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Förderung von Einbruchschutz: Staatlicher Zuschuss erweitert

Einbrecher hebelt Terassentür auf.

Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch und ergänzt so die seit 2014 bestehenden Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen" und "Energieeffizient Sanieren".

Neues zur Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen

Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe (KfW) gezielte Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch und ergänzt damit die seit Oktober 2014 bestehenden Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen" und "Energieeffizient Sanieren".

 

Eckpunkte des neuen Förderprogramms:
  • Investitionen in Maßnahmen des Einbruchschutzes (Material- und Arbeitskosten) als Investitionszuschuss  (ab 19.11.2015) in Höhe von 10% oder als zinsgünstige Kreditvariante (ab 01.04.2016)
  • Mindestinvestition: 2.000 EUR; Investitionsobergrenze für die Zuschussvariante 15.000 EU

 

Förderschwerpunkte:
  • Einbruchhemmende Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren und Fenster
  • Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren (Der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird im Programm "Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430)"gefördert.)
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Weitere Maßnahmen wie Türspione, Bild-(Gegensprechanlagen), z.B. mit Videotechnik

 

Förderberechtigt ist jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert (Eigentümer und Mieter).Die Kombination von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz und barrierereduzierenden Maßnahmen erfolgt durch einen "Kombi-Antrag".

Weitere Informationen bei der KfW.

 

Wichtig:

Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.Alle Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen den genannten Anforderungen gemäß DIN oder VDE entsprechen und sind durch spezialisierte Fachunternehmen auszuführen. Weitere Informationen zum fachgerechten Einbau DIN-geprüfter und zertifizierter Sicherheitstechnik erhalten Sie in den Polizeilichen Beratungsstellen; Herstellerverzeichnisse und Errichterlisten unter www.k-einbruch.de. Die bisherigen Förderprogramme "Energetisch Sanieren" bzw. "Altersgerechter Umbau" in Kombination mit Maßnahmen des Einbruchschutzes stehen weiterhin zur Verfügung. Hier geht es direkt zum neuen Förderprogramm der KfW gegen Wohnungseinbruch!

Deutschen Forums für Kriminalprävention