Vergewaltigung: Die Schuld liegt nie beim Opfer
Vergewaltigung bzw. sexuelle Nötigung ist immer eine Straftat, auch wenn keine körperlichen Verletzungen sichtbar sind. Sie ist eine extreme Form von Machtausübung und Gewalt und kein aggressiver Ausdruck von Sexualität. Die Verantwortung für die Tat liegt allein beim Täter oder der Täterin und nicht beim Opfer.
Alle erzwungenen, also gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person ausgeübten sexuellen Handlungen gelten als Vergewaltigung – unabhängig davon, ob sie durch den Ehepartner oder die Ehepartnerin, bekannte oder fremde Personen verübt worden sind. Unter Strafe stehen der gewaltsame anale, orale und vaginale Geschlechtsverkehr sowie sexuelle Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper (sowohl das Eindringen in den Körper des Opfers als auch in den des Täters oder der Täterin) verbunden sind. Eine besondere Schwere stellt die Tat immer dann dar, wenn sie von mehreren Tätern oder Täterinnen gemeinschaftlich begangen wird.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2023 39.029 Fälle von sexueller Nötigung und Vergewaltigung. 37.061 Opfer waren weiblich, 3.299 waren männlich. Tatverdächtig waren 29.061 männliche und 666 weibliche Personen. Die Aufklärungsquote lag 2023 im Bundesgebiet bei 80,9 Prozent. Mehr Fallzahlen aus der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) finden Sie in unserem ausführlichen Infotext zum Thema.
Häufig werden diejenigen, die eine Vergewaltigung erleben mussten, zusätzlich mit Vorwürfen und Schuldzuweisungen belastet. Besonders dann, wenn sie den Täter oder die Täterin persönlich kennen, mit ihm beziehungsweise ihr verabredet waren oder die Person in die Wohnung eingeladen haben, fühlen sie sich selbst schuldig. Die Verantwortung liegt dabei aber allein beim Täter beziehungsweise der Täterin. Die Opfer reagieren je nach Persönlichkeit ganz unterschiedlich auf eine Vergewaltigung. Manche sind völlig aufgelöst und verzweifelt, andere wirken ruhig und gelassen. Viele reden kaum über die Tat, weil sie sich schämen und befürchten, dass ihnen nicht geglaubt oder die Schuld für die Tat selbst zugeschrieben wird. Gerade in den Fällen, in denen das Opfer den Täter gut kennt, sind die Opfer unsicher, ob das von ihnen Erlebte tatsächlich Unrecht und eine Straftat ist und welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben.
Was Sie tun können, wenn Sie Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, erfahren Sie in den Informationen für Opfer von Sexualstraftaten.
Vorsicht vor K.O.-Tropfen!
Besondere Vorsicht ist beim Feiern in Bars oder Diskotheken geboten, denn immer häufiger werden Feiernden so genannte K.O.-Tropfen ins Glas gemischt. Die Tropfen sind farb- und geruchlos und daher aus dem Getränk nicht herauszuschmecken. Schon 10 bis 20 Minuten nach der unbewussten Einnahme empfinden Opfer Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Sexualtäter oder -täterinnen nutzen die Schwäche ihrer Opfer, um sie auszurauben oder zu vergewaltigen. Das Opfer wacht später auf und kann sich an nichts erinnern („Filmriss“).
Haben Sie den Verdacht, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, sollten Sie schnellstens einen Arzt aufsuchen. Die Tropfen können nur wenige Stunden nach dem Konsum im Urin oder im Blut nachgewiesen werden. Jede Anzeige hilft dabei, Täter zu ermitteln und weitere Opfer zu schützen!
Grundsätzlich gilt:
Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.
So können Sie sich vor K.O.-Tropfen schützen:
- Bestellen Sie Getränke bei der Bedienung und nehmen Sie sie nur selbst entgegen.
- Nehmen Sie von Unbekannten keine offenen Getränke an.
- Lassen Sie Getränke und Speisen nicht unbeaufsichtigt.
- Kaufen Sie besser kleine Mengen an Getränken und trinken Sie Ihre Getränke vor dem Tanzen oder dem Gang zur Toilette aus. Bestellen Sie im Zweifelsfall lieber ein neues Getränk.
- Wenn Sie sich komisch fühlen, wenden Sie sich an Freundinnen oder Freunde oder das Personal und bitten um Hilfe. Lassen Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens nach Hause oder an einen sicheren Ort bringen.
Medien zum Thema
Opferschutz - Sexuelle Gewalt
PDF, 4 Seiten, A5
Hilfe und weitere Informationen erhalten Sie auch in den Beratungsstellen vor Ort
Sie haben Fragen zum Thema oder wissen nicht, wie im konkreten Fall gehandelt werden kann? Wenden Sie sich an eine Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe.