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Förderung von Einbruchschutz: Hinweis der KfW zur Zuschussförderung

Logo: KFW Bank.

Wichtiger Hinweis der KfW zur Zuschussförderung von barrierereduzierenden Maßnahmen: Die Mittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 49 Millionen Euro für 2016 sind aufgebraucht. Eine Zusage für Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich der Kombianträge "Barrierereduzierung und Einbruchschutz" kann daher nicht mehr erfolgen.

Wichtiger Hinweis der KfW zur Zuschussförderung von barrierereduzierenden Maßnahmen

(einschl. Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Programm Altersgerecht Umbauen)

In diesem Jahr ist die Nachfrage nach der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz sehr hoch.

Die Mittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 49 Millionen Euro für 2016 sind aufgebraucht. Eine Zusage für Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz kann daher nach Ausschöpfung der Mittel nicht mehr erfolgen.

Hinweis für KfW-Kunden mit erhaltenen Zusagen:
  • Bereits durch die KfW zugesagte Anträge für die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen bleiben unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert. Die produktgemäße Durchführung des Vorhabens ist spätestens 36 Monate nach Erstellung der Zusage nachzuweisen. Für die Förderbereiche zur Barrierereduzierung reichen Sie der KfW bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "Bestätigung nach Durchführung - Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung" zusammen mit den Rechnungskopien ein. Für den Umbau zum Altersgerechten Haus benötigt die KfW dir vom Sachverständigen unterschriebene "Bestätigung nach Durchführung - Standard Altersgerechtes Haus" (Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Merkblatt).

 

Hinweis für KfW-Kunden ohne Zusage:
  • Die Antragsstellung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist ab sofort nicht mehr möglich.
  • Falls Sie bereits einen Antrag gestellt haben, erhalten Sie zeitnah eine Information darüber, ob noch eine Zusage erteilt werden konnte. Um den Bearbeitungsprozess für Sie so schnell und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie von telefonischen Anfragen zum aktuellen Stand abzusehen.

 

Förderprodukte, die Ihnen weiterhin zur Verfügung stehen:

 

Ansprechpartner: Telefonische Informationen zu den Förderprodukten der KfW erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002.