Abzocke mit Methode: Falsche Gewinnversprechen
Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.
Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend verändert. Mehr zu diesen Betrugsmaschen – beispielhaft dargestellt – erfahren Sie hier:
Gewinn nur gegen eine „Bearbeitungsgebühr“
Sie melden sich zumeist per Telefon - manchmal auch per E-Mail - bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer „Bearbeitungsgebühr“ übergeben werden.
Anrufer geben sich u.a. als Rechtsanwälte aus
Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus der Türkei agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit.
Melden sich die „Gewinner“ daraufhin bei den „Notaren“ oder „Rechtsanwälten“, werden sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn entgegennehmen können, zum Beispiel Rechtsanwalts-, Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren, Transport- oder Versicherungskosten.
Täter täuschen seriöse Rufnummern vor
Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.
Täter geben klare Zahlungsanweisungen
Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten – häufig eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro – zu überweisen, zum Beispiel per Bargeldtransfer. Empfänger sind überwiegend Personen in der Türkei (Istanbul).
Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel paysafecard zu erwerben. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer (PIN). Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.
Drohung mit einer Strafanzeige
Ist der Angerufene kritisch und nicht so leicht zu überzeugen, üben die Täter massiv Druck aus und drohen nicht selten mit „Konsequenzen“ wie zum Beispiel einer Strafanzeige, wenn das Opfer nicht zahlen will.
Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter immer wieder erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu fordern. Den versprochenen Gewinn allerdings bekommen die Opfer nie zu Gesicht. Und das Geld, das sie überwiesen haben, ist weg.
Vorgetäuschte Szenarien sind vielfältig
Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten, die Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen, sollten sie Geld überweisen.
Oder die Betrüger kontaktieren im Namen der Staatsanwaltschaft ihre Opfer, um sie darauf hinzuweisen, dass angeblich ein Strafverfahren wegen einer Betrugsanzeige gegen sie laufe, weil sie ein Gewinnspiel abgeschlossen, aber nicht bezahlt hätten. Damit die Anklage noch zurückgezogen werden könne, müsse sofort ein Betrag von mehreren hundert Euro bezahlt werden.
Einladung zur „Gewinnübergabe“
Nicht nur per Telefon oder E-Mail melden sich die Betrüger, sondern auch per Post. Sie schicken Briefe an ihre Opfer, in denen sie hohe Geldgewinne versprechen, die sie angeblich für den „glücklichen Gewinner“ erstritten hätten.
Um das Geld zu erhalten, müssten sich die Gewinner lediglich zu einer Veranstaltung anmelden, auf der das Geld ausgezahlt werde. Darüber hinaus gebe es dort auch kostenlos Speisen und Getränke, ebenso sei der Bustransfer zur Veranstaltung umsonst. Auch mit Zusatzpräsenten wird gelockt.
Auf diese Weise versuchen die Betrüger, die glücklichen „Gewinner“ auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken, auf der minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angepriesen wird.
Vorsicht kostenpflichtige Telefonschlaufe
Ebenfalls per Post fordern kommerzielle „Gewinnspielbetreiber“ ihre Opfer in amtlich wirkenden Briefen dazu auf, eine bestimmte Telefonnummer zu wählen, um sich einen angeblichen Gewinnanspruch zu sichern und das möglichst schnell. Oder sie werden von einem Anrufer dazu aufgefordert, eine bestimmte Ziffer oder Ziffernfolge zu drücken. Wer das tut, landet zunächst in einer langen Warteschleife und wird dann in ein Gespräch verwickelt, das in der Regel nur ein Ziel hat: den Anrufer so lange wie möglich in der Leitung zu halten, damit hohe Telefongebühren anfallen. So manches Opfer hat auf diese Weise schon mehrere hundert Euro „vertelefoniert“.
Meistens enden die Gespräche mit dem Hinweis: „Sie hören von uns“. Doch darauf wartet der vermeintliche Gewinner vergeblich. Wer hinter den Briefen steckt, ist schwer feststellbar, denn häufig benutzen die Betrüger falsche Straßen- und Ortsangaben.