Kredit- und Anlagebetrug

Bei Geldgeschäften ist Vorsicht geboten. Ob bei der Suche nach einem schnellen Kredit ohne Schufa-Auskunft oder nach einer lukrativen Geldanlage. In beiden Fällen gilt es, die Seriosität der Anbieter und insbesondere ihre Angebote zu prüfen.

Vorsicht bei lukrativen Geldgeschäften ohne Risiko

Mit falschen Versprechen über einfache Kreditvergaben ohne Schufa-Auskunft oder Kapitalanlagen mit hohen Renditen locken private Kreditvermittler und unseriöse Anlageberater arglose Kunden.

Um eine Auszahlung des Darlehens zu erreichen, werden falsche Angaben bei der Bank gemacht und beispielsweise Einkommensverhältnisse geschönt.

Auch beim Anlagebetrug wird oft gezielt mit falschen oder unwahrheitsgemäßen Angaben zu Renditen und Risiken geworben. Manchmal werden hohe Gewinne vorgegaukelt, indem im Schneeballsystem Gelder eines Investors zur Zahlung von Renditen eines anderen Investors genutzt werden. Der Schwindel fällt dann erst auf, wenn das Schneeballsystem zusammenbricht.

Beide Formen des Betrugs stellen eine Straftat im Kontext des Paragraphen 263 Strafgesetzbuch (StGB) dar und werden in den § 264a StGB Kapitalanlagenbetrug und § 265b StGB Kreditbetrug geregelt. In beiden Fällen drohen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Kreditbetrug

Private Kreditvermittler: Angebote prüfen

„Sofortkredit ohne Schufa“, „auch in schwierigen Fällen“ oder „ohne Bonitätsprüfung“ - mit diesen Versprechen werben private Kreditvermittler um Kunden. Das Problem: Auch die Kreditvermittler müssen sich mit Ihrem Kreditantrag an eine Bank wenden. Diese wird dann auf Grundlage einer Schufa-Auskunft über die Kreditvergabe entscheiden. Ist die Schufa-Auskunft negativ, gibt es keinen Kredit. Gewährt die Bank trotz negativen Schufa-Eintrags einen Kredit, wird sie das erhöhte Ausfallrisiko durch entsprechend hohe Zinsen absichern.

Trotzdem verlangt der Kreditvermittler natürlich auch Gebühren: Er hat nur Anspruch auf Vergütung, wenn aufgrund seiner Bemühungen ein Darlehen tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde.

Die Erstattung so genannter „Auslagen“ dürfen die Kreditvermittler nur dann verlangen, wenn diese im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit tatsächlich entstanden sind und notwendig waren. Kosten für einen Hausbesuch gehören nicht dazu.

Tipps der Polizei

  • Seien Sie vorsichtig bei Angeboten privater Kreditvermittler.
  • Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Verbraucherzentrale.
  • Nutzen Sie bei finanziellen Schwierigkeiten den Service von Schuldnerberatungsstellen. Diese gibt es in jeder größeren Stadt.

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Anlagebetrug

Traumhafte Renditen können Warnsignal sein

Wer auf der Suche nach einer lukrativen Kapitalanlage ist, sollte sich nicht von Gier leiten lassen und gerade bei der Aussicht auf angeblich hohe Gewinne vorsichtig sein.

Denn dahinter können Anlagebetrüger stecken, die mit dem Versprechen auf traumhafte Gewinne, beispielsweise hohe Zinsen, an das Geld leichtgläubiger Anleger wollen.

Dabei kommt ihnen die für Laien oft undurchsichtige Komplexität der angebotenen Finanzprodukte entgegen, aber auch die angesichts traumhafter Renditen fehlende Vorsicht potenzieller Anleger.

Anlage-Risiken müssen benannt werden

Bankmitarbeiter sowie sonstige Finanzdienstleister (z.B. Vermögensberater oder -vermittler) sind dazu verpflichtet, die Risiken ihrer angebotenen Anlageprodukte in der Kundenberatung ausdrücklich zu nennen.

Zudem müssen sie die Inhalte der Anlageberatung in einem Protokoll festhalten und ihren Kunden vor Abschluss eines Vertrags aushändigen.

Zu Beratung und Dokumentation gehören insbesondere:

  • die Angaben und Wünsche des Kunden in Zusammenhang mit einer Kapitalanlage (konservative oder spekulative Anlagewünsche),
  • die vom Berater erteilten Empfehlungen und
  • die für die Empfehlung maßgeblichen Gründe.

Tipps der Polizei

Vertrauen Sie Ihr Geld ausschließlich seriösen Anbietern an. Lassen Sie sich aussagekräftige Referenzen zeigen.

  • Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zum Vertragsabschluss drängen.
  • Lesen Sie die AGBs des Anbieters genau durch und fragen Sie bei Unklarheiten gezielt nach.
  • Fragen Sie nach der Absicherung Ihrer Investition. Bestimmte Produkte (z.B. Inhaberschuldverschreibungen) sind beispielsweise nicht über einen so genannten Einlagensicherungsfonds abgesichert – das heißt, bei einer Insolvenz des ausgebenden Unternehmens sind diese Gelder verloren.
  • Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
  • Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen.
  • Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber.
  • Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere „Siegel“) sind vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen.
  • Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter von Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.
  • Achten Sie auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt eine als „Limited“ (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung.

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