Mechanische Sicherungen bieten Schutz

Neben dem richtigen si­cher­heits­be­wuss­ten Verhalten und einer aufmerksamen Nachbarschaft empfiehlt die Polizei eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit ungebetene Gäste gar nicht erst hineinkommen.

Mechanische Sicherungen bieten Schutz

Neben dem richtigen si­cher­heits­be­wuss­ten Verhalten und einer aufmerksamen Nachbarschaft empfiehlt die Polizei eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit ungebetene Gäste gar nicht erst hineinkommen.

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter und zer­ti­fi­zier­ter ein­bruch­hem­men­der Türen und Fenster nach DIN EN 1627ff. ab der Wi­der­stands­klas­se (RC) 2 einen guten Ein­bruch­schutz. Hier ist si­cher­ge­stellt, dass es in der Ge­samt­kon­struk­ti­on (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt. Wer gerade umbaut oder renoviert, sollte neben der richtigen Wärmedämmung oder dem al­ters­ge­rech­ten Umbau von Anfang an auch aufeinander abgestimmte technische Si­che­rungs­maß­nah­men mit einplanen, also einen Ein­bruch­schutz aus einem Guss. Denn in der Regel ist es günstiger, die geeignete Si­che­rungs­tech­nik sofort einzubauen, als später unter Umständen aufwändig nachzurüsten.

Fenster und Türen nachrüsten

Geeignete Fenster und Türen können jedoch auch nachgerüstet werden. Die Polizei empfiehlt den Einbau von Nach­rüst­sys­te­men gem. DIN 18104 Teil 1 und 2. Kommen bei­spiels­wei­se geprüfte ein­bruch­hem­men­de Türen nicht in Frage, ist eine deutliche Verbesserung des Ein­bruch­schut­zes immer noch möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine wi­der­stands­fä­hi­ge Grund­kon­struk­ti­on handelt.

Wichtig: Die Nachrüstung für Türblätter, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge, Schließbleche und auch Zu­satz­si­che­run­gen müssen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Ne­ben­ein­gangs­tü­ren können wirkungsvoll z. B. auch mit massiven Schubriegeln, starken Vor­le­ge­stan­gen aus Holz oder Profilstahl im oberen und unteren Türdrittel oder mit einem Quer­rie­gel­schloss nachgerüstet werden. Eingebaute Sicherungen können aber nur bei fachgerechter Montage ihre volle Wirkung entfalten und den ent­spre­chen­den Ein­bruch­schutz bieten.

Deshalb bieten die polizeilichen Be­ra­tungs­stel­len „Adres­sen­nach­wei­se von Er­rich­ter­un­ter­neh­men für mechanische Si­che­rungs­ein­rich­tun­gen“ an. Bei diesen Adres­sen­nach­wei­sen handelt es sich um Listen, in denen Fachfirmen genannt sind, die sich verpflichtet haben, Si­che­rungs­tech­nik entsprechend der polizeilichen Emp­feh­lungs­pra­xis nachzurüsten. Sie finden diese Listen im Internet, indem Sie die Stichworte „Adres­sen­nach­weis Mechanische Si­che­rungs­ein­rich­tun­gen" sowie den Namen Ihres Bundeslandes in eine In­ter­net-Such­ma­schi­ne eingeben - also zum Beispiel: „Adres­sen­nach­weis Mechanische Si­che­rungs­ein­rich­tun­gen Sachsen“.

Die von der Polizei empfohlenen Si­cher­heits­stan­dards können Sie mit denjenigen Produkten erfüllen, die im Her­stel­ler­ver­zeich­nis der Polizei aufgeführt sind.

Überfall- und Ein­bruch­mel­de­an­la­gen (ÜMA/ EMA)

Mechanische Sicherungen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, stehen an erster Stelle, um sich wirksam gegen Einbruch zu schützen, und bilden grundsätzlich die Basis  für ein solides Si­che­rungs­kon­zept. Ein­bruch­mel­de­an­la­gen bieten einen zusätzlichen Schutz. Sie verhindern zwar keinen Einbruch, allerdings erhöht sich für den Einbrecher durch den Alarm an eine Hilfe leistende Stelle das Risiko, entdeckt zu werden. Grundsätzlich soll die Ein­bruch­mel­de­an­la­ge auch die Möglichkeit bieten, einen Überfallalarm auszulösen. Wenn Sie den Einbau einer Ein­bruch­mel­de­an­la­ge in Erwägung ziehen, sollten Sie sich im Vorfeld bei einer (Kriminal-)Polizeilichen Be­ra­tungs­stel­le beraten lassen. Um Falschalarme zu verhindern und um eine be­stim­mungs­ge­mä­ße Funktion der Anlage zu gewährleisten, ist es wichtig, dass eine Ein­bruch­mel­de­an­la­ge fachgerecht projektiert, installiert und instand gehalten wird.

Bei den polizeilichen Be­ra­tungs­stel­len gibt es in vielen Bundesländern Nachweise von Er­rich­ter­un­ter­neh­men für Überfall- und Ein­bruch­mel­de­an­la­gen. Bei diesen Nachweisen handelt es sich um Listen, in denen Fachfirmen genannt sind, die sich verpflichtet haben, nach bestimmten Normen, Richtlinien und Anforderungen zu arbeiten. Geben Sie einfach in einer Suchmaschine im Internet die Stichworte ein: „Adres­sen­nach­weis ÜMA EMA" sowie den Namen Ihres Bundeslandes - also zum Beispiel: „Adres­sen­nach­weis ÜMA EMA Hessen“.

Weitere Informationen zum Ein­bruch­schutz finden Sie auf www.​k-​einbruch.​de, der Website unserer Ein­bruch­schutz­kam­pa­gne K-EINBRUCH.

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Medien zum Thema

Sicher Wohnen

Broschüre, 56 Seiten, DIN-A5

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Ein­bruch­schutz zahlt sich aus

Faltblatt, 10 Seiten, DIN-lang

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Alarmanlagen richtig planen

Faltblatt, 16 Seiten, DIN-lang

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K-EINBRUCH (Webseite)

Internetseite der Kampagne zum Thema Ein­bruch­schutz

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