Wenn das Smartphone zum Tatmittel wird
Gewalthandlungen, die per Handykamera aufgenommen werden, haben sich mittlerweile zu einem bedenklichen Trend entwickelt. Dazu kommen Mobbing, sexuelle Beleidigungen, Beschimpfungen und die Verbreitung (kinder-)pornographischer Bilder und Videos.
Einige Jugendliche sehen in dieser Form der Gewaltausübung eine Möglichkeit, Anerkennung und Aufmerksamkeit in ihrer Peergroup zu erlangen. Andere betrachten sich selbst als „Darsteller“ in einem Film oder sie handeln aus Langeweile. Ein Großteil der Jugendlichen ist sich weder der Strafbarkeit ihres Handelns noch des Leids der Opfer bewusst. Durch die massenhafte Verbreitung der Videos, ob übers Internet oder von Handy zu Handy, sinkt die Hemmschwelle sowohl bei den Betrachtern als auch bei den Machern. Es werden immer neue, noch extremere Kicks gesucht.
Das Strafgesetzbuch (StGB) stellt Handygewalt und Gewalt im Internet unter Strafe.
Mädchen und Jungen ab 14 Jahren können strafrechtlich verurteilt werden, wenn sie beispielsweise andere Jugendliche im Netz oder per Handy mit sexuell beleidigenden Worten, Videos oder Bildern bloßstellen und verletzen, andere schlagen oder quälen und diese Gewalttaten mit dem Handy filmen.
So gehen Sie gegen Handygewalt vor:
Tipps für Eltern
- Machen Sie sich mit den Funktionen der Mobiltelefone Ihrer Kinder vertraut – achten Sie vor allem auf Sicherheitseinstellungen.
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die sinnvolle Nutzung des Smartphones und thematisieren Sie mögliche Gefahren.
- Informieren Sie die Polizei, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt.
- Wenn Ihnen Ihr Kind von entsprechenden Bildern, beispielsweise in einer Chatgruppe berichtet, klären Sie Ihr Kind bitte auf und informieren es.
- Kinderpornografische Darstellungen zeigen echten sexuellen Kindesmissbrauch. Mit einer Anzeige bei der Polizei helfen Sie maßgeblich dabei, das Leid der Opfer zu beenden, die Täter zu überführen und weitere Opferwerdungen zu verhindern.
- Machen Sie keinen Screenshot oder leiten das Bild an sich oder andere weiter, sonst machen Sie sich unter Umständen selbst strafbar.
- Im Zuge von Ermittlungsverfahren können Smartphones als Beweismittel einbehalten werden. Gegen alle Mitglieder entsprechender Chatgruppen muss ein Strafverfahren eingeleitet werden und dies zunächst unabhängig vom Alter.
Tipps für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte
- Achten Sie auf entsprechende Vorkommnisse zu Handygewalt in Ihrer Schule oder Ihrer Jugendfreizeiteinrichtung. Häufig sind derartige Videos und Bilder Gesprächsthema in den Pausen oder im Unterricht.
- Sensibilisieren Sie Kinder und Jugendliche im Rahmen der Medienerziehung für die Auswirkungen und Folgen dargestellter Smartphone-Nutzung sowie über mögliche Straftatbestände (§ 131 StGB) und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Einzelnen.
- Vereinbaren Sie unter Einbindung der Eltern und Schülervertreter klare Regeln über die Nutzung von Smartphones an Ihrer Schule. Prüfen Sie die Vereinbarkeit dieser Regeln mit dem jeweiligen Schulgesetz Ihres Bundeslandes.
- Gehen Sie konsequent gegen entsprechende Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung vor und wenden Sie ggf. schulrechtliche Maßnahmen an.
- Informieren Sie die Eltern der Kinder und Jugendlichen.
- Informieren Sie die Polizei, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt.
Rechtslage: Strafrechtliche Folgen von Handygewalt
Hinter Handygewalt können sich verschiedene Straftaten verbergen. Im Folgednen finden Sie einige Beispiele für Strafgesetze, die durch den Einsatz von Handys als "Tatmittel" berührt werden können.
„Abseits?!“: Kurzfilm zum Thema Handygewalt
Die sechste Folge des Medienpakets „Abseits?!“ zur Gewaltprävention an Schulen mit dem Thema „Handygewalt“.
"Making Of... Handygewalt"
Das Making of... zeigt die Produktion des Films aus dem Medienpaket „Abseits?!“ und verdeutlicht, mit welchem Aufwand unsere Medien produziert werden.