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Dringende Meldung

Fragen und Antworten zur Verbreitung von Kinderpornografie Teil II

Bild: Polizeiliche Kriminalprävention

Mit den Kurzfilmen "#denkenstattsenden" und "sounds wrong" klärt die Polizei seit Oktober 2020 über die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie in Chats und Messengern auf. Angesprochen werden dabei speziell Jugendliche, die solches Material oft selbst auf dem Schulhof teilen und dabei zu Täter und Täterinnen werden.

Begleitend zur Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Netz beantworten eine umfangreiche Infoseite sowie die dazugehörigen FAQ viele Fragen in diesem Zusammenhang. Zudem erreichten uns Fragen zur Kampagne und zum Thema Verbreitung von Kinderpornografie auch über die Zivilen Helden auf Facebook, Instagram und Twitter. Eine Auswahl dieser Fragen stellen wir hier vor und geben kurze Antworten.

Alle bisher erschienen Filme finden Sie auf YouTube.

 

Fragen und Antworten zur Verbreitung von Kinderpornografie: Teil II

  • „Wir sollten nicht von Kinderpornografie reden. Es handelt sich immer um schrecklichen Kindesmissbrauch!“

Antwort: Als Polizei gehen wir nach der Bezeichnung im StGB. Wir verwenden den Begriff "Kinderpornografie", weil dieser für Rechtsfragen und gesetzliche Zusammenhänge treffend ist. Trotzdem sind wir uns darüber im Klaren, dass dieser etablierte Begriff in vielen Zusammenhängen nicht angemessen erscheint. Deswegen verwenden wir, insbesondere in unseren Druckmedien für Eltern oder Lehrkräfte den Ausdruck "Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder" synonym zum Begriff "Kinderpornografie". Damit wollen wir dem aktuellen Diskurs Rechnung tragen und insbesondere den Gewaltaspekt bei sexuellem Kindesmissbrauch betonen. 

 

  • „Ich finde solche Menschen gehören erschossen/eingesperrt/kastriert/lebenslang in den Knast,…! (Selbstjustiz). Das Rechtssystem versagt halt hart was Beschlüsse angeht, deswegen der berühmte Spruch „Nein das ist nicht Rache, das ist Selbstjustiz, weil der Staat versagt!“ [sic]

Antwort: Wir leben - und dafür sollten wir dankbar sein - in einem Rechtsstaat. Nur der Staat darf gebunden an Recht, Gesetz und Kontrolle Gewalt zur Durchsetzung unseres Rechts ausüben. Alles andere wäre Willkür, ein beklemmender Gedanke.

 

  • „Wieso werden solche Menschen die Kinder missbrauchen nicht lebenslänglich verurteilt?

Antwort: In Deutschland wird jedes Urteil von einem Richter unabhängig und einzelfallbezogen gefällt. Der Strafrahmen, also die Mindest- und die Maximalstrafe für die einzelnen Straftaten, ist im Strafgesetzbuch festgelegt. In entsprechenden Fällen ordnen die Gerichte nach Verbüßung der Freiheitsstrafe die sog. Sicherungsverwahrung für die Täter an, die grundsätzlich unbefristet ist, aber regelmäßig überprüft werden muss.  

 

  • „Wie melde ich solche Videos euch, ohne dass ich meinen geräten Schüss sagen kann für immer.“ [sic]

Antwort: Solche Videos sollten sofort beim Betreiber der Plattform oder Meldestellen gemeldet werden. Zur Anzeige bei der Polizei empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit Ihrer Polizeidienststelle, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Denn grundsätzlich gilt tatsächlich, dass Besitz von Kinderpornografie, sprich z.B. die Speicherung auf einem Mobile, strafbar ist. 

 

  • „Wie sieht es an Schulen, Jugendeinrichtungen etc. aus? Werden da auch Aufklärung betrieben? Denn da ist ja grade Aufklärung sehr wichtig. Finde es super das ihr auf sozialen Netzwerken schon mal Aufklärung betreibt, weiter so“ [sic]

Antwort: Natürlich wird auch dort Aufklärung betrieben. Es ist dennoch wichtig, dass Jugendliche direkt angesprochen werden. Daher haben wir den Weg über die sozialen Netzwerke gewählt. Information ist wichtig, wenn diese auf Augenhöhe geschieht, dann wird den jungen Menschen oft noch eindrücklicher bewusst, dass es sich bei den Filmen die Sie möglicherweise auf dem Handy erhalten um die echte Darstellung von sexualisierter Gewalt von Kinder und Jugendlichen handelt und absolut kein Spaß ist.

 

3 Handlungsempfehlungen für den Fall, dass Sie Kinderpornografie zugesendet bekommen:

  • Videos und Bilder nicht weiterschicken.
  • Das Material dem Netzwerkbetreiber oder der Polizei melden.
  • Aus Chatgruppen austreten, in denen solche Inhalte verbreitet werden.

 

Beratung im Internet und am Telefon für Kinder und Erwachsene finden Sie unter www.nummergegenkummer.de

Beratung online, über WhatsApp oder Messenger für Kinder und Jugendliche gibt es bei JUUUPORT

Kostenfreies und anonymes Opfertelefon bei sexuellem Kindesmissbrauch: 0800-22 55 530

 

Die Kampagne 

FAQ

Verbreitung von Darstellung von sexualisierter Gewalt an Kindern stoppen

FAQ Teil I