Die KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen kann nur die Polizei veranlassen. KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen) ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft. Ziel ist es, Betrugsfälle im kartengestützten Zahlungsverkehr zu reduzieren. Die Polizei meldet dann die Daten der abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt. Deswegen sollte die Polizei bei Verlust und Diebstahl von Zahlungskarten genauso informiert werden wie Bank und Kreditinstitut. Bei Verlust, Diebstahl oder dem Verdacht auf eine Manipulation der Karte lieber an die Polizei wenden.
Erste Schritte bei Verlust und Diebstahl von Geldkarten:
- Lassen Sie die Karte sofort unter 116 116 sperren. Das können Sie auch aus dem Urlaub im Ausland unter der Vorwahl für Deutschland +49 tun.
- Lassen Sie die Karte auch sperren, wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen beim Geldabheben vom Automaten einbehalten wird. Das Gerät könnte manipuliert worden sein. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Automatenaufsteller.
- Verständigen Sie bei Verdacht auf eine Straftat sofort die Polizei unter 110.
Mehr Informationen und Empfehlungen für einen sicheren Umgang mit Zahlungskarten sowie über Bezahlen im Netz oder per Smartphone finden Sie im Faltblatt "Vorsicht, Karten-Tricks".