Falsche Polizisten in der Corona-Variante
Ein klassischer Fall von Betrug wird momentan neu aufgelegt wieder vermehrt angewendet. Täter rufen mit unterdrückter Nummer beim Opfer an und behaupten, dass sie von der Kriminalpolizei seien: In der Wohnung des Opfers sei ein bestätigter CORONA-Fall gemeldet. Für das gesamte Objekt würde nun eine Quarantäne gelten. Er würde zwei Kollegen vorbeischicken.
- Prüfen Sie die Aussage auf Plausibilität. Hat sich jemand in Ihrem Haushalt auf den Corona-Virus testen lassen?
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Legen Sie auf, wenn Ihnen etwas merkwürdig erscheint.
- Sprechen Sie am Telefon nicht über persönliche und finanzielle Verhältnisse.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an fremde Personen. Legen Sie auch kein Geld an vorgegebene Orte. Die Täter argumentieren dieses Vorgehen mit den aktuell geltenden Abstandsregeln.
- Wenn Ihnen etwas merkwürdig erscheint: Rufen Sie die Polizei unter 110 oder Ihre örtliche Polizeidienststelle an. Nutzen Sie nicht die Rückruffunktion.
Neue Corona-Form des Enkeltricks
Insbesondere ältere Menschen gehen zurzeit einer Abwandlung des Enkeltricks in die Falle. Am Telefon geben sich die Täter als Angehörige aus und behaupten, dass Sie mit dem Corona-Virus infiziert seien und jetzt finanzielle Unterstützung für die Behandlung benötigten. Sie bitten ihre Opfer um Geld und andere Wertgegenstände, die ein Freund für sie abholen würde. Personen, die von erkrankten Angehörigen telefonisch kontaktiert werden, sollten bei Geldforderungen besonders misstrauisch werden:
- Fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, den Namen des Enkels, der Nichte usw. selbst zu nennen. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Namen zu erraten.
- Rufen Sie auf der Ihnen bekannten Telefonnummer des Verwandten zurück
- Wenn Sie Anrufer nicht sofort erkennen: Fragen Sie nach Dingen / Begebenheiten, die nur der echte Verwandte kennen kann.
- Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
- Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Sie einen Betrug vermuten.
Corona-Straftaten