Gemeinsam für ein gutes Zusammenleben
Es ist unser aller Aufgabe, gemeinsam für ein gutes Zusammenleben einzustehen. Jede und jeder Einzelne ist aufgefordert, hinzuschauen, wenn jemand beispielsweise ausgegrenzt wird, öffentliche Einrichtungen beschädigt werden oder gar tätliche Übergriffe stattfinden.
Die Botschafter der Aktion-tu-was.de bringen es kurz und prägnant auf den Punkt: Jede und jeder kann im Ernstfall im Rahmen seiner Möglichkeiten eingreifen und Zivilcourage zeigen. Egal, ob als Achtgeber, Hilfeholer oder Mundaufmacher.
Ziel der Aktion-tu-was! ist, insbesondere junge Menschen zu mehr Bürgermut zu animieren und Ihnen dazu hilfreiche Verhaltenstipps zu geben, die ihnen im Ernstfall Orientierung und Handlungssicherheit bieten.
Was ist Zivilcourage?
Zivilcourage hat viele Facetten, kann z. B. bedeuten, sich für jemanden bzw. eine Gruppe einzusetzen oder konkret bei verbaler oder körperlicher Gewalt im öffentlichen Raum zugunsten anderer einzugreifen oder hilfebedürftigen Menschen die Hand zu reichen. In manchen Situationen ist es erforderlich, deutlich seine Meinung zu sagen und dagegenzuhalten („Counter-Speech"), wenn beispielsweise schlecht über Ausländer geredet oder über kranke Menschen Witze gemacht wird. Solche Situationen gibt es im Alltag immer wieder: im Büro, im ÖPNV, in den sozialen Medien, beim Einkaufen oder in den eigenen vier Wänden.
Vor allem bedeutet Zivilcourage, auf sein Umfeld Acht zu geben.
Meistens kommen diese Situationen unvorhergesehen, eine Vorbereitung ist somit kaum möglich. Dann gilt es, schnell zu entscheiden, handle ich und greife ein - übernehme ich jetzt in diesem Moment Verantwortung?
Jede und jeder kann Zivilcourage zeigen!
Die Angst davor, etwas falsch zu machen, hält viele Menschen davon ab, überhaupt tätig zu werden. Dabei ist es ganz einfach!
Zuerst ist es wichtig, eine Situation überhaupt als Notfall zu erkennen und dann zu handeln. Dabei muss und sollte sich niemand in Gefahr begeben (1. Regel).
Hilfe per Telefon zu holen, andere Anwesende auf das Geschehen aufmerksam zu machen oder Umstehende zu bitten, einem Opfer zu helfen, ist nicht schwer und sollte eine Selbstverständlichkeit für Jeden von uns sein. Im Notfall die Polizei rufen!
Geräusche in der Nachbarwohnung deuten auf eine akute Bedrohungs- und Gefährdungssituation hin? Zwielichte Gestalten schleichen gegenüber um ein Haus? Jemand wird auf offener Straße überfallen? Alles eindeutige Situationen, in denen Sie unbedingt die Polizei informieren sollten. Zeigen Sie Zivilcourage und rufen Sie bei Verdacht auf eine Straftat die 110.
Schildern Sie der Polizei den Vorfall kurz aber präzise:
- Wer meldet? Geben Sie Ihre Personalien an.
- Wo passiert etwas? Beschreiben Sie den Ort.
- Was passiert? Geben Sie an, wie viele Personen beteiligt sind und ob Verletzte darunter sind. Beschreiben Sie die Situation genau.
- Auf Rückfragen warten! Die Polizei stellt Ihnen ergänzende wichtige Fragen, um die Situation besser einschätzen zu können und um ggf. eine Personenbeschreibung zu erstellen. Sie bekommen auch Verhaltenstipps und Hilfestellungen. Legen Sie daher nicht einfach auf.
Den Ermittlern helfen oft auch Kleinigkeiten oder Vermutungen bei ihrer Arbeit einen großen Schritt weiter. Prägen Sie sich dazu auch die Tätermerkmale genau ein.
Wichtige Notrufnummern
- Notruf der Polizei: 110.
- In medizinischen Notfällen oder bei Feuer wählen Sie 112.
- Der Notruf ist auch im europäischen Ausland erreichbar: 112.
Alle Notrufnummern sind gebührenfrei und auch aus dem Mobilnetz erreichbar.
Die Kampagnenwebsite www.aktion.tu-was.de bietet neben den Zivilcourage-Regeln weitere konkrete Handlungsoptionen rund um das Thema Zivilcourage in verschiedenen Lebenslagen, wie z. B. Sachbeschädigung, Nachbarschaftshilfe oder Belästigung.
Fordern Sie andere zur Mithilfe auf
Viele wollen anderen in Notsituationen helfen - doch oft lässt sie die Angst selbst Opfer zu werden vor Zivilcourage zurückschrecken.
Wenn viele gemeinsam helfen, lässt sich Schlimmeres einfach verhindern. Warten Sie nicht darauf, dass "schon irgendjemand irgendetwas unternehmen" wird. Reagieren Sie als Erste(r) – und machen Sie andere gezielt auf die Situation aufmerksam.
Fordern Sie umstehende Personen direkt und aktiv zur Unterstützung auf!
Einer direkten Ansprache kann sich niemand entziehen:
- "Sie, der Herr mit der blauen Jacke, helfen Sie mir bitte!" Oder
- "Sie, die Dame mit dem bunten Kleid: Holen Sie die Polizei!"
Manchmal sind Täter offensichtlich stärker und zu jeder Art von Gewalt bereit. Bleiben Sie auf Distanz zum Täter und sprechen Sie das Opfer an: „Kommen Sie her zu uns, wir helfen Ihnen!“
Wichtig:
- Schaffen Sie Distanz und duzen Sie den Täter nicht!
Umstehende Passanten könnten ansonsten einen rein persönlichen Konflikt vermuten. - Vermeiden Sie es, den Täter oder die Täterin zu provozieren oder sich provozieren zu lassen!
- Setzen Sie Ihre Gesundheit nicht aufs Spiel!
Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, können Sie sich auch direkt an das Personal oder die Zugführer wenden. Viele Wagen haben eine direkte Sprechverbindung zur Fahrerin oder dem Fahrer, die Sie meistens neben den Türen finden und mit einem Knopfdruck aktivieren können.
Courage: Sagen Sie als Zeuge aus
Viele Täter kommen ohne Strafe davon, weil sich Zeuginnen und Zeugen aus unterschiedlichen Gründen nicht bei der Polizei melden.
Die Polizei ist jedoch maßgeblich auf die Mithilfe von Zeuginnen und Zeugen einer Straftat angewiesen: eine genaue Beschreibung des Geschehens und der Täter können ausschlaggebend für die Überführung der Schuldigen sein.
Deshalb: Helfen Sie mit Ihrer Aussage oder Ihrer Meldung, dass Straftaten aufgeklärt werden können.
Nicht jeder macht den Mund auf und traut sich. Auch im Internet und in den sozialen Medien überschreiten viele die Grenzen der freien Meinungsäußerung oder nutzen die digitale Welt, um ihre Hetzparolen und "gefährlichen" Botschaften zu verbreiten. Welche Inhalte verboten sind und wann die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten wurde, lesen Sie hier in unserem Newsbeitrag über verbotene Inhalte im Internet.
Bedenken Sie: Auch Sie könnten einmal in eine Situation kommen, in der Sie froh sind, die Unterstützung von Zeugen und Helfern zu haben.
Gesetzlicher Versicherungsschutz
Wir alle sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bei einer Straftat nach unseren Möglichkeiten einzugreifen. Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, sind dabei grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, z. B. wenn sie bei Unglücksfällen Erste Hilfe leisten oder sich persönlich zum Schutz widerrechtlich Angegriffener einsetzen (§ 2 SGB VII). Näheres regeln die zuständigen Unfallversicherungsträger der Bundesländer.
Weitere Infos bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
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