Überforderung, Zeitdruck oder Personalmangel - die Ursachen für Gewalt in der Pflege sind ebenso vielfältig, wie die daraus entstehenden Formen der Gewalt. Diese reichen von unterlassenen Hilfestellungen, wie der Verweigerung ausreichender Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung, das Alleinlassen der zu betreuenden Personen oder ein Mangel an umfassender Hygiene über psychischen Druck durch Beschimpfen, Einschüchtern, Isolieren oder das Androhen einer Heimeinweisung. Es geht bis hin zu körperlicher Gewalt. Weitere Formen der Misshandlung sind ein zu festes Zufassen, Drängen, Ziehen an Ohren oder Haaren. Auch der Zwang zur Bettruhe, das Einschränken des freien Willens mit Beruhigungsmitteln oder das Fixieren von Armen und Beinen zählen dazu. In solchen Fällen können bereits Straftatbestände erfüllt sein.
Überforderung durch hohe Belastung bei der Pflege Angehöriger
Zu Hause kommt es am häufigsten durch diejenigen Familienmitglieder zu Übergriffen, die kontinuierlich mit der Pflege von Angehörigen beschäftigt sind. Diese stehen oft unter enormem Druck, da sie nicht nur für die körperliche, sondern auch für die emotionale und psychische Betreuung der Pflegebedürftigen verantwortlich sind.
Die hohe Verantwortung bei Zeitdruck und meist unzureichenden Ressourcen führt zu Stress und Erschöpfung der pflegenden Person. Werden die daraus entstehende Überlastung und Überforderung nicht rechtzeitig wahrgenommen und gegengesteuert, kann dies zu aggressivem Verhalten und zu ungewollten verbalen, psychischen oder körperlichen Gewalttätigkeiten führen.
Tipps, wie man Angehörige oder sich selbst vor solchen Situationen schützen kann
- Wenn Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen, schützen Sie sich vor Überforderung und erwägen Alternativen.
- Nutzen Sie das Beratungsangebot der Pflegekassen und der regionalen Pflegestützpunkte.
- Wenn ein Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung ist, achten Sie auf Missstände, augenscheinliche Verletzungen oder Anzeichen von Verwahrlosung der pflegebedürftigen Person.
- Informieren Sie in diesen Fällen die Heimleitung, die zuständige Aufsichtsbehörde oder die Polizei.
Handreichung - Gut beraten im hohen Alter
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