Die „Beratungsstelle zum Schutz gegen Einbruch und Diebstahl“ wurde mit Erlass des Preußischen Innenministers am 13. April 1921 im Berliner Polizeipräsidium eingerichtet. Schon damals stand dahinter der Gedanke der Prävention: Wer Kriminalität verhütet, muss sie nicht bekämpfen.
In der Berliner Beratungsstelle stand zunächst das Thema Einbruch im Vordergrund, später kam auch die Sicherung von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen sowie die Verkehrssicherheit hinzu. Nach und nach entstanden nach dem Berliner Vorbild ähnliche Beratungsstellen in vielen anderen Städten Deutschlands.
Fachleute beraten zu allen Themen der Kriminalprävention
Heute sind die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen ein fester Bestandteil der Polizeilichen Präventionsarbeit. Das Angebot der Beratungsstellen umfasst nicht nur die Einbruchschutzberatung, sondern auch die Gewalt- und Drogenprävention, den polizeilichen Jugendschutz (Jugendkriminalität, Jugendmedienschutz, Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch), das Waffenrecht, die Computer- und Internetkriminalität und weitere polizeiliche Themen wie z. B. Raub, Eigentumsdelikte, Häusliche Gewalt oder Stalking.
Speziell ausgebildete Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen gerne unverbindlich und vor allem kostenlos für eine Beratung zur Verfügung. Zudem erhalten Sie hier Informationsmaterial wie Broschüren, Faltblätter und andere Medien zu allen Delikten. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie ganz einfach über unsere Beratungsstellensuche.