Falsche Co­ro­na-Kon­trol­leu­re verlangen Bußgeld

Falsche Kontrolleure stellen Anzeige aus, um Bußgeld zu kassieren.

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Wer gegen aktuelle Corona-Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Welche Behörde zuständig und wie hoch das Bußgeld ist, ist in den Bundesländern un­ter­schied­lich. Überall gilt aber: Bußgeld nicht bar zahlen, denn Betrüger geben sich als falsche Kontrolleure aus.

Strafen darf nur die Polizei oder das Ordnungsamt aussprechen

Aktuell versuchen Kriminelle an einzelnen Orten in Deutschland, die Ver­un­si­che­rung der Bürgerinnen und Bürger durch die neue Co­ro­na-Ver­ord­nung auszunutzen. Sie probieren von Menschen, die sie im öffentlichen Raum ohne Mund-Na­se-Mas­ke antreffen, Bußgeld zu verlangen. Die Betrüger gaben sich in den bekannt gewordenen Fällen als Ord­nungs­amts­mit­ar­bei­ter aus.

 

Mögliche Betrüger erkennen

Polizeibeamte, Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mitarbeiter von Ord­nungs­äm­tern und städtischem Vollzugdienst tragen eine Uniform, wenn Co­ro­na-Ver­ord­nun­gen durchgesetzt werden. Zudem kann stets ein Dienstausweis der Stadt oder des jeweiligen Amtes vorgezeigt werden.

 

Bei Verdacht auf Betrug: Barzahlung ablehnen

Niemand ist zur Barzahlung eines Bußgeldes verpflichtet. Sie kann einem angeboten werden, als Betroffener kann man diese Zahlungsart jedoch ablehnen. Es besteht immer die Möglichkeit eine Überweisung tu tätigen.

Unser Tipp

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie es mit einem Betrüger oder einer Betrügerin zu tun haben: Lehnen Sie eine Barzahlung ab und überweisen Sie das Bußgeld.

Informieren Sie sich regional darüber, wer bei Ihnen für die Durchsetzung der Co­ro­na-Ver­ord­nun­gen zuständig ist und wie hoch die Bußgelder sind.

Es gelten aktuell befristete Bu­ß­geld­tat­be­stän­de aufgrund der Maßnahmen zur Abwendung einer akuten Ge­sund­heits­not­la­ge. Wer die Schutz­maß­nah­men gegen die weitere Ausbreitung von Covid-19 nicht einhält, kann zurzeit mit einem Bußgeld bestraft werden, u.a. bei der Teilnahme an einer Ansammlung oder privaten Veranstaltung mit mehr als den zulässigen Teilnehmenden, Nicht­ein­hal­tung der Verpflichtung, eine Mund-Na­sen-Be­de­ckung zu tragen oder bei der Nicht­ein­hal­tung von Ab­stands­re­geln.

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