Der Zuschusssatz beträgt nun 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen Kosten mit 10 % gefördert.
Bitte beachten Sie:
Sie können einen neuen Antrag für andere Maßnahmen am gleichen Gebäude frühestens 12 Monate nach dem letzten Zusagedatum stellen. Die KfW berücksichtigt bei „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“ maximal 15.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit.
Beispielrechnungen für Zuschusshöhen pro Antrag
Investitionskosten 5.500 EUR für eine Wohneinheit:
20 % auf 1.000 EUR = 200 EUR
+ 10 % auf 4.500 EUR = 450 EUR
Zuschussbetrag: 650 EUR
Beispielrechnungen für Zuschusshöhen pro Antrag
Investitionskosten 16.600 EUR für eine Wohneinheit:
(berücksichtigt werden maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit):
20 % auf 1.000 EUR = 200 EUR
+ 10 % auf 14.000 EUR = 1.400 EUR
Zuschussbetrag: 1.600 EUR
Beispielrechnungen für Zuschusshöhen pro Antrag
Investitionskosten 16.600 EUR für zwei Wohneinheiten:
20 % auf 1.000 EUR = 200 EUR
+ 10 % auf 15.600 EUR = 1.560 EUR
Zuschussbetrag: 1.760 EUR
Mehr Informationen zu den Änderungen finden Sie unter www.kfw.de/455