Folgendes hat sich geändert:
- Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
- Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.
- Gefördert werden nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
- Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.