Hass im Netz
Im Internet und insbesondere in den Sozialen Medien ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten. Immer mehr Menschen äußern sich im Schutz der Anonymität im Internet ausfällig und beleidigend gegenüber anderen. Besonders gesellschaftlich und politisch engagierte Menschen werden aggressiv eingeschüchtert. Häufig kommt es zu Gewaltandrohungen.
Was ändert sich?
- Morddrohungen, volksverhetzende Äußerungen und andere strafbare Inhalte werden häufig über Soziale Netzwerke veröffentlicht. Die Anbieter großer Netzwerke werden verpflichtet, solche Inhalte zu melden. Dafür wird beim Bundeskriminalamt eine neue Zentralstelle eingerichtet. Bislang waren die Anbieter nur dazu verpflichtet, diese Inhalte zu löschen oder zu sperren.
- Richtet der Anbieter ein unzureichendes Meldesystem ein, kann dies mit einem Bußgeld sanktioniert werden.
- Hetze, Drohungen und Beleidigungen im Netz werden wegen der besonders hohen Reichweite härter und besser verfolgt.
- Um Tatverdächtige identifizieren und Beweise sichern zu können, werden klare Rechtsgrundlagen zur Auskunftserteilung von Anbietern gegenüber Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden geschaffen.
- Üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden künftig schärfer bestraft. Mit ihrem Engagement sind sie eine Stütze der Gesellschaft und verdienen besonderen Schutz.
- Personen, die im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leisten, erhalten einen besseren Schutz vor Drohungen und Gewalthandlungen. Für sie gelten künftig besondere Regeln, wie sie jetzt schon für Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Rettungsdienste gelten.
- Antisemitische Motive wirken künftig grundsätzlich strafschärfend. Der Katalog der Strafzumessungsgründe wird ausdrücklich um antisemitische Beweggründe ergänzt.
- Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, werden besser geschützt. Im Melderecht werden dafür entsprechende Auskunftssperren im Melderegister eingerichtet.
Das Gesetz muss noch in den Bundestag eingebracht werden, bevor es in Kraft treten kann.