Täter von Vandalismus

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Vandalismus hat viele Gesichter. Er tritt häufig in Form von Sachbeschädigung in Erscheinung, die nicht selten aus einer sich zuspitzenden Gruppendynamik erwachsen. Kinder und Jugendliche geraten dabei überproportional oft in Tatverdacht.

Vandalismus: Blinde Zerstörungswut und Sachbeschädigung

Ist die Rede davon, dass andere „wie die Vandalen gehaust“ hätten, so weiß jeder, was gemeint ist. Dennoch gilt der Begriff "Vandalismus" keineswegs als fest umrissener Straftatbestand. Dazu kann sich Vandalismus in allzu unterschiedlicher Erscheinungsform äußern. Fest steht lediglich: Die Zerstörungswut richtet sich gegen öffentliche Einrichtungen oder privates Eigentum und zeigt sich in erster Linie als Sachbeschädigung.

Zerstörte Schaufenster, zerstochene Autoreifen, abgebrochene Pkw-Außenspiegel und -Antennen, herausgerissene Telefonkabel, abgebrannte Heustadel und Hütten oder mutwillig verschmierte oder besprühte Wandflächen: Die Schneise der Verwüstung durch Vandalismus ist breit. Dem aber nicht genug: Vandalismus kann auch in Form vorsätzlicher Brandstiftung, als Umwelt-Straftat, schwerer Hausfriedensbruch oder Landfriedensbruch auftreten.

Stichwort Brandstiftung und Sachbeschädigung: Hier geraten unverhältnismäßig viele Kinder und Jugendliche unter Tatverdacht, wobei Sachbeschädigungen nicht selten aus der Gruppe heraus erfolgen. Unter dem Einfluss der Gruppe werden Kinder oder Jugendliche oft zu einem unkontrollierten kollektiven Verhalten gedrängt. Nicht selten wird dieser Effekt durch Alkohol noch verstärkt.

Aktuelle Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik

Da sich Vandalismus am häufigsten als eine Form der Sachbeschädigung äußert, gibt es statistische Daten für dieses Delikt: So wurden im Jahr 2023 insgesamt 556.189 Sachbeschädigungen gezählt. Das sind 2,2 Prozent mehr als im Jahr 2022 mit 568.887 Fällen.

2022 wurden bundesweit 10.458 Kinder und 16.696 Jugendliche (zwischen 14 und 18 Jahre) wegen Sachbeschädigung angezeigt. Die Anteile der tatverdächtigen Kinder (8,9 Prozent) und Jugendlichen (14,1 Prozent) in diesem Deliktbereich sind überproportional hoch.

Zum Vergleich: Unter allen 2023 ermittelten Tatverdächtigen waren 4,6 Prozent Kinder (104.233) und 9,2 Prozent Jugendliche (207.149) vertreten.

Vandalismus vorbeugen

  • Schauen Sie nicht weg, wenn Sie beobachten, dass jemand öffentliche Einrichtungen oder Privateigentum beschädigt. Erstatten Sie Anzeige.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie selbst eingreifen! Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zu Zivilcourage Gewalt gegen Sachen kann leicht auch zu Gewalt gegen Personen eskalieren - insbesondere dann, wenn Alkohol im Spiel ist oder wenn eine Gruppe von Tätern auftritt.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über den Wert und Nutzen öffentlicher Einrichtungen. Machen Sie ihm klar, dass jede Beschädigung von uns allen bezahlt werden muss. Verdeutlichen Sie ihm auch, dass Einrichtungen wie öffentliche TeleStationen im Notfall lebensrettend sein können.
  • Seien Sie Vorbild dabei, wie mit öffentlichem und privatem Eigentum umgegangen werden sollte.
  • Wenn Sie Zeuge von Vandalismus werden, geben Sie der Polizei möglichst genaue Hinweise zur Tatzeit, zum Tatort, zu den Tätern und zu eventuell benutzten Fahrzeugen.
  • Melden Sie umgehend Vandalismusschäden, von denen eine Gefahr für die Mitbürger ausgehen kann.

 

Bitte beachten Sie:

Rat und Hilfe zum Thema "Vandalismus" finden Sie auch bei den Erziehungsberatungsstellen der Jugendämter. Darüber hinaus stehen Ihnen in den Jugendsachbearbeitern bzw. Jugendbeauftragten der Polizei jederzeit kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Informationen finden Sie auch unter www.aktion-tu-was.de