In Deutschland ist die Herstellung und Verbreitung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalt gegen Personen zeigen, verboten. Dieses Verbot gilt auch für die Verherrlichung von Krieg oder die Verletzung der Menschenwürde beispielsweise durch die Verbreitung von Aufnahmen, die entstellte oder tote Personen zeigen. Aber auch Bilder von Kriegsgefangenen, die immer wieder zu Propagandazwecken von Kriegsparteien weltweit eingesetzt werden, sollten auf keinen Fall zusätzlich weitergeleitet werden. Die Würde dieser Menschen ist durch das Genfer Abkommen besonders geschützt.
Was können Nutzerinnen und Nutzer tun, um die Verbreitung von Gewaltdarstellungen über das Internet zu stoppen?
Stoppen Sie die Verbreitung von Gewaltdarstellungen
- Nutzen Sie zur Information seriöse Nachrichtenquellen, z.B. die Online-Auftritte von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Das schützt auch vor Fake News.
- Verbreiten Sie nicht jeden Inhalt weiter, den Sie über soziale Netzwerke oder Messenger erhalten.
- Melden Sie Inhalte, die strafbar sein könnten, der Internetbeschwerdestelle, jugendschutz.net oder auch der Polizei. Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste haben ebenfalls Meldefunktionen.
- Klären Sie Freunde, Familienmitglieder und andere Netzwerknutzer über die strafbare Verbreitung auf.
Die beiden genannten Meldestellen handeln im staatlichen Auftrag. Nach einer Meldung fordern sie Seitenbetreiber dazu auf, entsprechende Inhalte zu löschen. Die Polizei verfolgt die Verbreiter verbotener Inhalte über das Internet. Daher ist es entscheidend Inhalte möglichst umfassend zu melden.
So können Sie Gewaltdarstellungen melden:
- URL und andere Beweise an die Meldestellen oder die Polizei weiter.
- Achtung: Leiten Sie die Inhalte nicht an Freunde oder Bekannte weiter, wenn Sie sich unsicher sind und eine Einschätzung benötigen. Damit könnten Sie sich selbst strafbar machen.