Immer häufiger werden Kinder und Jugendliche in Chats, sozialen Netzwerken oder andern Online-Plattformen sexuell belästigt. Bereits der Versuch der Anbahnung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen, sogenanntes Cybergrooming, ist nach §§176 a und b Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit Freiheitsstrafe bestraft werden.
Doch häufig zeigen Opfer aus Scham die Taten nicht an. Kinder und Jugendliche haben zudem oft das Gefühl, selbst schuld für den Missbrauch zu sein und fühlen sich nicht in der Lage, über das Erlebte zu sprechen oder selbst rechtliche Schritte einzuleiten.
Wichtig ist: Betroffene von Cybergrooming, Belästigung oder Missbrauch tragen niemals Schuld am geschehenen Unrecht!
ZEBRA – Cybergrooming melden
Die Plattform ZEBRA der Landesanstalt für Medien NRW bietet Kindern und Jugendlichen unkompliziert Hilfe.
Auf der Webseite www.fragzebra.de kann ein Missbrauch oder Anbahnungsversuch über ein Formular gemeldet werden. Alle Angaben sind freiwillig. Fragen zum Formular können zum Beispiel über das Fragefeld oder den Chat an das ZEBRA-Team gestellt werden.
Die Meldung wird dann von Juristinnen und Juristen der Landesanstalt für Medien NRW geprüft und je nach Ergebnis an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) weitergeleitet.
Auf Wunsch steht ZEBRA für Fragen und Beratungen auch nach der Meldung zur Verfügung und verweist an geeignete Hilfs- und Unterstützungsangebote.
Sicherheitsregeln für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt
- Vorsicht bei neuen Kontakten: Man kann nie wissen, wer sich wirklich hinter einem Profil verbirgt!
- Privatsphäre schützen: In Profilen und in Chats möglichst wenig Angaben über das eigene Privatleben machen und sparsam mit Bildern und Videos umgehen. Regelmäßig Datenschutz- und Privatsphäre-Einstellungen prüfen!
- Misstrauisch sein: Können die vielen Gemeinsamkeiten wirklich Zufall sein? Stellt der Chatpartner oder die Chatpartnerin sehr viele oder aufdringliche Fragen, gibt aber kaum etwas von sich preis? Macht er oder sie viele Komplimente?
- Unangenehme Gespräche beenden: Wenn die Gesprächsthemen unangenehm werden, Kontakt abbrechen. Das bedarf keiner Rechtfertigung!
- Vertrauensperson informieren: Wer etwas Unangenehmes erlebt hat, sollte sich in jedem Fall Hilfe holen, eine Person des Vertrauens - z. B. die eigenen Eltern - oder eine Hilfestelle, wie ZEBRA oder die Nummer gegen Kummer hinzuziehen. Auch, wenn man sich unsicher ist oder „nur“ ein ungutes Bauchgefühl hat.
- Keine falsche Scham haben: Auch, wenn es unangenehm ist, die Vorfälle sollten ausgesprochen werden. Das Opfer trifft keine Schuld, auch wenn das deine Chatpartnerin oder dein Chatpartner einreden will!