Stalking: Verfolgt und belästigt
Stalker sind Personen, die einen anderen Menschen wiederholt verfolgen, belästigen und terrorisieren, so dass dessen Sicherheit bedroht ist. Hinter einem Stalker kann sich sowohl der Ex-Partner, ein Freund oder Kollege als auch der Nachbar oder ein völlig Unbekannter verbergen - eine Frau ebenso wie ein Mann.
Stalking: Verfolgt und belästigt
Stalker sind Personen, die einen anderen Menschen wiederholt verfolgen, belästigen und terrorisieren, so dass dessen Sicherheit bedroht ist. Hinter einem Stalker kann sich sowohl der Ex-Partner, ein Freund oder Kollege als auch der Nachbar oder ein völlig Unbekannter verbergen - eine Frau ebenso wie ein Mann.
Hinweis: Zur Wiedergabe der Vorlesen-Funktion wird der Dienst von LinguaTec GmbH verwendet. Mit Aktivierung des Vorlesen-Buttons erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass LinguaTec möglicherweise Ihre Nutzerdaten erhebt, nutzt und weiterverarbeitet.
Ziel des Stalkers oder der Stalkerin ist, Macht und Kontrolle über sein oder ihr Opfer zu erlangen. Manche wollen sich rächen, andere handeln aus Liebeswahn. Bei Stalking besteht dabei immer auch die Gefahr körperlicher und sexueller Angriffe. Das Handeln der Stalker kann sich auf einen fremden Menschen, eine ihm oberflächlich bekannte Person oder einen ehemaligen Lebensgefährten/ Partner beziehen.
Oftmals hat das Opfer den Stalker zuvor verlassen oder abgewiesen. Der will nun Aufmerksamkeit erregen, sein Opfer hartnäckig zu einer (neuen) Beziehung drängen. Lehnt dieses das ab, kann das Verhalten des Stalkers in Hass und Psychoterror umschlagen: Er lauert seinem Opfer auf, beobachtet und verfolgt es. Er terrorisiert es durch Telefonanrufe, schickt ständig Nachrichten, Briefe oder Geschenke (als so genannte "Liebesbeweise").
Nach einer Studie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit in Mannheim werden fast zwölf Prozent aller Menschen in Deutschland im Laufe ihres Lebens mindestens einmal gestalkt. Mit einem Anteil von über 80 Prozent sind dabei Frauen als Opfer überrepräsentiert, während die Täter überwiegend männlich sind. Viele Opfer berichten, dass sie in starkem Ausmaß verfolgt und in ihrem Leben massiv beeinträchtigt wurden. Die physischen und psychischen Auswirkungen sind für Opfer häufig erheblich und führen nicht selten zu schweren Traumata.
2007 wurde der spezielle Tatbestand „Nachstellung“ unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und in den § 112a Strafprozessordnung aufgenommen, wo unter bestimmten Voraussetzungen und Gefährdungen ein Haftgrund zu Anordnung der Untersuchungshaft, man spricht auch von Deeskalationshaft, vorliegen kann.
Sie wurden Opfer eines Stalkers? So verhalten Sie sich richtig:
- Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
- Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
- Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
- Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
- Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
- Lassen Sie sich bei Telefonterror und Cyber-Stalking (über PC) über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
- Wenden Sie sich an eine Einrichtung, die Opfern hilft.
- Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
- Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
- Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung / Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
Weitere Hinweise und Tipps finden Sie in unserer Rubrik Opferinformationen.
Film "Wenn Liebe zur Bedrohung wird"
„Wenn Liebe zur Bedrohung wird“ zeichnet eindrucksvoll das klassische Martyrium eines Stalking-Opfers nach. Anita trennt sich nach einer kurzen Beziehung von Rüdiger. Er akzeptiert die Trennung nicht und schon gar nicht, dass Anita einen neuen Freund hat. Anfangs noch völlig unbedarft, trifft sich Anita mit ihrem Ex-Freund zu einer persönlichen Aussprache. Obwohl sie ihm erklärt, dass sie für eine Beziehung mit ihm keine Chance mehr sieht, gibt Rüdiger nicht auf. Er beginnt Anita zu terrorisieren: Verlässt sie das Büro, lauert er ihr auf der Straße auf. Geht sie einkaufen, wartet er vor der Haustür. Er drangsaliert sie mit nicht enden wollenden Telefonanrufen, bombardiert sie mit unzähligen E-Mails, schickt ihr ungewollte und anzügliche Geschenke. Seine Annäherungsversuche werden immer perfider, Anita immer verängstigter. Sie fühlt sich ihm hilflos ausgeliefert. Eines Tages taucht der Stalker vor ihrer Wohnungstür auf. Für Anita die Initialzündung, um sich endlich an die Polizei zu wenden.