Nach Fahrraddiebstahl – Suche auf Online-Marktplätzen

Was tun, wenn man sein gestohlenes Fahrrad auf einem Onlinemarktplatz wiedererkennt?

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Immer wieder gibt es Fälle, in denen Betroffene ihr gestohlenes Fahrrad online auf Kleinanzeigenportalen wiedererkennen.

Die Initiative Sicher Handeln gibt Tipps und zeigt, wie Sie in einem solchen Fall richtig handeln.

Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde

Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde, sollten Sie umgehend den Diebstahl der Polizei melden und Anzeige erstatten. Diese kann mit den Informationen, z. B. aus dem Fahrradpass, Ermittlungen aufnehmen und prüfen, ob Ihr Rad eventuell unter bereits aufgefundenen Fahrrädern ist.

 

Eigenständige Suche ja, Selbstjustiz nein

In der Hoffnung, das gestohlene Gut schnellstmöglich wiederzufinden, suchen Bestohlene häufig auch selbst nach dem Fahrrad, etwa auf Online-Kleinanzeigenportalen. Manchmal mit Erfolg – doch, was nun?

 

Was tun, wenn Sie Ihr gestohlenes Fahrrad in einem Inserat entdecken?

Hat man das gestohlene Objekt tatsächlich in einem Inserat wiedererkannt, dann gilt es, alle wichtigen Informationen zu sichern.

  • Erstellen Sie Screenshots von der Anzeige und dem Profil des Anbieters.
  • Stellen Sie die Informationen umgehend der ermittelnden Dienststelle der Polizei zur Verfügung.
  • Versuchen Sie auf keinen Fall, die Täter selbst zu stellen!

Auch, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wenden Sie sich auch bei einem Verdacht an die Polizei

 

Welche Informationen benötigt die Polizei

Grundsätzlich ist für die Ermittlungsarbeit alles hilfreich, was im Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen könnte. Allem voran natürlich möglich viele Details zum gestohlenen Fahrrad.

  • Individuelle Merkmale, wie beispielsweise Kratzer im Rahmen oder bestimmte Aufkleber, besondere Anbauten oder Zubehör
  • Codiernummer / Individualkennzeichnung
  • Rahmennummer, -größe, -farbe
  • Hersteller und Modell

 

Sicherheit von Anfang an – Diebstahlschutz für Fahrräder

Setzen Sie auf Prävention und schützen Sie Ihr Fahrrad von Anfang an. Schließen Sie Ihr Fahrrad immer mit einem sicheren Schloss an fest verankerte Gegenstände an.

Die Polizei rät außerdem zur individuellen Kennzeichnung bzw. Codierung von Fahrrädern. Füllen Sie den polizeilichen Fahrradpass mit allen wichtigen Informationen zum Fahrrad (s.o.) aus und bewahren Sie diesen zusammen mit der Rechnung und idealerweise mit (aktuellen) Fotos des Rades (denken Sie an individuelle Details) zusammen auf. So haben Sie im Ernstfall alle relevanten Daten schnell zur Hand.

 

Mehr Infos:

So schützen Sie Ihr Rad vor Diebstahl

Alles über Diebstahlsicherung von Zweirädern

 

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Die SHS-Regel

 

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