogen werden könne, müsse sofort ein Betrag von mehreren hundert Euro bezahlt werden.

 

Einladung zur „Ge­winn­über­ga­be“

Nicht nur per Telefon oder E-Mail melden sich die Betrüger, sondern auch per Post. Sie schicken Briefe an ihre Opfer, in denen sie hohe Geldgewinne versprechen, die sie angeblich für den „glücklichen Gewinner“ erstritten hätten.

Um das Geld zu erhalten, müssten sich die Gewinner lediglich zu einer Veranstaltung anmelden, auf der das Geld ausgezahlt werde. Darüber hinaus gebe es dort auch kostenlos Speisen und Getränke, ebenso sei der Bustransfer zur Veranstaltung umsonst. Auch mit Zu­satz­prä­sen­ten wird gelockt.

Auf diese Weise versuchen die Betrüger, die glücklichen „Gewinner“ auf eine Ver­kaufs­ver­an­stal­tung zu locken, auf der minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angepriesen wird.

 

Vorsicht kos­ten­pflich­ti­ge Te­le­fon­schlau­fe

Ebenfalls per Post fordern kommerzielle „Ge­winn­spiel­be­trei­ber“ ihre Opfer in amtlich wirkenden Briefen dazu auf, eine bestimmte Telefonnummer zu wählen, um sich einen angeblichen Ge­winn­an­spruch zu sichern und das möglichst schnell. Oder sie werden von einem Anrufer dazu aufgefordert, eine bestimmte Ziffer oder Ziffernfolge zu drücken. Wer das tut, landet zunächst in einer langen Warteschleife und wird dann in ein Gespräch verwickelt, das in der Regel nur ein Ziel hat: den Anrufer so lange wie möglich in der Leitung zu halten, damit hohe Te­le­fon­ge­büh­ren anfallen. So manches Opfer hat auf diese Weise schon mehrere hundert Euro „ver­te­le­fo­niert“.

Meistens enden die Gespräche mit dem Hinweis: „Sie hören von uns“. Doch darauf wartet der vermeintliche Gewinner vergeblich. Wer hinter den Briefen steckt, ist schwer feststellbar, denn häufig benutzen die Betrüger falsche Straßen- und Ortsangaben.

 

Ändern oder löschen Sie Ihren Te­le­fon­buch­ein­trag

Wenn Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen lassen (statt Elfriede Müller nur E. Müller) oder ihn ganz weglassen, fällt es den Betrügern schwer, Sie ausfindig zu machen. Zum Ändern können Sie folgendes Formular herunterladen und sich dann an Ihren Te­le­fon­an­bie­ter wenden.

 

Auswahl an Te­le­fon­an­bie­tern mit Kontakten

Deutsche Telekom AG
Kundenservice
Fried­rich-Ebert-Al­lee 140
53113 Bonn
Tel.: 0228 - 181 0

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2)
Kun­den­be­treu­ung
90345 Nürnberg
Tel.: 089 - 78 79 79 40 0

Vodafone (& ehem. Unitymedia Kunden)
Kundenservice
99116 Erfurt
Tel.: 0800 - 17 21 21 22 31 31
Tel.: 02214 - 46 06 10 90 0

1&1 Internet SE
Kundenservice
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Tel.: 0721 - 96 00

(Für Te­le­fon­be­trugs­op­fer ist der Ruf­num­mern­wech­sel in der Regel kostenlos. Diese Auswahl an Te­le­fon­an­bie­tern erhebt keinen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit.)

 

Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen ver­meint­li­chen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen ge­büh­ren­pflich­ti­ge Sondernummern (ge­büh­ren­pflich­ti­ge Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Te­le­fon­num­mern und Adressen, Kontodaten, Bank­leit­zah­len, Kre­dit­kar­ten­num­mern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Ver­ant­wort­li­chen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geld­for­de­run­gen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Ver­trags­ab­schluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ver­brau­cher­zen­tra­len bieten dazu Mus­ter­schrei­ben an. Diese gibt es in den Be­ra­tungs­stel­len der Ver­brau­cher­zen­tra­len sowie im Internet (www.​verbraucherzentrale.​de).
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Te­le­fon­rech­nung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
  • Teilen Sie Ihrem Te­le­fon­an­bie­ter schnellst­mög­lich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rech­nungs­be­trags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Te­le­fon­rech­nung begleichen.
  • Unberechtigte Last­schrift­ein­zü­ge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Straf­ge­setz­buch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Medien zum Thema

Abzocke durch falsche Ge­winn­ver­spre­chen

In­for­ma­ti­ons­blatt, 2 Seiten, A4

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Im Alter sicher leben

Broschüre, 68 Seiten, A5

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Gut beraten im hohen Alter

Broschüre

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