Schnell ein Bild aus dem Netz gezogen, das Lieblingslied heruntergeladen oder das selbstgedrehte Video ins eigene Profil bei Facebook, Instagram und Co. eingestellt. Durch das Web 2.0, vor allen Dingen durch Social Media, können alle Internetnutzer Inhalte generieren und mit anderen teilen.
Selbst erstellte Bilder und Videos können Persönlichkeitsrechte anderer verletzen
Diese Freiheit hat jedoch Grenzen: Nicht alle Daten dürfen von jedem in jeder Form genutzt und verbreitet werden (vgl. § 106 UrhG, Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
Was viele nicht wissen, das gilt in einigen Fällen auch für selbsterstellte Bilder und Videos sowie Tonaufnahmen. Denn diese können die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen: Sind auf den Aufnahmen beispielsweise Bekannte, Familienmitglieder oder Kolleginnen und Kollegen zu sehen oder zu hören, ist vor der Veröffentlichung oder Weitergabe auch deren Erlaubnis einzuholen.
Das gilt insbesondere für unbefugte Aufnahmen anderer Personen in deren "höchstpersönlichen Lebensbereich" oder wenn Dritte in peinlichen oder erniedrigenden Situationen gezeigt werden. Dann wird aus einem scheinbar harmlosen Spaß schnell strafbares Verhalten nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB), der das unbefugte Gebrauchen, Herstellen, Übertragen oder Weitergeben solcher Aufnahmen regelt.
Auch im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen mit Verletzen oder Toten gilt: Wer davon Aufnahmen erstellt, macht sich strafbar.
Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Bilder, Videos oder Tonaufnahmen im Internet teilen:
- Nutzen Sie Inhalte ausschließlich in der zugelassenen Form. Fragen Sie gegebenenfalls abgebildete Personen vor der Veröffentlichung, ob diese damit einverstanden sind.
- Beachten Sie dabei: Veränderungen der Inhalte sind ausgeschlossen.
- Statt Inhalte von anderen Websites zu kopieren, können Sie Verlinkungen setzen. Aber immer mit Zustimmung des Betreibers/Urhebers und mit Quellenangabe.
Weitere Tipps und Infos zu rechtlichen Aspekten zum Umgang mit Bildern und Videos in Social Media, finden Sie in unserer Broschüre „Klicks-Momente für Internetnutzer“ ab Seite 17.
Verletzung von Persönlichkeit- und Urheberrechten
Auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre
Insbesondere beim Umgang mit Fotos von Ihren Kindern sollten Sie Vorsicht walten lassen. Auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre, Schutz und Beteiligung. Bedenken Sie auch: Keiner weiß, wo und bei wem diese Fotos im Internet irgendwann landen.
Darum gehören Kinderfotos nicht ins Netz
Was tun, wenn im Internet Fotos auftauchen, deren Veröffentlichung man nicht zugestimmt hat, oder die sogar beleidigend oder verletzend sind?
- Wer Fotos von sich im Internet findet, deren Veröffentlichung er oder sie nicht zugestimmt hat, kann dies verbieten lassen, insbesondere dann, wenn die Aufnahmen einen in einer hilflosen oder peinlichen Situation zeigen. Werden solche Fotos gezielt in den sozialen Medien verbreitet, um die Fotografierten zu beleidigen oder zu verletzen, kann es sich auch um Cybermobbing handeln.
- Zunächst sollten sich Betroffene mit der Bitte die Fotos zu löschen, an die Person wenden, die die Aufnahmen veröffentlicht hat. Bleibt dies ohne Erfolg, sollte über einen Anwalt versucht werden, die Fotos löschen zu lassen.
- Damit im Fall von Cybermobbing keine weiteren unerwünschten Fotos von dem Account ins Netz geladen werden, kann über einen Anwalt eine Unterlassungsverpflichtungserklärung erwirkt werden.
- Zudem sollte man sich schnellstmöglich an den Betreiber der Internetseite wenden, um die Fotos löschen zu lassen, bevor die Aufnahmen im Internet weiterverbreitet werden.
- Auch wichtig: Bei der Polizei Anzeige erstatten. Hierfür muss der Vorfall dokumentiert werden, das heißt, es sollte, wenn möglich festgehalten werden, wer zu welcher Zeit die Aufnahmen gemacht oder geteilt hat. Am besten ist es, einen Screenshot anzufertigen.
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