Illegaler Welpenhandel – Vorsicht bei Angeboten aus dem Internet

Illegaler Welpenhandel mit sogenannten "Kofferraumwelpen" oder „Wühltischwelpen“ ist strafbar.

©Canva

Zu Ehren des besten Freundes des Menschen ist heute ist der internationale Welthundetag. Das Geschäft mit Hundewelpen und Katzenbabys boomt und ist deshalb auch ein lukratives Geschäft für Kriminelle.

Kleinanzeigenportale im Internet sind bestückt mit Anzeigen für niedliche Hunde und Katzen. Nicht alle davon kommen von vertrauenswürdigen Händlern. Viele der Tiere werden - meist im Ausland - unter tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen, viel zu jung von der Mutter getrennt und nach Deutschland transportiert. Diese sogenannten „Kofferraumwelpen“ oder „Wühltischwelpen“ sind oft derart geschwächt und krank, dass sie häufig wenige Tage nach dem Kauf versterben oder eingeschläfert werden müssen.

Andere Tiere werden angeboten, ohne dass es sie überhaupt gibt. Angeblich muss das Tier vor Einreise in Quarantäne oder immense Tierarzt- und Transportkosten sollen vorab beglichen werden.

 

Das illegale Geschäft mit Hundewelpen und Katzenbabys

Wer gewerbsmäßig in Deutschland mit Hunden handelt oder Hunde züchtet, bedarf ebenso einer Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wie Händler, die Tiere aus dem Ausland nach Deutschland einführen und diese hier verkaufen oder vermitteln. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, findet der Handel beziehungsweise die Vermittlung illegal statt und ist strafbar.

Bislang liegen die Strafen für Ordnungswidrigkeiten – und als solche gelten illegale Welpentransporte – zwischen 5.000 und 25.000 Euro. Je nach Sachverhalt kann im Einzelfall bei illegalen Tiertransporten auch eine Straftat nach § 17 Abs. 2 b TierSchG vorliegen, wenn den Welpen länger andauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.

 

Das sollte man beim Hundekauf beachten

  • Vorsicht bei Angeboten bei Onlineportalen, Kleinanzeigen, Tageszeitungen.
  • Keine Hunde an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen.
  • Notieren Sie ein verdächtiges Autokennzeichen.
  • Den Kaufvertrag sollte man eingehend prüfen und/oder ihn fachmännisch prüfen lassen, gerade wenn vorab Zahlungen geleistet werden sollen.
  • Käuferinnen und Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen achten und bestenfalls das Muttertier gesehen haben.
  • Die Hunde dürfen erst im Alter von mindestens 8 Wochen abgegeben werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland verbracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
  • Vor dem Kauf des Tieres, sollte man den Hund einem Tierarzt vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.
  • Man sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, aktuellen EU-Heimtierausweis, Chippen des Welpen und rassespezifische Voruntersuchungen achten (Herz, HD, Hüfte, Röntgen, ggf. MRT etc.).
  • Melden Sie unseriöse Züchterinnen und Züchter, illegale Händlerinnen und Händler oder Vermittlerinnen und Vermittler beim Veterinäramt, der obersten Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das Landwirtschaftsministerium) oder der Polizei.

Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

 

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Scamming: Betrug mit Vorauszahlungen

Kampagne gegen illegalen Welpenhandel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

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Kofferraumwelpen