Förderbedingungen beim Einbruchschutz haben sich geändert

Die KfW fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz. Seit dem 01.04.2019 gelten im Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (455-E) neue Förderbedingungen.

Folgendes hat sich geändert:

  • Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
  • Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.
  • Gefördert werden nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
  • Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.

 

Informationen der KfW

In vier Schritten zur Förderung

Tipps zum Einbruchschutz