Und Du? Teilst Du auch, wenn der Missbrauch in Wirklichkeit passiert?
Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik waren bei der Verbreitung von der Darstellung sexueller Gewaltein Drittel der 2019 erfassten Tatverdächtigen jünger als 18 Jahre (546 Kinder und 820 Jugendliche).
Die rechtliche Dimension ihres Handelns ist den jungen Menschen nicht bewusst.
Denn Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kinderpornografie ist eine Straftat. Mit einem Klick können sich Jugendliche nicht nur selbst strafbar machen, sondern auch die Empfänger ihrer Nachrichten. Dafür reicht ein kinderpornografischer Inhalt auf dem Smartphone aus.
Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie
Um über diese Problematik aufzuklären, startet die Polizeiliche Kriminalprävention am 17. November 2020 den zweiten Teil der bundesweiten Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie in den sozialen Netzwerken. Mit dem neuen Kurzfilm "#denkenstattsenden" und Hintergrundinformationen sollen vor allem junge und internetaffine Menschen über die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie informiert werden. Neben den beiden Kurzfilmen "sounds wrong" und "#denkenstattsenden" vermittelt die Kampagne auch Informationen zu Polizeiarbeit und gibt Handlungsanweisungen, um im Ernstfall richtig reagieren und solche Inhalte melden zu können.
Ab dem 17. November 2020 werden in den Social Media-Kanälen der Zivilen Helden insgesamt fünf Videoclips aus dem Kurzfilm "#denkenstattsenden" ergänzt mit Hintergrundinformationen veröffentlicht.
Das kann jeder tun, um die Verbreitung von Kinderpornografie zu stoppen:
- Video nicht weiterschicken.
- Dem Netzwerkbetreiber oder der Polizei melden.
- Aus Chatgruppen austreten, in denen solche Inhalte verbreitet werden.