Bewusstsein schaffen: Alkohol und seine Risiken
Wer Alkohol konsumiert, sollte sich dessen Wirkung und Risiken bewusst sein: Denn Alkohol ist eine Droge, die im zentralen Nervensystem bewusstseins- und wahrnehmungsverändernd wirkt und süchtig machen kann.
Ab und zu ein Glas Alkohol zu trinken ist in Ordnung - allerdings sollte man dabei immer darauf achten, nicht zu viel zu trinken. Das gilt insbesondere für Straßenverkehrsteilnehmer: Wer in Deutschland Auto oder Fahrrad fährt, darf bestimmte Promillewerte (Konzentration von Alkohol im Blut) nicht überschreiten.
Auch für die Gesundheit, vor allem die Heranwachsender, ist übermäßiger Alkoholkonsum schädlich - sogenanntes „Komasaufen“ sogar lebensgefährlich.
Risiken von Alkohol werden häufig unterschätzt
- Gefahr der physischen und psychischen Abhängigkeit.
- Alkoholvergiftung mit Muskelerschlaffung, Bewusstlosigkeit, flacher Atmung, möglichem Übergang ins Koma und Tod durch Atemlähmung.
- Lebensgefahr durch Ersticken an Erbrochenem und durch Unterkühlung.
- Schädigung innerer Organe, der Gehirnfunktion und des Nervensystems.
- Persönlichkeitsveränderungen, Wahnvorstellungen, Delirien.
- Unfallgefahren im Straßenverkehr und beim Bedienen von Maschinen jeglicher Art.
- Massiver Alkoholkonsum ist oft ein Katalysator für Gewalt.
Raus aus der Sucht: Holen Sie sich Hilfe!
Sucht ist eine Krankheit und kann jeden treffen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Ausbildung und Beruf oder dem sozialen Status. Wichtig ist, diese anzuerkennen und sich dem Problem zu stellen. Denn Abhängigkeit ist überwindbar.
Sie sind nicht allein - holen Sie sich Hilfe!
Drogenberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie im Internet. Erste Anlaufstellen samt Adressangaben finden Sie in unserer Broschüre auf Seite 52.
Alkohol und Jugendschutz
Der Konsum von alkoholischen Getränken unterliegt strengen Altersbeschränkungen.
So dürfen beispielsweise in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder alkoholische Misch-Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.
In Begleitung einer sorgeberechtigten Person – etwa Vater, Mutter oder Vormund – dürfen Jugendliche ab 14 Jahren Bier, Wein oder weinähnliche Getränke trinken.
Die Abgabe und der Konsum von anderen alkoholischen Getränken oder Lebensmitteln ist jedoch immer verboten bzw. erst ab 18 Jahren gestattet - auch wenn die Eltern dabei sind.
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang in jeder Verkaufsstelle bekannt zu machen. Verstöße von Gewerbetreibenden und Veranstaltern gegen die geltenden Bestimmungen können Geldbußen von bis zu 50.000 Euro, in schweren Fällen Geld- und Haftstrafen zur Folge haben.
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