Raubüberfall auf Gewerbe - gerüstet für den Ernstfall

Geld oder Leben – in Filmszenen löst dieser Satz Spannung aus. In der Realität ist ein Raubüberfall für die Opfer vor allem trau­ma­ti­sie­rend. Ergreifen Sie vorbeugende Maßnahmen und schulen Sie auch ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mitarbeiter. Informieren Sie sie, was während und nach einem Überfall zu tun ist.

Ob Bank, Ladengeschäft oder Spielhalle – zu 100 Prozent lassen sich Raubüberfälle nicht vermeiden, aber es gibt Möglichkeiten, es den Tätern besonders schwer zu machen oder diese abzuschrecken. Maßnahmen, die vor, während und nach einem Überfall ergriffen werden können, lassen sich individuell auf jeden Geschäftsraum abstimmen.

Aber auch Mitarbeiter sollten auf solche Aus­nah­me­si­tua­tio­nen vorbereitet werden, um im Ernstfall besser und vor allem sicherer reagieren zu können.

Zahlen und Fakten: Täter haben es auf Geld abgesehen

Raubüberfälle auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen sind ver­hält­nis­mä­ßig selten geworden. Dies ist in erster Linie auf moderne Si­che­rungs­sys­te­me zu­rück­zu­füh­ren, die einen schnellen Zugriff auf große Bar­geld­be­trä­ge nicht zulassen. Für das Jahr 2024 weist die Polizeiliche Kri­mi­nal­sta­tis­tik 65 Fälle ein­schlie­ß­lich der Versuche aus. Dabei entstand ein Schaden von rund 285.382 Euro.

Bei Raub­über­fäl­len auf sonstige Zahlstellen und Geschäfte wurden 2024 1.698 Fälle registriert, darunter 126 Raubüberfälle auf Spielhallen und 513 auf Tankstellen.

Der Gesamtschaden beläuft sich auf 7,5 Euro.

Psychische Be­ein­träch­ti­gun­gen und Trau­ma­ti­sie­run­gen der betroffenen Mitarbeiter oder Kunden lassen sich damit natürlich nicht beziffern. Allen Raubdelikten ist gemein, dass Täter oft ein un­ver­hält­nis­mä­ßig hohes Maß an Gewalt einsetzen, um in den Besitz der Beute zu gelangen.

Vorbeugung schützt vor höherem Schaden

Schutz vor einem Raubüberfall bedeutet, es möglichen Räubern schwer zu machen. Zum einen können bauliche und technische Sicherungen der Gewerberäume für mehr Schutz sorgen. Dazu gehören Überfall- und Ein­bruch­mel­de­an­la­gen, Über­wa­chungs­ka­me­ras mit Aufzeichnung sowie eine gute Sicherung der Kasse.

Zum anderen können personelle be­zie­hungs­wei­se or­ga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen getroffen werden: So sollten größere Bar­geld­be­trä­ge grundsätzlich nicht in Ge­schäfts­räu­men aufbewahrt werden, um möglichst keinen Tatanreiz zu bieten. Vor allem aber sind Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mitarbeiter auf häufige Kri­mi­na­li­täts­for­men vorzubereiten.

Ma­ß­ge­schnei­der­te si­cher­heits­tech­ni­sche Empfehlungen für einzelne Objekte oder Auskünfte über zertifizierte mechanische Grund­si­che­run­gen für Türen und Fenster bzw. elektronische Über­wa­chungs­sys­te­me erteilen die (Kriminal-)Polizeilichen Be­ra­tungs­stel­len.


Tipps für Ge­schäfts­in­ha­ber

  • Erstellen Sie ein Si­cher­heits­kon­zept mit Experten (auch unter Einbeziehung der Polizei).
  • Gestalten Sie Ge­schäfts­räu­me hell und übersichtlich, ermöglichen Sie auch einen Einblick von außen. Sorgen Sie für eine helle Au­ßen­be­leuch­tung an allen Aus- und Eingängen.
  • Halten Sie den Bestand an Bargeld möglichst gering. Ein festgelegter Betrag an Wechselgeld sollte nicht überschritten werden. Verwahren Sie weiteres Bargeld in einem Tresor oder lassen Sie es abholen.
  • Sichern Sie sensible Bereiche besonders, z.B. über Zu­tritts­be­rech­ti­gun­gen für Dritte.
  • Bewahren Sie Bargeld in Tresoren mit einer Ein­bruch­mel­de­an­la­ge und möglichst einer Zwei-Per­so­nen-Schlie­ßung auf.
  • Halten Sie bei der Aufstellung und beim Einbau von Tresoren die Vorgaben der VdS-Scha­den­ver­hü­tungs GmbH unbedingt ein.
  • Vermeiden Sie, dass Dritte die Geld­be­ar­bei­tung (Sortieren, Zählen, Bündeln) beobachten können.
  • Verhindern Sie den Zutritt Au­ßen­ste­hen­der in sensible Bereiche des Objektes (z.B. Knaufgarnitur / Türspion).
  • Nutzen Sie Zeit­ver­schluss-Sys­te­me für Tresore.
  • Installieren Sie Über­fall­mel­der ("stiller Alarm") an sensiblen Stellen wie Kundentheke / Rezeption oder Tresorraum.
  • Prüfen Sie, ob Ein­bruch­mel­de­an­la­gen- und Vi­deo­über­wa­chung sinnvoll sind.
  • Sicherheit sollte für alle oberstes Gebot sein – eine Sen­si­bi­li­sie­rung der Mitarbeiter ist daher zwingend, z.B. durch eine "Über­fall-Schu­lung".
  • Verpflichten Sie Ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mitarbeiter regelmäßig, auf keinen Fall mit Au­ßen­ste­hen­den über Si­cher­heits­maß­nah­men und die Aufbewahrung von Wert­ge­gen­stän­den und Bargeld zu reden.

 

Ver­hal­tenstipps für Mitarbeiter

  • Prägen Sie sich die aufgestellten Si­cher­heits­an­wei­sun­gen für Raubüberfälle ein.
  • Seien Sie aufmerksam und sprechen Sie Personen an, die sich ohne erkennbaren Grund in den Ge­schäfts­räu­men aufhalten.
  • Achten Sie beim Auf- und Abschließen der Ge­schäfts­räu­me auf verdächtige Personen in der näheren Umgebung. Schließen Sie ge­ge­be­nen­falls die Zugangstür nicht auf und entfernen Sie sich.
  • Reden Sie nicht mit Au­ßen­ste­hen­den über Si­cher­heits­maß­nah­men und die Aufbewahrung von Wert­ge­gen­stän­den und Bargeld.
  • Bei Verdacht: Notieren Sie Auf­fäl­lig­kei­ten und informieren Sie Ihren Vorgesetzen und / oder die Polizei.
  • Gehen Sie kein Risiko ein und bringen Sie sich nicht in Lebensgefahr bei­spiels­wei­se durch Gegenwehr oder Hilferufe.
  • Hören Sie der Täterin oder dem Täter genau zu und befolgen Sie ruhig und wi­der­spruchs­los den Anweisungen. Passives Verhalten und eine ruhige Stimme können unüberlegtes Handeln der Täterin bzw. des Täters verhindern.
  • Erklären Sie der Täterin bzw. dem Täter, was Sie tun, bei­spiels­wei­se: „Dafür muss ich die Kasse öffnen.“ Halten Sie Ihre Hände dabei für Täter gut sichtbar und geben Sie gefordertes Geld sofort heraus.
  • Lösen Sie einen stillen Alarm erst aus, wenn dies gefahrlos möglich ist. Sonst könnte die Gefahr einer Geiselnahme bei Eintreffen der Polizei bestehen.
  • Lauter Alarm kann le­bens­ge­fähr­lich sein. Er darf nur ausgelöst werden, wenn niemand bedroht ist.
  • Helfen Sie möglichen Verletzten, wenn Sie sich dadurch nicht in Gefahr bringen.
  • Prägen Sie sich die persönlichen Merkmale der Täterin oder des Täters ein. Konzentrieren Sie sich dabei auf eine Täterin bzw. einen Täter, dann können Sie diese bzw. diesen später besser beschreiben.
  • Wenn Sie Täter erkannt haben, lassen Sie sich dies möglichst nicht anmerken.

 

Wichtig:

  • Leisten Sie keine Gegenwehr, rufen Sie nicht um Hilfe.
  • Benutzen Sie keine Waffen oder waf­fen­ähn­li­che Gegenstände.
  • Stellen Sie sich Tätern nicht in den Weg.
  • Greifen Sie Täter nicht an.
  • Leugnen Sie nicht das Vorhandensein von Schlüsseln.
  • Verlassen Sie nie einen sicheren Bereich, um Kollegen oder Au­ßen­ste­hen­den zur Hilfe zu kommen. Dies kann zur Eskalation der Situation führen.
  • Alarmieren Sie sofort die Polizei unter 110. Wenn vorhanden auch über den „stillen“ Alarm. Die Polizei informiert zudem den Ret­tungs­dienst.
  • Verschließen Sie die Außentüren nachdem die Täter die Ge­schäfts­räu­me verlassen haben.
  • Verfolgen Sie Täter nicht.
  • Wenn möglich geben Sie der Polizei eine kurze Beschreibung der Täter, des möglichen Flucht­fahr­zeugs und der Flucht­rich­tung.
  • Leisten Sie erste Hilfe bei Verletzen.
  • Berühren oder verändern Sie möglichst nichts und sorgen Sie dafür, dass alle den Tatraum verlassen, damit Spuren nicht vernichtet werden.
  • Warten Sie und alle möglichen Zeugen außerhalb des Tatraumes auf die Polizei. Lassen Sie sich auch von Zeugen Namen und Adressen geben.
  • Vermeiden Sie unnötige Gespräche, damit Ihre Eindrücke von der Tat nicht verwischt werden.
  • Geben Sie keine Informationen an die Presse weiter – dies erschwert die Fahndung erheblich.
  • Lassen Sie sich helfen, z.B. von Not­fall­seel­sor­gern, einem Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­team oder der Be­rufs­ge­nos­sen­schaft. Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Betroffene/r erhalten Sie hier.