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Electronic Commerce (E-Commerce) steht für den Handel mit Waren und Dienstleistungen über das Internet und ist aus unserem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Mit 98 Prozent shoppt fast jeder Internetnutzer online. Immer mehr auch über das Smartphone. Das birgt jedoch auch Gefahren wie den Einkauf auf sogenannten Fake-Shops. Im Zusammenhang mit E-Commerce treten immer wieder eine ganze Reihe spezifischer Delikte auf, zum Beispiel:
- Betrugsdelikte, vor allem beim Bezahlvorgang,
- Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht,
- Fälschungsdelikte,
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (etwa durch den Verkauf gefälschter Medikamente),
- Verbreitung von Pornografie sowie sonstiger in diesem Zusammenhang hierzulande verbotener Dienstleistungen und Waren,
- Hehlerei (etwa Angebote von gestohlenen Gütern oder Raubkopien von Software über Online-Auktionen),
- Verstöße gegen das Datenschutzgesetz.
Nicht nur private Anwender können als Käufer und Verkäufer bei der Abwicklung von Online-Geschäften Opfer werden. Auch Unternehmen können besonders geschädigt werden durch Computersabotage mittels Schadsoftware, Datenmanipulation und Datenspionage, Betrug (Vorspiegelung einer Zahlungsabsicht des Kunden) sowie digitale Schutzgelderpressung, z. B. mittels so genannter Ransomware.