Wie kann Kindesmisshandlung erkannt oder verhindert werden?
Pädagogische Fachkräfte haben in ihrer alltäglichen Arbeit immer wieder zu beurteilen, ob eine auffällige Verhaltensweise ein ernst zu nehmender Hinweis auf Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung ist oder anderweitig geklärt werden kann. Doch auch unter Nachbarn, im Freundeskreis oder als Familienglied kann jede und jeder aktiv etwas dazu beitragen, Kinder zu schützen.
Bei einem Verdachtsfall können Sie sich anonym beim Jugendamt melden. Falls sich die Vermutungen bestätigen. Bei einem ernsthaften Verdacht sind Jugendämter dazu verpflichtet, das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (§ 8a SGB VIII) festzustellen und der Gefährdung entgegen zu wirken. Dazu zählt ein Hausbesuch und die Befragung des Kindes oder der Kinder und der Sorgerechtberechtigten. Sind die Eltern dazu nicht bereit, wird der Kinderschutz auch gegen den Willen der Eltern durch ein Familiengericht durchgesetzt werden. Drei Handlungsschritte um Kinder zu schützen:
- Schauen Sie hin!
Wenn Sie merken, dass Kinder sich untypisch verhalten, oft Verletzungen und blaue Flecken haben, außergewöhnlich ängstlich sind und dazu neigen immer wieder andere Geschichten zu ihren Verletzungen zu erfinden, dann bleiben sie aufmerksam. Was haben Sie für einen Eindruck von dem Verhältnis zwischen dem Kind und den Eltern?
- Werden Sie aktiv!
Kinder die unter Misshandlungen leiden sind häufig darauf angewiesen, dass Hilfe von außen angeboten wird. Rufen Sie anonym das Jugendamt an. Nehmen Sie Kontakt zu Lehrern und Lehrerinnen auf. Sprechen Sie andere Menschen an, ob diese ihre Beobachtungen teilen.
- Handeln Sie zeitnah!
Beobachten Sie die Situation nicht zu lange, sondern holen Sie bei dem Verdacht auf Kindesmisshandlung lieber schnell Hilfe. Kontaktieren Sie, zur Not anonym, das Jugendamt.
Das Jugendamt ist eine zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Familien, pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, ehrenamtlich Tätige Vereins- oder Gruppenleitende. Für alle Fragen zum Thema Kinderschutz stehen dort die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) beziehungsweise der Bezirkssozialarbeit oder des Kommunalen Sozialdienstes zur Verfügung. So können Kinder vor weiteren Misshandlungen und Vernachlässigungen geschützt werden.
2018 hatte bei rund 53.000 Kindern und Jugendlichen die Prüfung durch das Jugendamt weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben. Dies wird zum Beispiel durch Erziehungsberatung oder sozialpädagogischer Familienhilfe geleistet.
60 % aller Kinder und Jugendlichen, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. 31 % aller Fälle zeigten Anzeichen für psychische Misshandlungen wie Demütigungen, Einschüchterung, Isolierung und emotionale Kälte. In 26 % der Fälle gab es Hinweise auf sexuelle Gewalt, auch hier stieg die Fallzahl im Gegensatz zu 2017 deutlich an, nämlich um 20 % auf 2.500. Dabei waren zu zwei Dritteln (67 %) Mädchen betroffen. Zu beachten ist hierbei, dass mehrere Arten von Kindswohlgefährdung zugleich vorliegen können.
Ausführliche Informationen hat die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes zusammengetragen und veröffentlicht. Die Handreichung „Kinder schützen – Eine Handreichung für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte“ erhalten Sie kostenlos bei der Polizei oder als Download.
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