In Notfällen immer die 110 wählen!

Tipp für Notfälle.

Bild: Polizeiliche Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on

Die Notrufnummer 110 steht für dringende Notfälle zur Verfügung, bei denen schneller Hand­lungs­be­darf der Polizei herrscht. Wenn Sie sich in Gefahr fühlen oder Ihnen Unrecht widerfahren ist, zögern Sie nicht, die 110 zu wählen. Damit Ihnen schnell geholfen werden kann, ist es wichtig, dass Sie der Polizei genaue Angaben machen können.

 

Sind Sie in einen Unfall oder Unglück verwickelt? Haben Sie eine mögliche Straftat beobachtet?

Rufen Sie die 110!

Polizeibeamte und Beamtinnen stellen in dringenden Fällen noch während Ihres Anrufes sicher, dass Polizei oder Ret­tungs­diens­te so schnell wie möglich zum Einsatzort kommen.

 

Wenn Sie die 110 anrufen werden Sie gefragt:

  • Was ist passiert? Unfall z. B. mit Verletzten, Schwere der Verletzungen, Einbruch
  • Wo ist es passiert? Ort, Straße
  • Wann ist es passiert? Datum, Uhrzeit
  • Wieviele? Anzahl der verletzten oder beteiligten Personen
  • Wer ruft an? Ihr Name, Ihre Anschrift und Telefonnummer

 

Für weniger dringende An­ge­le­gen­hei­ten sowie für Auskünfte wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Polizeirevier.

 

Die Notrufnummer 110 unbedingt wählen, wenn:

  • Sie oder andere in Not sind oder Sie Zeuge einer Straftat, eines Unfalls oder einer sonstigen Notsituation geworden sind.
  • Sie Beobachtungen machen, die von der Polizei überprüft werden sollten.
  • Sie Hinweise zu Fahndungen der Polizei geben können.

Diese Nummer gilt für Ihren Fest­netz­an­schluss genauso wie für Ihr Mobiltelefon. Münz- und kartenfrei stehen Ihnen in den Telefonzellen der Po­li­zei-Not­ruf 110 und der Feuerwehrruf 112 zur Verfügung.

Übrigens: Der Missbrauch von Not­ruf­ein­rich­tun­gen ist strafbar und kann straf­recht­li­che und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.