Misstrauen schützt vor Abofallen

Abofallen tarnen sich als kostenlose In­ter­net­diens­te, die sich bei genauem Hinsehen als teure Angelegenheit entpuppen. Deswegen lohnt sich vor dem Herunterladen von Inhalten oder einer Registrierung immer ein Blick auf die Allgemeinen Ge­schäfts­be­din­gun­gen.

Misstrauen schützt vor Abofallen

Abofallen tarnen sich als kostenlose In­ter­net­diens­te, die sich bei genauem Hinsehen als teure Angelegenheit entpuppen. Deswegen lohnt sich vor dem Herunterladen von Inhalten oder einer Registrierung immer ein Blick auf die Allgemeinen Ge­schäfts­be­din­gun­gen.

Eine gesetzliche Änderung in Deutschland soll Betrug durch Abofallen verhindern: Deutsche Anbieter von In­ter­net­sei­ten müssen Be­zahl-In­hal­te mittels eines deutlich erkennbaren Buttons kennzeichnen. Bei einem Abonnement muss auf der Internetseite neben dem Preis deutlich auch die Min­dest­lauf­zeit genannt werden. Dies gilt jedoch nicht für Angebote auf ausländischen Servern.

Wer dennoch auf ein unseriöses Angebot her­ein­ge­fal­len ist, kann gegen eine unberechtigte Forderung Widerspruch einlegen. Entsprechende Mus­ter­schrei­ben sind im Internet, bei­spiels­wei­se auf den Seiten von Ver­brau­cher­zen­tra­len, ver­öf­fent­licht.

Auch durch Mahnungen oder Drohungen durch ein Inkassobüro sollte man sich nicht aus der Ruhe bringen lassen und ge­ge­be­nen­falls Rat bei einem Rechts­bei­stand suchen.

Tipp der Ver­brau­cher­zen­tra­le Hamburg, was man bei einer Abofalle tun kann.

Aktuelle Abo­fal­len-War­nun­gen gibt es auf Mimikama.​at.

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