Fenster und Türen nachrüsten
Geeignete Fenster und Türen können jedoch auch nachgerüstet werden. Die Polizei empfiehlt den Einbau von Nachrüstsystemen gem. DIN 18104 Teil 1 und 2. Kommen beispielsweise geprüfte einbruchhemmende Türen nicht in Frage, ist eine deutliche Verbesserung des Einbruchschutzes immer noch möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine widerstandsfähige Grundkonstruktion handelt.
Wichtig: Die Nachrüstung für Türblätter, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge, Schließbleche und auch Zusatzsicherungen müssen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Nebeneingangstüren können wirkungsvoll z. B. auch mit massiven Schubriegeln, starken Vorlegestangen aus Holz oder Profilstahl im oberen und unteren Türdrittel oder mit einem Querriegelschloss nachgerüstet werden. Eingebaute Sicherungen können aber nur bei fachgerechter Montage ihre volle Wirkung entfalten und den entsprechenden Einbruchschutz bieten.
Deshalb bieten die polizeilichen Beratungsstellen „Adressennachweise von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen“ an. Bei diesen Adressennachweisen handelt es sich um Listen, in denen Fachfirmen genannt sind, die sich verpflichtet haben, Sicherungstechnik entsprechend der polizeilichen Empfehlungspraxis nachzurüsten. Sie finden diese Listen im Internet, indem Sie die Stichworte „Adressennachweis Mechanische Sicherungseinrichtungen" sowie den Namen Ihres Bundeslandes in eine Internet-Suchmaschine eingeben - also zum Beispiel: „Adressennachweis Mechanische Sicherungseinrichtungen Sachsen“.
Die von der Polizei empfohlenen Sicherheitsstandards können Sie mit denjenigen Produkten erfüllen, die im Herstellerverzeichnis der Polizei aufgeführt sind.