2024 mehr Fälle von Cybergrooming
3.457 Fälle gemäß § 176a Abs. 1, 3 StGB wurden für das Berichtsjahr 2024 in der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst.
Beim sogenannten Cybergrooming suchen Täterinnen und Täter in sozialen Netzwerken und Online-Spielen gezielt nach Minderjährigen und versuchen über das Internet auf Kinder oder Jugendliche einzuwirken, um einen sexuellen Missbrauch vorzubereiten. 2023 waren es noch 2.580 Fälle. Das Dunkelfeld solcher Taten muss als weitaus größer eingeschätzt werden.
Starkes Bündnis gegen Cybergrooming
Gemeinsam mit dem Internet-ABC und dem Kinderschutzbund hat die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes eine Unterrichtsreihe zur Prävention von Cybergrooming in der Grundschule entwickelt, „Flizzy in Gefahr“.
Mehr Informationen sowie die Unterrichtsreihe als Download finden Sie hier.
Infotexte zur Polizeilichen Kriminalstatistik
Mehr Zahlen zu den Themen sexueller Missbrauch von Kindern (inklusive Cybergrooming), Straftaten mit dem Tatmittel Internet, Taschendiebstahl, Wohnungseinbruch, Zahlungskartenbetrug, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Diebstahl unbarer Zahlungsmittel finden Sie auf unseren Themenseiten und in unseren Infotexten.