Faksimile und Repliken: Keine Wertanlagen!
Die Betrüger geben sich als Buchhändler oder Vertreter von Handelsunternehmen aus und kontaktieren oft gezielt Besitzer beispielsweise von Brockhaus- oder Bertelsmann-Lexika-Sammlungen, oft zunächst per Telefon. Sie geben vor, Interessenten für einen Ankauf der Buchsammlung zu haben. Um den angeblichen Verkaufserlös zu steigern, müsse die Sammlung jedoch zunächst "komplettiert" werden - durch den Kauf weiterer, besonders wertvoller Ergänzungsbände.
Die angebotenen Bände oder Faksimiles (originalgetreue Nachbildungen historischer Dokumente, Bibeln und dergleichen mehr) werden dabei oft für fünfstellige Eurobeträge angeboten.
Optisch sind diese sehr aufwendig gestaltet, in Leder eingebunden oder mit Schmucksteinen verziert, um den Betrogenen zu suggerieren, es handele sich um extrem wertvolle und leicht wieder verkäufliche Stücke.
Bei Begutachtungs-Terminen vor Ort setzen sie die Betrüger die meist älteren Menschen dann massiv unter Druck. Immer wieder wird dabei sogar zum Abschluss von überteuerten Kreditverträgen für die Finanzierung des Bücherkaufs gedrängt. Die gelieferten Bücher entpuppen sich später jedoch als wertlos - sie sind nicht einmal einen Bruchteil des gezahlten Preises wert.
Zusätzlich verlangen die Vertreter häufig hohe "Servicegebühren" für die angebliche Registrierung und Vermittlung der Sammlungen in Verkaufsdatenbanken. In Wirklichkeit unternehmen sie jedoch keinerlei Schritte, um die Bücher tatsächlich zu veräußern.
Tipps zum Schutz vor Faksimile-Betrug
- Lassen Sie keine Vertreter in Ihr Haus, die Ihnen Bücher oder andere Waren anbieten.
- Unterschreiben Sie nichts, sondern nehmen Sie sich Bedenkzeit und lassen sich unabhängig beraten.
- Widerrufen Sie einen geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen, wenn Sie doch etwas unterschrieben haben.
Achtung, Hinweis zum Widerrufsrecht: Eine Masche der Händler zielt darauf ab, das Widerrufsrecht auszuschließen, indem sie die angebotenen Bücher z.B. durch individuelle Applikationen, Gravuren o.ä.& als kundenspezifische Anfertigung verkaufen (Vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) - Prüfen Sie, ob der Vertrag wegen Wuchers angefochten werden kann.
- Wenden Sie sich bei Fragen und Problemen an Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige.
Zu Fragen und Problemen rund um das Thema Faksimiles berät auch die Verbraucherzentrale Thüringen, mehr Infos lesen Sie hier.
Faksimile-Betrug: Was ist das eigentlich?
Beim Faksimile-Betrug versuchen dubiose Verkäufer vor allem ältere Menschen zum Kauf vermeintlich wertvoller Faksimiles oder Repliken zu überreden - originalgetreue Nachbildungen historischer Dokumente, Bibeln etc. Die Betrüger gaukeln den Opfern einen hohen Sammlerwert und eine lukrative Weiterverkaufsmöglichkeit vor. Die gelieferten Bücher erweisen sich in Wirklichkeit jedoch als wertlos. Oft werden die Verbraucher zusätzlich zur Aufnahme von Krediten gedrängt, um den Kauf finanzieren zu können.
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