Corona: Immer mehr gefälschte Impfpässe in Umlauf

Betrug mit dem Impfpass

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Restaurants, Kul­tur­ein­rich­tun­gen oder die Lieblingsbar - in immer mehr Einrichtungen gilt die 2G-Regel für Besucherinnen und Besucher. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss außen vor bleiben. Einige versuchen sich mit einem gefälschten Impfpass Zutritt zu verschaffen. Das ist keine gute Idee: Wer einen solchen Pass gebraucht, macht sich strafbar!

Kriminelle haben ein neues Ge­schäfts­mo­dell mit Corona entdeckt - gefälschte Impfpässe. Immer mehr Fälle von sogenanntem Impf­pass­be­trug werden bekannt. Betrüger nutzen oft in sozialen Netzwerken verbreitete Daten (z.B. die abgebildete Chargennummer des Impfstoffes oder die Anschrift) dazu, Impfpässe zu fälschen und diese im Netz zum Verkauf anzubieten. Tatsache ist: Nicht nur die Täter begehen eine Straftat, sondern auch die Käufer. Wer einen solchen gefälschten Impfpass gebraucht, macht sich wegen Ur­kun­den­fäl­schung strafbar. 

 

Betrüger nutzen Daten von echten Personen

In sozialen Netzwerken und Mes­sen­ger­diens­ten kursieren seit einiger Zeit Angebote über Impfpässe mit einem Eintrag der Co­vid-19-Imp­fung. Die Betrüger nutzten dabei auch Daten über den Impfstoff oder die Chargennummer aus privaten Posts, um ihre Fälschungen möglichst ori­gi­nal­ge­treu aussehen zu lassen. Bei den Kriminellen begehrt sind auch die privaten Ge­sund­heits­da­ten, die in einem Impfpass eingetragen sind. Wichtig ist: Ge­sund­heits­da­ten sind sensible Daten. Diese haben im Netz nichts verloren. 

 

Handeln Sie gegen Betrug mit dem Impfausweis:

  • Ver­öf­fent­li­chen Sie keine Bilder von Ihrem Impfausweis in den sozialen Medien usw. Betrüger könnten anhand solcher Bilder gefälschte Impfausweise anfertigen oder dem Paul-Ehr­lich-In­sti­tut falsche Ne­ben­wir­kun­gen melden.
  • Melden Sie Angebote oder Anzeigen von gefälschten Impfausweisen der Polizei und dem Netz­werk­be­trei­ber.
  • Achten Sie grundsätzlich auf den Schutz Ihrer Daten im Netz und im realen Leben.

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