Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Türen und Fenster nach DIN EN 1627ff. ab der Widerstandsklasse (RC) 2 einen guten Einbruchschutz. Hier ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt. Wer gerade umbaut oder renoviert, sollte neben der richtigen Wärmedämmung oder dem altersgerechten Umbau von Anfang an auch aufeinander abgestimmte technische Sicherungsmaßnahmen mit einplanen, also einen Einbruchschutz aus einem Guss. Denn in der Regel ist es günstiger, die geeignete Sicherungstechnik sofort einzubauen, als später unter Umständen aufwändig nachzurüsten.
Fenster und Türen nachrüsten
Geeignete Fenster und Türen können jedoch auch nachgerüstet werden. Die Polizei empfiehlt den Einbau von Nachrüstsystemen gem. DIN 18104 Teil 1 und 2. Kommen beispielsweise geprüfte einbruchhemmende Türen nicht in Frage, ist eine deutliche Verbesserung des Einbruchschutzes immer noch möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine widerstandsfähige Grundkonstruktion handelt.
Wichtig: Die Nachrüstung für Türblätter, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge, Schließbleche und auch Zusatzsicherungen müssen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Nebeneingangstüren können wirkungsvoll z. B. auch mit massiven Schubriegeln, starken Vorlegestangen aus Holz oder Profilstahl im oberen und unteren Türdrittel oder mit einem Querriegelschloss nachgerüstet werden. Eingebaute Sicherungen können aber nur bei fachgerechter Montage ihre volle Wirkung entfalten und den entsprechenden Einbruchschutz bieten.
Deshalb bieten die polizeilichen Beratungsstellen „Adressennachweise von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen“ an. Bei diesen Adressennachweisen handelt es sich um Listen, in denen Fachfirmen genannt sind, die sich verpflichtet haben, Sicherungstechnik entsprechend der polizeilichen Empfehlungspraxis nachzurüsten. Sie finden diese Listen im Internet, indem Sie die Stichworte „Adressennachweis Mechanische Sicherungseinrichtungen" sowie den Namen Ihres Bundeslandes in eine Internet-Suchmaschine eingeben - also zum Beispiel: „Adressennachweis Mechanische Sicherungseinrichtungen Sachsen“.
Die von der Polizei empfohlenen Sicherheitsstandards können Sie mit denjenigen Produkten erfüllen, die im Herstellerverzeichnis der Polizei aufgeführt sind.
Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/ EMA)
Mechanische Sicherungen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, stehen an erster Stelle, um sich wirksam gegen Einbruch zu schützen, und bilden grundsätzlich die Basis für ein solides Sicherungskonzept. Einbruchmeldeanlagen bieten einen zusätzlichen Schutz. Sie verhindern zwar keinen Einbruch, allerdings erhöht sich für den Einbrecher durch den Alarm an eine Hilfe leistende Stelle das Risiko, entdeckt zu werden. Grundsätzlich soll die Einbruchmeldeanlage auch die Möglichkeit bieten, einen Überfallalarm auszulösen. Wenn Sie den Einbau einer Einbruchmeldeanlage in Erwägung ziehen, sollten Sie sich im Vorfeld bei einer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle beraten lassen. Um Falschalarme zu verhindern und um eine bestimmungsgemäße Funktion der Anlage zu gewährleisten, ist es wichtig, dass eine Einbruchmeldeanlage fachgerecht projektiert, installiert und instand gehalten wird.
Bei den polizeilichen Beratungsstellen gibt es in vielen Bundesländern Nachweise von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen. Bei diesen Nachweisen handelt es sich um Listen, in denen Fachfirmen genannt sind, die sich verpflichtet haben, nach bestimmten Normen, Richtlinien und Anforderungen zu arbeiten. Geben Sie einfach in einer Suchmaschine im Internet die Stichworte ein: „Adressennachweis ÜMA EMA" sowie den Namen Ihres Bundeslandes - also zum Beispiel: „Adressennachweis ÜMA EMA Hessen“.
Weitere Informationen zum Einbruchschutz finden Sie auf www.k-einbruch.de, der Website unserer Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH.