Strafen darf nur die Polizei oder das Ordnungsamt aussprechen
Aktuell versuchen Kriminelle an einzelnen Orten in Deutschland, die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger durch die neue Corona-Verordnung auszunutzen. Sie probieren von Menschen, die sie im öffentlichen Raum ohne Mund-Nase-Maske antreffen, Bußgeld zu verlangen. Die Betrüger gaben sich in den bekannt gewordenen Fällen als Ordnungsamtsmitarbeiter aus.
Mögliche Betrüger erkennen
Polizeibeamte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ordnungsämtern und städtischem Vollzugdienst tragen eine Uniform, wenn Corona-Verordnungen durchgesetzt werden. Zudem kann stets ein Dienstausweis der Stadt oder des jeweiligen Amtes vorgezeigt werden.
Bei Verdacht auf Betrug: Barzahlung ablehnen
Niemand ist zur Barzahlung eines Bußgeldes verpflichtet. Sie kann einem angeboten werden, als Betroffener kann man diese Zahlungsart jedoch ablehnen. Es besteht immer die Möglichkeit eine Überweisung tu tätigen.
Unser Tipp
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie es mit einem Betrüger oder einer Betrügerin zu tun haben: Lehnen Sie eine Barzahlung ab und überweisen Sie das Bußgeld.
Informieren Sie sich regional darüber, wer bei Ihnen für die Durchsetzung der Corona-Verordnungen zuständig ist und wie hoch die Bußgelder sind.
Es gelten aktuell befristete Bußgeldtatbestände aufgrund der Maßnahmen zur Abwendung einer akuten Gesundheitsnotlage. Wer die Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung von Covid-19 nicht einhält, kann zurzeit mit einem Bußgeld bestraft werden, u.a. bei der Teilnahme an einer Ansammlung oder privaten Veranstaltung mit mehr als den zulässigen Teilnehmenden, Nichteinhaltung der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen oder bei der Nichteinhaltung von Abstandsregeln.
Corona Straftaten