Streitigkeiten und Konflikte lassen sich nicht immer vermeiden und gehören zum Aufwachsen dazu. Auch ist es normal, dass Kinder miteinander kämpfen und ihre Kräfte messen. Solange alle Beteiligten damit einverstanden sind, sind Raufereien oder verbale Auseinandersetzungen unproblematisch und kein Anlass, um sich Sorgen zu machen. Auch gelegentliche Hänseleien sind kein Mobbing.
Systematische Erniedrigung - auch in der digitalen Welt
Etwas anderes ist es, wenn ein Kind oder Jugendlicher über einen längeren Zeitraum immer wieder von Klassenkameraden oder Gruppenmitgliedern systematisch erniedrigt, ausgegrenzt und "fertiggemacht" wird, und wenn die Betroffenen den Feindseligkeiten und Schikanen ohnmächtig ausgesetzt sind.
Mobbing beschränkt sich dabei nicht nur auf die "reale" Welt, sondern findet analog auch im Internet bzw. in sozialen Netzwerken oder in Messenger Gruppen statt. Cybermobbing eigen ist die Verwendung von bearbeiteten Bildern, welche das angefeindete Kind in peinlichen Situationen oder in Zusammenhang mit schädlichen Inhalten zeigen und gegen es eingesetzt werden, um es bloßzustellen. Die rasante Entwicklung von KI-Tools, wie beispielsweise Bildgeneratoren oder Face-Swapping-Apps, erleichtert es Mobberinnen und Mobbern, solche Inhalte zu erstellen und ermöglichen darüber hinaus immer realistischer wirkende Bilder, Videos oder Tonaufnahmen (sogenannte "Deepfakes").
Mobbing ist Schikane
Im Englischen bedeutet „to mob“ so viel wie „anpöbeln“, „schikanieren“.
Gemobbt wird auf ganz verschiedene Art und Weise: Zum Beispiel werden Kinder verbal angeriffen, Beleidigungen oder abwertenden Bemerkungen, sie werden verprügelt, geschubst, gekniffen, bespuckt oder mit Gegenständen beworfen. Oder man nimmt dem Opfer das Handy weg, versteckt seine Schulsachen oder macht etwas kaputt.
Ist Mobbing Strafbar?
Nicht jede Mobbing-Handlung stellt auch gleich eine Straftat dar. Meist ist es aber so, dass sich die Täter im Laufe der Zeit immer schlimmere Aktionen ausdenken, mit denen sie ihre Opfer quälen. Kommt es zu Sachbeschädigungen, Diebstählen, Beleidigungen, Körperverletzungen oder Raubstraftaten (z. B. Diebstahl mit Gewalt), so ist die Schwelle zur Strafbarkeit eindeutig überschritten.
Tipps zur Unterstützung von Betroffenen
Je früher Täter erkennen, dass ihr Verhalten nicht geduldet wird, umso eher ändern sie ihr Verhalten.
- Schauen Sie bei Mobbing nie weg sondern stehen Sie den Betroffenen zur Seite.
- Zeigen Sie den Betroffenen, dass diese nicht alleine sind.
- Informieren Sie Personen, die helfen können (Eltern, Lehrer, Trainer etc.).
Vermitteln Sie den Betroffenen stets, dass sie als Opfer nicht die Schuld tragen. Suchen Sie Hilfe bei Schulpsychologen oder Beratungsstellen.
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