Gewalt in der Pflege
Gewalt in der Pflege kann sowohl im häuslichen Bereich als auch bei der ambulanten und stationären Pflege auftreten. Damit ist einerseits die Vernachlässigung pflegebedürftiger Personen gemeint. Dazu gehören das Alleinlassen dieser Menschen oder die Verweigerung ausreichender Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung bzw. ausreichender Körperpflege und Bettreinigung.
Zum anderen gehören dazu Misshandlungen, wie zum Beispiel das Beschimpfen, Einschüchtern, Isolieren oder das Androhen einer Heimeinweisung. Weitere Formen der Misshandlung sind ein zu hartes Zufassen, Drängen, Ziehen an Ohren und Haaren, der Zwang zur Bettruhe, das Einschränken des freien Willens mit Beruhigungsmitteln oder das Fixieren von Armen und Beinen bis hin zu Schlägen. In diesen Fällen können bereits Straftatbestände erfüllt sein.
Im familiären Bereich kommt es am häufigsten durch diejenigen Familienmitglieder zu Übergriffen, die kontinuierlich mit der Pflege von Angehörigen beschäftigt sind. Ursache kann der tagtägliche Kontakt mit der pflegebedürftigen Person sein. Dadurch kann es zur permanenten Anspannung und Überforderung kommen, die der Einzelne unter Umständen nicht rechtzeitig genug wahrnimmt. Verbale, psychische oder körperliche Gewalttätigkeiten können die Folge sein.
Sie haben einen Angehörigen in einer Pflegeeinrichtung?
- Nehmen Sie Ihre Angehörigen und Mitpatienten ernst, wenn sie sich beklagen oder beschweren.
- Achten Sie auf Missstände, augenscheinliche Verletzungen oder Anzeichen von Verwahrlosung der pflegebedürftigen Person.
- Informieren Sie in diesen Fällen die Heimleitung, die zuständige Aufsichtsbehörde oder die Polizei.
Sie pflegen einen Angehörigen selbst?
- Schützen Sie sich vor Überforderung und prüfen Sie mögliche Pflegealternativen.
- Informieren Sie sich über Entlastungsmöglichkeiten nach dem Familienpflegezeitgesetz.
- Lassen Sie sich von professionellen Pflegekräften beraten, ob Sie die Voraussetzungen mitbringen, um die häusliche Pflege übernehmen zu können.
- Nutzen Sie das Beratungsangebot der Pflegekassen und der regionalen Pflegestützpunkte.
- Suchen Sie den Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.
Sie bereiten sich auf Ihre eigene Pflegesituation vor?
- Überlegen Sie möglichst frühzeitig vor Eintritt der Pflegesituation mit Ihrer Familie, wie Sie Ihr Leben im Fall einer Pflegebedürftigkeit gestalten wollen.
- Sorgen Sie auch rechtlich vor, falls Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, eigene Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung.
In allen Fällen gilt:
Teilen Sie sich Verwandten, Freunden, Bekannten mit. Denken Sie daran, dass es in allen Städten, Kommunen und Gemeinden soziale Hilfseinrichtungen und Seniorenverbände/-einrichtungen gibt. So haben Sie die Möglichkeit, Folgen von Gewalt besser zu verarbeiten. Nutzen Sie die Hilfe von Opferschutzeinrichtungen (z. B. WEISSER RING e.V.) und ähnlichen Organisationen, die Sie seelisch betreuen und auch bei Schadenersatzansprüchen praktisch unterstützen.