Die Polizei sorgt in einem Rechtsstaat dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Grundrechte garantiert bekommen und diese auch ausüben können. Die Polizei muss zudem etwaige Gefahren abwenden bzw. Straftaten verhindern oder verfolgen.
Zu den Grundrechten aller Bürgerinnen und Bürger gehört beispielsweise auch das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) oder das Recht, an friedlichen Versammlungen (z.B. Demonstrationen) teilzunehmen (Art. 8 GG).
Auf Versammlungen ist die Polizei verpflichtet, einerseits das Demonstrationsrecht der Teilnehmenden zu schützen und muss andererseits dafür sorgen, dass die Versammlung friedlich verläuft. Dabei gerät sie immer wieder zwischen die Fronten, zum Beispiel, wenn sie das Demonstrationsrecht von Rechtsextremen vor gewalttätigen Gegendemonstrierenden schützen muss oder wenn Personen aus dem Schutz friedlicher Demonstrationen heraus Gewaltstraftaten begehen.
Friedliches Demonstrieren ist Ihr Grundrecht.
- Treten Sie für Ihre Überzeugung ein, aber friedlich!
- Lassen Sie sich nicht provozieren!
- Distanzieren Sie sich von Gewalt- und Straftaten!
- Seien Sie tolerant gegenüber Andersdenkenden!
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