Ein Großteil der Kommunikation läuft über Messenger und soziale Medien - Beziehungen werden aufgebaut und gepflegt, es wird geflirtet oder der Alltag mit dem Freundeskreis - und manchmal darüber hinaus - geteilt.
Kinder und Jugendliche nutzen digitale Kommunikationsmöglichkeiten ganz selbstverständlich - häufig jedoch, ohne sich der möglichen Tragweite der Nutzung wirklich bewusst zu sein. Mit dem Smartphone sind Bilder, Video und (Sprach-)Nachrichten in Sekundenschnelle erstellt und beispielsweise über WhatsApp und Snapchat oder Instagram und TikTok mit anderen geteilt. Auch Nacktbilder.
Mit der Kampagne #dontsendit warnt das Bundeskriminalamt (BKA) Kinder und Jugendliche davor, eigene Nacktbilder über Messengerdienste oder soziale Netzwerke zu verschicken. Dies kann unter anderem ernste strafrechtliche Folgen haben, denn wenn Kinder unter 14 Jahren Nacktbilder oder -videos von sich erstellen, handelt es sich dabei ausnahmslos um sogenannte Kinderpornografie. Dessen sind sie sich in der Regel nicht bewusst. Neben Verbreitung und Erwerb ist bereits der Besitz von kinderpornografischen Inhalten strafbar. Das gilt - sofern keine ausdrückliche Einwilligung der/des dargestellten Jugendlichen vorliegt und die Bilder oder Videos zum persönlichen Gebrauch innerhalb einer sexuellen Partnerschaft gefertigt und ausgetauscht werden - auch für aufreizende Darstellungen von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren (Jugendpornografie).
Alle Infos zur Kampagne sowie die Kampagnen-Clips und Flyer für Kinder, Jugendliche und Eltern finden Sie auf der Webseite des BKA.
Lesen Sie auch:
Sexting: Wann sind Nacktbilder strafbar
Darum gehören Kinderbilder nicht ins Netz
Was tun, wenn das eigene Kind Missbrauchsdarstellungen teilt?
Soziale Folgen können schwerwiegend sein
Darüber hinaus können aber auch die Folgen für das soziale Leben verheerend sein. Denn sind die Aufnahmen einmal an andere versendet, können diese unkontrolliert veröffentlicht, weitergeleitet und geteilt werden. Das Löschen der Inhalte aus dem Internet ist so gut wie unmöglich!
So könnten die eigene Familie, Freunde, Nachbarn, Lehrkräfte oder künftige Arbeitgeber die Bilder auch nach Jahren noch finden. Die Folge könnten u.a. Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz, Verunglimpfungen in den sozialen Medien oder soziale Ausgrenzung sein, samt den sich daraus ergebenden psychischen Belastungen für die Betroffenen. Auch könnten Personen, die in den Besitz der Bilder gelangt sind, diese für weitere Straftaten ausnutzen, etwa für Sextortion (Erpressung mit Nacktbildern) oder für Cybergrooming.
Was kann man tun, wenn man intime Bilder von sich im Internet entdeckt?
Wenn Sie Nacktfotos von sich aus der Kindheit oder der Jugend im Internet finden,
- erstatten Sie Strafanzeige. Notieren Sie sich dafür den Fundort (URL des Beitrags) sowie Abrufdatum und -Uhrzeit. Erstellen Sie keine Screenshots, damit würden Sie sich selbst strafbar machen!
- kontaktieren Sie den Betreiber der Plattform bzw. melden Sie den Beitrag und fordern eine Löschung der Inhalte an.
Der Dienst „take it down“ des National Center for Missing & Exploited Children (NECMEC) kann Ihnen helfen, die Fotos/Videos in mehreren sozialen Netzwerken löschen zu lassen und eine weitere Verbreitung zu stoppen. Mehr zu Take it Down lesen Sie hier.