Smarthome-Lösungen allein stellen kein durchgängiges und damit zuverlässiges Einbruchmelde- bzw. Gefahrenwarnsystem dar. Selbst mit Einbruchmeldefunktion sollten sie lediglich als Ergänzung zum mechanischen Einbruchschutz eingesetzt werden – sie eigenen sich beispielsweise zur Anwesenheitssimulation. So kann durch Rollladen- oder Lichtsteuerung der Eindruck eines bewohnten Hauses oder einer Wohnung erweckt werden.
Smarte Geräte absichern!
Ungeschützte Systeme, ob mit oder ohne Zugang zum Internet, bergen Risiken. Achten Sie daher darauf, dass Ihr System ausreichend abgesichert ist, um es vor Sabotage und Angriffen von außen zu schützen.
IT-Sicherheitsempfehlungen zum Schutz digital gesteuerter Haustechnik
- Aktualisieren Sie die Software Ihrer Geräte, wenn Sicherheitsupdates verfügbar sind.
- Ändern Sie immer voreingestellte Passwörter.
- Verbinden Sie IoT-Geräte nur mit dem Internet, wenn ein Fernzugriff notwendig ist.
„Smarter Einbruchschutz“ ist zertifiziert
Wenn Sie in Ihrem Smarthome neben Komfort- und Energiemanagement auch Einbruchschutz erreichen wollen, nutzen Sie ausschließlich zertifizierte Alarmanlagen. Diese sollten der Norm DIN VDE 0833, Teil 1 und 3 genügen. Auch Apps sollten zertifiziert sein, nach DIN VDE V 0826-1.
Wichtig ist außerdem, dass alle anderen Anwendungen keine Störungen verursachen (Rückwirkungsfreiheit) und dass technisch sichergestellt ist, dass der Bewohner nicht versehentlich selbst einen Einbruchalarm auslöst (Zwangsläufigkeit). Wir empfehlen, die Anlage von einem qualifizierten Fachbetrieb errichten zu lassen.