Hinweis: Zur Wiedergabe der Vorlesen-Funktion wird der Dienst von LinguaTec GmbH verwendet. Mit Aktivierung des Vorlesen-Buttons erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass LinguaTec möglicherweise Ihre Nutzerdaten erhebt, nutzt und weiterverarbeitet.

Mobben, quälen, teilen: Gewaltvideos in Chats und sozialen Netzwerken

Jungs verprügeln einen Mitschüler und filmen die Tat mit dem Smartphone.

© Canva

Immer wieder machen Videos mit Gewaltdarstellungen in Chats und sozialen Netzwerken die Runde. Per Handykamera aufgenommene Prügeleien sind schnell geteilt, die Opfer verhöhnt. Ein Großteil der Täter ist sich dabei weder der Strafbarkeit ihres Handelns noch des Leids der Opfer bewusst.

Videos, in denen Täter mit dem Smartphone filmen, wie sie andere verprügeln oder beleidigen, haben sich zu einem bedenklichen Trend entwickelt. Ein Großteil der jugendlichen Täter ist sich der Auswirkungen solcher Taten kaum bewusst: Durch die massenhafte Verbreitung der Videos und Bilder über Chats und soziale Medien im Internet, haben die Taten verheerenden und langanhaltenden Einfluss auf das Leben der Opfer. Durch die wiederholte Verbreitung durchleben sie die Tat immer wieder neu. Die ständige Verfügbarkeit, das Teilen von Handy zu Handy, trägt zur Senkung der Hemmschwelle, sowohl bei den Betrachtern als auch bei den Erstellern, bei.

 

Das Teilen von Gewaltvideos oder pornografischen Inhalten ist strafbar

Die Videos zeigen dabei oftmals offen Straftatbestände. Unter Einsatz von Smartphones als "Tatmittel" werden Gewaltdarstellungen erstellt (§ 131 Strafgesetzbuch), Körperverletzungen oder gefährliche Körperverletzungen begangen (§223 bzw. § 224 StGB) oder die Opfer beleidigt (§ 185 StGB) und gemobbt.

Durch die Bildaufnahmen und deren Verbreitung wird außerdem der höchstpersönliche Lebensbereich der Gepeinigten empfindlich verletzt (§ 201a StGB, auch das „Recht am eigenen Bilde“ nach § 22 KunstUrhG).

Wer jedoch im Internet oder Chats gewaltverherrlichende oder pornografische Bilder, Videos und Schriften oder extremistischer Inhalte veröffentlicht und anderen verfügbar macht, begeht nach deutschem Recht eine Straftat.

 

Sounds Wrong klärt über den Umgang mit Missbrauchsdarstellungen auf: immer melden

Auch die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats, Messenger und soziale Netzwerke stellt ein zunehmendes Problem dar. Tatsache ist, solche Bilder oder Videos dokumentieren den realen sexuellen Missbrauch eines Kindes. Deshalb müssen diese konsequent gemeldet und zur Anzeige gebracht werden!

Die Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie, SoundsWrong, klärt mit aufrüttelnden Clips über die strafbare Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten und deren Auswirkungen auf, beantwortet Fragen rund um das Thema und zeigt Meldewege auf.

SoundsWrong.de

 

 

Stoppen Sie die Verbreitung und melden Sie Gewaltdarstellungen

  • Verbreiten Sie nicht jeden Inhalt weiter, den Sie über soziale Netzwerke oder Messenger erhalten.
  • Melden Sie Inhalte, die strafbar sein könnten, der Internetbeschwerdestelle, jugendschutz.net oder auch der Polizei. Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste haben ebenfalls Meldefunktionen.
  • Klären Sie Freunde, Familienmitglieder und andere Netzwerknutzer über die strafbare Verbreitung auf.

Verbotene Inhalte im Internet

 

Laden Sie sich unser passendes kostenloses Social Media Paket zur Bewerbung des Themas herunter:

Mobbing: Wenn Gewaltvideos die Runde machen