Kleinanzeigen: Betrüger bitten um Guthabenkarten

Junge Frau mit einer Kreditkarte sitzt vor dem Computer

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Wer gerne Waren über Kleinanzeigen-Portale verkauft, sollte die neueste Masche der Betrüger kennen. Kriminelle geben dort vor, ein Geschenk für einen Verwandten/Bekannten in Deutschland zu kaufen - und bitten die Kleinanzeigenverkäufer zusätzlich um Guthabenkarten. Das Geld für die verkaufte Ware und die Karte sehen die Verkäufer jedoch nie.

Wie Kleinanzeigenverkäufer die Betrüger erkennen können

Das Vorgehen der Kriminellen in Kleinanzeigen-Portalen ist immer ähnlich. Der angebliche Käufer befindet sich im Ausland und bittet um die Zusendung der Ware an eine dritte Person. Es wird behauptet, dass es sich um ein Geschenk für einen in Deutschland lebenden Verwandten oder Bekannten handelt. Zusätzlich zum erworbenen Produkt soll dem Geschenk noch eine Guthabenkarte (z. B. von Amazon, paysafecard oder auch Aldi usw.) beigelegt werden. Der Verkäufer bittet den Verkäufer darum, eine solche Karte zu erwerben und beim Versand der Ware beizulegen. Versprochen wird, dass Ware, Guthabenkarte und sogar noch eine kleine finanzielle Aufwandsentschädigung nach Versand über Paypal bezahlt werden. Die Einzelheiten werden oft über WhatsApp abgesprochen. 

Das Problem: Die Kriminellen nutzen für die Bezahlung Accounts, die ihnen nicht gehören. Das so angewiesene Geld an den Verkäufer wird später wieder zurückgeholt. Oder sie fälschen schlicht Paypal-E-Mails, die eine Bezahlung suggerieren sollen. Damit bleiben die Verkäufer auf allen Kosten sitzen - und die Ware ist ebenfalls weg. 

 

Tipps für Verkäufer in Kleinanzeigen-Portalen

  • Seien Sie vorsichtig bei Bestellungen, die an eine andere Adresse als die des Käufers gehen sollen. 
  • Verschicken Sie keine Guthaben-Codes an Unbekannte.
  • Achten Sie bei der Bezahlung über Paypal darauf, dass die Bezahladresse auch die Kommunikationsadresse des Käufers ist. 
  • Wenn Sie Guthaben-Codes an Unbekannte verschickt haben sollten, versuchen Sie diese zurückzuholen. 
  • Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle, wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind. 

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